Handelsregister Eintragung Kommanditgesellschaft

    Handelsregister - Eintragung als Kommanditgesellschaft (KG)

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Kommanditgesellschaft (KG) gründen wollen, sind Sie verpflichtet, diese in das Handelsregister eintragen zu lassen.

    Ansprechpartner

    Handelsregister (Handelsregister)

    Aktuelles

    Handelsregister

    Beschreibung

    Handelsregister

    Adresse

    Hausanschrift

    Hardenbergstraße 31

    10623 Berlin

    Kontakt

    Web: http://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-charlottenburg/kontakt/

    Fax: (030) 9028-3298

    Telefon Festnetz: (030) 90149-80

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 10.10.2022

    erforderliche Unterlagen

    • Anmeldung
      Das Handelsregistergericht wird nur aufgrund einer Anmeldung (Eintragungsantrag) tätig.
      Die Anmeldung muss enthalten:
      • Firma (Name des Unternehmens)
      • Sitz: Berlin
      • Geschäftsanschrift in Berlin
      • Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort aller Gesellschafterinnen und Gesellschafter
      • Betrag der Kommanditeinlage
      • Vertretungsregelungen der Komplementärinnen oder Komplementäre
      • Unternehmensgegenstand (Betätigungsfeld des Unternehmens)

    Voraussetzungen

    • Gesellschaftsvertrag
      Für die Entstehung der KG ist der Abschluss eines Vertrages zwischen allen Gesellschaftern erforderlich. Die Gesellschafterstellung richtet sich nach der Haftung. Diese kann unbeschränkt (Komplementärin oder Komplementär) oder auf eine bestimmte Summe beschränkt (Kommanditistin oder Kommanditist) sein.
      • In der KG müssen mindestens ein Komplementärin oder ein Komplementär und eine Kommanditistin oder ein Kommanditist vorhanden sein.
      • Der Vertrag muss keine bestimmte Form haben.
    • Handelsgewerbe oder reine Vermögensverwaltung
      • Wenn Sie ein Handelsgewerbe als KG betreiben, sind Sie verpflichtet sich in das Handelsregister eintragen zu lassen.
      • Betreiben Sie nur eine reine vermögensverwaltende Tätigkeit oder ein Kleingewerbe, können Sie sich als KG eintragen lassen.
      • Die Unterscheidung richtet sich nach der Art oder dem Umfang des Betriebes.
    • Notariell beglaubigte Form
      Die Unterschriften aller Gesellschafterinnen und Gesellschafter unter der Anmeldung müssen beglaubigt werden. Wenden Sie sich dazu an ein Notariat Ihrer Wahl.
    • Elektronische Übersendung der Anmeldung durch das Notariat
      Das Handelsregister wird ausschließlich elektronisch geführt. Das elektronische Dokument (Anmeldung) wird durch das Notariat an das Registergericht übermittelt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • 100,00 Euro: Für die Ersteintragung einer KG mit bis zu 3 Gesellschafterinnen und Gesellschaftern
    • 40,00 Euro zusätzlich: Für jede weitere Gesellschafterin oder jeden weiteren Gesellschafter
    • Hinzu kommt eine Bereitstellungsgebühr in Höhe von 1/3 der Kosten für die Eintragung.

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Kommanditgesellschaft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 22.05.2023