Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner und Kinder von Fachkräften, Studierenden, Auszubildenden, Wissenschaftlern und Lehrkräften

    Beschreibung

    Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familien-Nachzug
    • für Ehegatten,
    • gleichgeschlechtliche Lebenspartner
    • oder Kinder
    von Ausländern, die eine Aufenthaltserlaubnis besitzen und in Deutschland

    • als Fachkraft mit Berufsausbildung oder akademischer Ausbildung arbeiten
    • ein Studium beginnen, absolvieren oder erfolgreich beendet haben,
    • eine betriebliche Aus- und Weiterbildung absolvieren,
    • sich zur Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation aufhalten,
    • als Gastwissenschaftler(in), wissenschaftliches oder technisches Personal mit einem Arbeitsvertrag an einer Hochschule oder öffentlichen Forschungseinrichtung in Forschung und Lehre arbeiten, oder
    • als Lehrkraft an einer öffentlichen Schule, staatlich genehmigten privaten Ersatzschule, anerkannten privaten Ergänzungsschule oder zur Sprachvermittlung an einer Hochschule arbeiten.

    Wichtiger Hinweis:
    Ihr Familienangehöriger, mit dem Sie in Berlin leben wollen, besitzt
    • eine Aufenthaltserlaubnis aus einem anderen Grund oder
    • einen unbefristeten Aufenthaltstitel oder
    • die deutsche Staatsangehörigkeit?
    Dann wählen Sie bitte eine andere Dienstleistung (siehe Abschnitt "Weiterführende Informationen").

    Ansprechpartner

    LEA, Keplerstr. (LEA, Keplerstr.)

    Aktuelles

    LEA, Keplerstr.

    Beschreibung

    Neues Verfahren zur Vereinbarung von Terminen

    Das LEA ändert das Verfahren zur Vergabe von Terminen ab sofort grundlegend. Termine können nicht mehr über die bisherige Online-Terminvereinbarung (OTV) gebucht werden. Die zuerst aufgrund von Wartungsarbeiten abgeschaltete OTV wird dauerhaft außer Betrieb genommen.

    Der Grund für diese Entscheidung liegt insbesondere darin, dass vor allem im Internet agierende Anbieter die in der OTV verfügbaren Termine zunehmend abgeschöpft hatten, um diese zu verkaufen. Unseren Kundinnen und Kunden standen viele Termine nicht oder nur gegen Bezahlung zur Verfügung. Diesem missbräuchlichen Geschäftsmodell wird nun die Grundlage entzogen.

    Online-Antrag oder Kontaktformular

    Das LEA stellt konsequent den Großteil seiner Dienstleistungen auf digitale Anträge um, bei denen Termine von den Referaten nach erfolgter Antragsprüfung direkt an die Antragsteller vergeben werden. Für erste Dienstleistungen, wie zum Beispiel für Verpflichtungserklärungen und den Aufenthaltstitel Blaue Karte EU werden die Termine nach Prüfung der online eingereichten Dokumente direkt von den zuständigen Referaten an die Antragsteller vergeben.

    Wenn für die benötigte Dienstleistung noch kein Online-Antrag zur Verfügung steht, können Termine bei den zuständigen Referaten mittels Kontaktformular vereinbart werden. Beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Terminvereinbarung auf unserer Website.

    Es liegt ein Notfall vor und Sie benötigen dringend einen Termin?

    Adresse

    Hausanschrift

    Keplerstraße 2

    10589 Berlin

    Kontakt

    Web: https://www.berlin.de/einwanderung/ueber-uns/kontakt/

    Fax: -

    Telefon Festnetz: 90269-4000

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 10.09.2024

    LEA, Business Immigration Service (BIS) (LEA, Business Immigration Service (BIS))

    Aktuelles

    LEA, Business Immigration Service (BIS)

    Beschreibung

    Der Business Immigration Service (BIS) ist ein einzigartiger Zusammenschluss aller für Visa- und Aufenthaltsfragen relevanten Akteure aus Wirtschaft und Verwaltung.

    Unternehmen, die ausländische Mitarbeiter mit Wohnsitz in Berlin beschäftigen, können durch den BIS schnell und unkompliziert alle aufenthaltsrechtlichen Fragen klären und die notwendigen Aufenthaltstitel für ihre Mitarbeiter sowie deren Familienangehörige beantragen.

    Bitte beachten Sie:
    • Der Service kann nur von registrierten Kunden und nach vorheriger Terminvereinbarung genutzt werden.
    • Laufkunden ohne Termin können leider nicht bedient werden.
    • Weitere Informationen zum Service des BIS finden Sie auf der der Website des Landesamtes für Einwanderung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Fasanenstraße 85

    10623 Berlin

    Kontakt

    Web: https://www.berlin.de/einwanderung/service/business-immigration-service/online-formulare-des-bis/

    Fax: (030) 9028-3468

    Telefon Festnetz: (030) 90269-5900

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 09.09.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Antrags-Formular
      siehe Abschnitt „Formulare“.
      Bitte füllen Sie ein Formular aus für jede Person, die eine Aufenthaltserlaubnis beantragen möchte.
      (nicht nötig für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis)
    • Gültiger Pass
    • Aktuelles, biometrisches Passfoto
      Das Foto muss aktuell sein. Es muss die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen.
    • Für den Nachzug zu Ihrem Ehegatten: Heiratsurkunde
      (nicht nötig für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis)
    • Für den Nachzug zu Ihrem Lebenspartner: Partnerschaftsurkunde
      (nicht nötig für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis)
    • Für den Nachzug von Kindern: Geburtsurkunden
      (nicht nötig für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis)
    • Unter Umständen: Nachweis über das Sorgerecht
      Falls Sie zu einem Elternteil nach Berlin kommen wollen und der andere Elternteil nicht in Deutschland lebt.
      (nicht nötig für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis)
    • Bei allen ausländischen Urkunden: Übersetzung, eventuell zusätzlich Apostille oder Legalisation
      Bitte legen Sie von allen ausländischen Urkunden eine beglaubigte Übersetzung vor.
      Je nach Herkunftsland benötigen Sie zu der Urkunde auch eine Apostille oder Legalisation.
    • Mietvertrag mit Angabe der aktuellen Miethöhe
    • Krankenversicherung
      Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert.
      Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Für mehr Informationen dazu lesen Sie bitte das Merkblatt im Abschnitt „Formulare“.
    • Nachweise zum Lebensunterhalt der Familie
      • Bei Arbeitnehmern: Arbeitsvertrag, aktuelle Arbeitsbescheinigung, die letzten 6 Lohnabrechnungen
      • Bei Studierenden und Auszubildenden: zum Beispiel Kontoauszüge der letzten 6 Monate / Stipendiennachweise / Sperrkonto / Verpflichtungserklärungen / Sonstige Einkommensnachweise, wie beispielsweise von studentischen Aushilfsjobs
    • Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin
      • Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
      • Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
      Mehr zum Thema im Abschnitt „Weiterführende Informationen“

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Hauptwohnsitz in Berlin
      Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht nicht aus.
    • Gemeinsame persönliche Vorsprache
      Den Antrag können Sie nur bei uns vor Ort stellen.
      Bitte buchen Sie dazu möglichst einen Termin.
    • Familiäre Lebensgemeinschaft
      Sie wohnen in Berlin in einer gemeinsamen Wohnung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Etwa 5-6 Wochen
    Wir empfehlen deshalb eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft. Buchen Sie dafür möglichst einen Termin.

    Kosten

    Für die erste Erteilung der Aufenthaltserlaubnis:
    • 100,00 Euro: Erwachsene
    • 50,00 Euro: Kinder und Jugendliche
    Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis:
    • 93,00 Euro: Erwachsene
    • 46,50 Euro: Kinder und Jugendliche
    Türkische Staatsangehörige (sowohl für die erste Erteilung als auch für die Verlängerung):
    • 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
    • 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Aufenthaltserlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 06.01.2022