Vergütung von Sachverständigen nach JVEG Gewährung in strafrechtlichen Verfahren

    Sachverständige - Vergütung in Straf- und Bußgeldverfahren beantragen

    Beschreibung

    Sachverständige, die in einem Straf- oder Bußgeldverfahren
    • des Amtsgerichts Tiergarten,
    • des Landgerichts Berlin,
    • des Kammergerichts,
    • der Staatsanwaltschaft Berlin,
    • der Amtsanwaltschaft Berlin
    für das Gericht oder die Ermittlungsbehörde tätig waren, erhalten auf Antrag als Vergütung

    • ein Honorar für ihre Leistungen,
    • Fahrtkostenersatz,
    • Entschädigung für Aufwand (Tagegeld und ggf. Übernachtungskosten) und
    • Ersatz für sonstige und für besondere Aufwendungen.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Tiergarten (Amtsgericht Tiergarten)

    Aktuelles

    Amtsgericht Tiergarten

    Beschreibung

    Amtsgericht Tiergarten

    Adresse

    Hausanschrift

    Turmstraße 91

    10559 Berlin

    Kontakt

    Web: http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/ag/tierg/rechtshinweis.html

    Fax: (0)30 9014-2010

    Telefon Festnetz: (0)30 9014-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 28.06.2023

    Landgericht Berlin I - Dienststelle Turmstraße (Landgericht Berlin I - Dienststelle Turmstraße)

    Aktuelles

    Landgericht Berlin I - Dienststelle Turmstraße

    Beschreibung

    Landgericht Berlin I - Dienststelle Turmstraße

    Adresse

    Hausanschrift

    Turmstraße 91

    10559 Berlin

    Kontakt

    Web: http://www.berlin.de/gerichte/landgericht/kontakt/artikel.344738.php

    Fax: 030 9014-2010

    Telefon Festnetz: 030 9014-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 23.01.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Sachverständigenvergütung
      (unter "Formulare")
    • Auszahlungsauftrag (Original und eine Durchschrift)
      • Nach Ihrer Entlassung aus dem Termin erhalten Sie den unterschriebenen „Auszahlungsauftrag“ (amtlich: HKR 174), mit dem Ihre Anwesenheit bescheinigt wird.
      • Bitte reichen Sie das Original und eine Durchschrift dieses „Auszahlungsauftrages“ zusammen mit dem von Ihnen ausgefüllten „Antrag auf Sachverständigenvergütung“ zum Geschäftszeichen des Verfahrens ein.
    • Rechnung zum schriftlichen Gutachten
      Bitte reichen Sie Ihre Rechnung zusammen mit Ihrem schriftlichen Gutachten zweifach zum Geschäftszeichen des Verfahrens ein.
    • Nachweise über entstandene Fahrtkosten oder sonstige Aufwendungen (Original)
      Entstandene Aufwendungen weisen Sie bitte anhand von entsprechenden Belegen im Original nach.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Beauftragung mit der Erstellung eines Gutachtens
      Sie müssen vom Gericht oder der Ermittlungsbehörde mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt worden sein. Außerdem müssen Sie im Rahmen Ihres Auftrages tätig geworden sein.
    • Fristgerechte Abrechnung bzw. Antragstellung
      Ihr Anspruch auf Vergütung erlischt grundsätzlich, wenn er nicht binnen einer Frist von drei Monaten bei dem Gericht oder der Ermittlungsbehörde, das bzw. die Sie beauftragt hat, geltend gemacht wird.
      Die Frist beginnt:
      • bei schriftlicher Begutachtung mit dem Eingang Ihres Gutachtens bei der Stelle, die Sie beauftragt hat und
      • im Fall der Anhörung im Verhandlungstermin mit deren Ende. Bei mehrfacher Heranziehung (z. B. bei Fortsetzungsterminen) beginnt die Frist mit Beendigung der letzten Anhörung.
      • Enden Auftrag oder Heranziehung vorzeitig, beginnt die Frist, sobald Ihnen die vorzeitige Beendigung bekannt gegeben wurde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Sachverständiger

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 26.07.2022