Kraftfahrzeug - Internationalen Zulassungsschein beantragen
Beschreibung
Ein internationaler Zulassungsschein ist ggf. erforderlich, wenn Sie mit Ihrem in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Fahrzeug vorübergehend außerhalb Europas fahren möchten.
Es wird empfohlen, bei der zuständigen Auslandsvertretung des jeweiligen Landes nachzufragen, ob ein internationaler Zulassungsschein erforderlich ist.
Der internationale Zulassungsschein gilt nur in Verbindung mit der Zulassungsbescheinigung Teil I und hat eine Gültigkeit von max. 1 Jahr.
Es wird empfohlen, bei der zuständigen Auslandsvertretung des jeweiligen Landes nachzufragen, ob ein internationaler Zulassungsschein erforderlich ist.
Der internationale Zulassungsschein gilt nur in Verbindung mit der Zulassungsbescheinigung Teil I und hat eine Gültigkeit von max. 1 Jahr.
Ansprechpartner
Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg (Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg)
Aktuelles
Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg
Beschreibung
Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg
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erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I/ Fahrzeugschein (im Original)
- Personalausweis oder Pass und Meldebescheinigung (im Original)
- ggf. Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers und das Personaldokument des Bevollmächtigten
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung und beträgt im günstigsten Fall 10,50 EUR.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Zulassungsdokument