Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in - wenn Prüfung in Berlin abgelegt
Beschreibung
Erteilung einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpflegehelferin / -pflegehelfer an Personen, die die staatliche Prüfung in Berlin bestanden haben.
Ansprechpartner
Gesundheits- und Pflegeberufe Inland (Gesundheits- und Pflegeberufe Inland)
Aktuelles
Gesundheits- und Pflegeberufe Inland
Beschreibung
Gesundheits- und Pflegeberufe Inland
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Lehrgangsbescheinigung
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Führungszeugnis der Belegart "0" (Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde),
das direkt vom Bundesamt für Justiz an das LAGeSo gesandt wird.
Das Führungszeugnis darf bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein. - Erklärung darüber, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches oder berufsrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
- Ärztliche Bescheinigung, in der die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs bestätigt wird
Die ärztliche Bescheinigung darf bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein.
Formulare
Voraussetzungen
- Erfolgreich abgelegte staatliche Prüfung als Gesundheits- und Krankenpflegehelferin / -pflegehelfer
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
85,00 Euro
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Gesundheitspflegehelfer