Außer Kraft - Insolvenzverfahren Durchführung Privatinsolvenz

    Insolvenzverfahren - Regelinsolvenz - natürliche Person - Durchführung

    Beschreibung

    Das Regelinsolvenzverfahren dient der Entschuldung natürlicher Personen (Menschen), die
    • selbständig tätig sind oder
    • selbständig waren und aus der Selbständigkeit noch offene Forderungen aus der Beschäftigung von Arbeitnehmern haben oder
    • selbständig waren und unüberschaubare Vermögensverhältnisse (20 Gläubiger oder mehr) haben.
    Entschuldung bedeutet, die Schulden im Verfahren soweit als möglich zu begleichen und sich von dem Rest durch gerichtliche Entscheidung zu befreien.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Charlottenburg (Amtsgericht Charlottenburg)

    Aktuelles

    Amtsgericht Charlottenburg

    Beschreibung

    Amtsgericht Charlottenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsgerichtsplatz 1

    14057 Berlin

    Kontakt

    Web: http://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-charlottenburg/kontakt/

    Fax: (030) 90177-447

    Telefon Festnetz: (030) 90177-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 13.12.2023

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens und Erteilung der Restschuldbefreiung
      Sofern Sie die hier angebotenen Formulare verwenden, sind sämtliche Erklärungen enthalten.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • vollständiger Antrag
      Siehe benötigte Formulare.
    • Abtretungserklärung
      Sie müssen eine Abtretungserklärung für den pfändbaren Teil Ihres Einkommens zusammen mit Ihrem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens einreichen. Sofern Sie die hier angebotenen Formulare verwenden, ist diese Erklärung enthalten.
    • sonstige notwendige Erklärungen
      Hintergrund dieser Erklärungen ist die Prüfung, ob Ihnen bereits die Restschuldbefreiung erteilt oder versagt wurde und in welchem Zeitraum dies geschehen ist. Sofern Sie die hier angebotenen Formulare verwenden, ist diese Erklärung enthalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Gebühren und Auslagen des Gerichts und die Vergütung des Insolvenzverwalters richten sich nach der Insolvenzmasse. Im Falle der Kostenstundung übernimmt zunächst die Staatskasse die Kosten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Regelinsolvenz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 13.06.2022