Prostitutionsgewerbe Betrieb Erlaubnis
Prostitutionsgewerbe - Erlaubnis für den Betrieb beantragen
Beschreibung
Wer ein Prostitutionsgewerbe betreibt, benötigt eine Erlaubnis des zuständigen Ordnungsamtes. Ein Prostitutionsgewerbe ist ein Betrieb, indem gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person angeboten oder Räumlichkeiten hierfür bereitgestellt werden.
Eine Erlaubnis benötigt daher jeder Betreiber, der:
Wer sein Prostitutionsgewerbe durch einen Stellvertreter betreiben will, benötigt hierfür eine eigene Stellvertretungserlaubnis. Wer ein Prostitutionsgewerbe ohne gültige Erlaubnis/Stellvertretungserlaubnis betreibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld bis zehntausend Euro geahndet werden kann.
Eine Erlaubnis benötigt daher jeder Betreiber, der:
- eine Prostitutionsstätte wie zum Bsp. ein Gebäude, einzelne Räume oder sonstige ortsfeste Anlagen zur Erbringung sexueller Dienstleistungen zur Nutzung anbietet (z.B. als Bordell, Puff, Laufhaus, …),
- ein Prostitutionsfahrzeug wie zum Bsp. ein Kraftfahrzeug, Fahrzeuganhänger und andere mobile Anlagen zur Erbringung sexueller Dienstleistungen bereitstellt (z. B. Busse, Campingmobile, Wohnanhänger, Boote, …),
- eine Prostitutionsveranstaltung für einen offenen Teilnehmerkreis organisiert oder durchführt, bei denen von mindestens einer der unmittelbar anwesenden Personen sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt angeboten werden (z.B. Gang-Bang-Partys, Orgien, …) oder
- eine Prostitutionsvermittlung betreibt, also mindestens eine andere Person zur Erbringung sexueller Dienstleistungen außerhalb von Prostitutionsstätten des Betreibers vermittelt (z. B. Call-Boy/Call-Girl Agenturen, Sex-Escortvermittlungen, …).
Wer sein Prostitutionsgewerbe durch einen Stellvertreter betreiben will, benötigt hierfür eine eigene Stellvertretungserlaubnis. Wer ein Prostitutionsgewerbe ohne gültige Erlaubnis/Stellvertretungserlaubnis betreibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld bis zehntausend Euro geahndet werden kann.
Ansprechpartner
Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf (Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf)
Aktuelles
Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
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Aktuell wird keine offene persönliche Sprechstunde angeboten.
Persönliche Termine finden nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt.
Terminvereinbarung per E-Mail:
ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de
mit folgenden Angaben:
Nutzen Sie die Möglichkeit unserer “Digitalen Gewerbesprechstunde” und lassen Sie sich bequem aus dem Office oder von Zuhause in Gewerbeangelegenheiten beraten. Mehr dazu erfahren Sie auf der Homepage des Ordnungsamtes.
Nutzen Sie unser Bürger*innen-Telefon für telefonische Beratungen:
Tel: (030) 9029 29000
Montag 09.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 10.00 - 15.00 Uhr
Persönliche Termine finden nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt.
Terminvereinbarung per E-Mail:
ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de
mit folgenden Angaben:
- Termingrund
- Ihrem Namen (ggf. Firmenname)
- Betriebsanschrift
- Telefonnummer
Nutzen Sie die Möglichkeit unserer “Digitalen Gewerbesprechstunde” und lassen Sie sich bequem aus dem Office oder von Zuhause in Gewerbeangelegenheiten beraten. Mehr dazu erfahren Sie auf der Homepage des Ordnungsamtes.
Nutzen Sie unser Bürger*innen-Telefon für telefonische Beratungen:
Tel: (030) 9029 29000
Montag 09.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 10.00 - 15.00 Uhr
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Hausanschrift
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E-Mail: ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de
Fax: (030) 9029 - 29039
Telefon Festnetz: (030) 9029 - 29000
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Ordnungsamt Lichtenberg (Ordnungsamt Lichtenberg)
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Ordnungsamt Lichtenberg
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Ordnungsamt Lichtenberg
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Hausanschrift
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E-Mail: ordnungsamt-zab@lichtenberg.berlin.de
Fax: (030) 9028-7036
Telefon Festnetz: (030) 90296 - 4310
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Ordnungsamt Reinickendorf - Gewerbe (Ordnungsamt Reinickendorf - Gewerbe)
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Ordnungsamt Reinickendorf - Gewerbe
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Ordnungsamt Reinickendorf - Gewerbe
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Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf (Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf)
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Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf
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Im Gewerbebereich des Ordnungsamts sind Vorsprachen auch weiterhin nur noch mit zuvor vereinbartem Termin möglich.
Öffnungszeiten (nur mit Termin):
Montag 09:00 - 13:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr
Und nach Vereinbarung unter Ordnungsamt@ba-sz.berlin.de oder
unter der Telefonnummer 030 90299-4660
Alle Gewerbemeldungen, die nicht erlaubnispflichtige Gewerbe oder Gaststätten betreffen, können darüber hinaus problemlos online abgewickelt werden. Dafür gibt es ein einheitliches Verfahren im Land Berlin. Nutzen Sie die Internetseite https://www.berlin.de/ea/emeldung.
Sofern es sich um Angelegenheiten für erlaubnispflichtige Gewerbe oder Gaststätten handelt, erfolgt eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Öffnungszeiten (nur mit Termin):
Montag 09:00 - 13:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr
Und nach Vereinbarung unter Ordnungsamt@ba-sz.berlin.de oder
unter der Telefonnummer 030 90299-4660
Alle Gewerbemeldungen, die nicht erlaubnispflichtige Gewerbe oder Gaststätten betreffen, können darüber hinaus problemlos online abgewickelt werden. Dafür gibt es ein einheitliches Verfahren im Land Berlin. Nutzen Sie die Internetseite https://www.berlin.de/ea/emeldung.
Sofern es sich um Angelegenheiten für erlaubnispflichtige Gewerbe oder Gaststätten handelt, erfolgt eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
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Ordnungsamt (Ordnungsamt)
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Ordnungsamt
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Sie können online Ihr Gewerbe anmelden, ummelden oder abmelden.
Ansonsten sind wir auch postalisch, telefonisch oder per E-Mail unter gewerbe@ba-ts.berlin.de zu erreichen.
BA Tempelhof-Schöneberg
Ansonsten sind wir auch postalisch, telefonisch oder per E-Mail unter gewerbe@ba-ts.berlin.de zu erreichen.
BA Tempelhof-Schöneberg
- Ordnungsamt - FB Gewerbe-
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Ordnungsamt/Gewerbeamt Marzahn-Hellersdorf (Ordnungsamt/Gewerbeamt Marzahn-Hellersdorf)
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Ordnungsamt/Gewerbeamt Marzahn-Hellersdorf
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Ordnungsamt/Gewerbeamt Marzahn-Hellersdorf
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Ordnungsamt Neukölln - Zentrale Anlauf - und Beratungsstelle (Ordnungsamt Neukölln - Zentrale Anlauf - und Beratungsstelle)
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Ordnungsamt Neukölln - Zentrale Anlauf - und Beratungsstelle
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Wichtig: Die Beantragung einer Gewerbezentralregister-Auskunft gilt ausschließlich für juristische Personen. Privatpersonen wenden sich bitte an das Bürgeramt.
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Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Gewerbeangelegenheiten (Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Gewerbeangelegenheiten)
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Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Gewerbeangelegenheiten
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Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Gewerbeangelegenheiten
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Ordnungsamt Spandau - Gewerbeservice (Ordnungsamt Spandau - Gewerbeservice)
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Ordnungsamt Spandau - Gewerbeservice
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Ordnungsamt Spandau - Gewerbeservice
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Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten Fröbelstraße Haus 6 (Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten Fröbelstraße Haus 6)
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Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten Fröbelstraße Haus 6
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Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten Fröbelstraße Haus 6
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Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg Gewerbe (Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg Gewerbe)
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Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg Gewerbe
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Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg Gewerbe
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Ordnungsamt Mitte - Arbeitsgruppe Gewerbe (Ordnungsamt Mitte - Arbeitsgruppe Gewerbe)
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Ordnungsamt Mitte - Arbeitsgruppe Gewerbe
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Ordnungsamt Mitte - Arbeitsgruppe Gewerbe
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erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 12 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
(unter "Formulare") - Personaldokument
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild.
Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist. - Führungszeugnis
Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) benötigt. Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein. - Gewerbezentralregisterauszug natürliche Person
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für natürliche Personen zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9).
Die Auskunft ist bei der Wohnsitzgemeinde (in Berlin in jedem Bürgeramt) zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, d. h. sie wird direkt dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt übersandt. Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein. - Gewerbezentralregisterauszug juristische Person
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für juristische Personen zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9). Die Auskunft ist bei dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt zu beantragen. - Betriebskonzept
Im Betriebskonzept sind die wesentlichen Merkmale des Betriebes und die Vorkehrungen zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Prostitutionsschutzgesetz detailliert zu beschreiben. Hierzu gehört beispielsweise eine Beschreibung der
- typischen organisatorischen Abläufe sowie der Rahmenbedingungen, die der Betreiber für die Erbringung sexueller Dienstleistungen schafft,
- Maßnahmen, mit denen sichergestellt wird, dass im Prostitutionsgewerbe zur Erbringung sexueller Dienstleistungen keine Personen tätig werden, die unter 18 Jahre alt sind oder als Person unter 21 Jahren als Opfer einer Straftat des Menschenhandels durch Dritte zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution gebracht werden,
- Maßnahmen, wie das Übertragungsrisiko sexuell übertragbarer Infektionen verringert wird,
- sonstigen Maßnahmen, mit denen die Interessen der Gesundheit von Prostituierten und Dritten geschützt werden,
- Maßnahmen, wie die Sicherheit von Prostituierten gewährleistet wird und
- Maßnahmen, wie die Anwesenheit von Personen unter 18 Jahren unterbunden werden.
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis (Zentrales Vollstreckungsportal)
- Grundrisszeichnung
Grundriss der für das Prostitutionsgewerbe und den Aufenthalt der Beschäftigten vorgesehenen Gebäude/Räume, Fahrzeuge oder sonstigen mobilen Anlagen (möglichst im Maßstab 1:100) - Mietvertrag/Eigentumsnachweis/Betriebszulassung
Kopie vom Mietvertrag/Kaufvertrag für die genutzten Gebäude/Räume. Nachweis über eine gültige Betriebszulassung (z.B. Kopie Zulassungsbescheinigung I) für ein genutztes Prostitutionsfahrzeug. - Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
Eingetragene Firmen reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung ein.
Formulare
Voraussetzungen
- Volljährigkeit
Die antragsstellende Person oder deren Stellvertreter muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. - persönliche Zuverlässigkeit
Die Zuverlässigkeit wird anhand verschiedener Nachweise geprüft. Das zuständige Ordnungsamt holt über den Betreiber/die Stellvertretung ein Führungszeugnis für Behörden aus dem Bundeszentralregister und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister sowie eine Stellungnahme der für den Wohnort zuständigen Behörde der Landespolizei, einer zentralen Polizeidienststelle oder des zuständigen Landeskriminalamtes ein. - Mindestanforderungen an Prostitutionsgewerbe
In Prostitutionsstätten muss mindestens gewährleistet sein, dass die für die sexuellen Dienstleistungen genutzten Räume:
- von außen nicht einsehbar sind,
- über ein sachgerechtes Notrufsystem verfügen und
- die Türen jederzeit von innen geöffnet werden können sowie
- nicht zur Nutzung als Wohn- und Schlafraum bestimmt sind.
- über eine angemessene Ausstattung mit Sanitäreinrichtungen,
- über geeignete Aufenthalts- und Pausenräume sowie
- über individuell verschließbare Aufbewahrungsmöglichkeiten für persönliche Gegenstände
Prostitutionsfahrzeuge müssen über:
- einen ausreichend großen Innenraum und
- eine angemessene Innenausstattung verfügen.
- die Türen jederzeit von innen zu öffnen und
- über technische Vorkehrungen jederzeit Hilfe erreichbar sein.
- über eine angemessene sanitäre Ausstattung verfügen und
- eine gültige Betriebszulassung haben sowie
- in technisch betriebsbereitem Zustand sein.
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
ca. 3 Monate
Kosten
150,00 bis 7.000,00 Euro je nach Aufwand.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Prostitution