Vergütung von Sachverständigen nach JVEG Gewährung in strafrechtlichen Verfahren
Sachverständige - Vergütung in Straf- und Bußgeldverfahren beantragen
Beschreibung
Sachverständige, die in einem Straf- oder Bußgeldverfahren
- des Amtsgerichts Tiergarten,
- des Landgerichts Berlin,
- des Kammergerichts,
- der Staatsanwaltschaft Berlin,
- der Amtsanwaltschaft Berlin
- ein Honorar für ihre Leistungen,
- Fahrtkostenersatz,
- Entschädigung für Aufwand (Tagegeld und ggf. Übernachtungskosten) und
- Ersatz für sonstige und für besondere Aufwendungen.
Ansprechpartner
Amtsgericht Tiergarten (Amtsgericht Tiergarten)
Aktuelles
Amtsgericht Tiergarten
Beschreibung
Amtsgericht Tiergarten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Web: http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/ag/tierg/rechtshinweis.html
Fax: (0)30 9014-2010
Telefon Festnetz: (0)30 9014-0
Internet
Landgericht Berlin I - Dienststelle Turmstraße (Landgericht Berlin I - Dienststelle Turmstraße)
Aktuelles
Landgericht Berlin I - Dienststelle Turmstraße
Beschreibung
Landgericht Berlin I - Dienststelle Turmstraße
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Web: http://www.berlin.de/gerichte/landgericht/kontakt/artikel.344738.php
Fax: 030 9014-2010
Telefon Festnetz: 030 9014-0
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Sachverständigenvergütung
(unter "Formulare") - Auszahlungsauftrag (Original und eine Durchschrift)
- Nach Ihrer Entlassung aus dem Termin erhalten Sie den unterschriebenen „Auszahlungsauftrag“ (amtlich: HKR 174), mit dem Ihre Anwesenheit bescheinigt wird.
- Bitte reichen Sie das Original und eine Durchschrift dieses „Auszahlungsauftrages“ zusammen mit dem von Ihnen ausgefüllten „Antrag auf Sachverständigenvergütung“ zum Geschäftszeichen des Verfahrens ein.
- Rechnung zum schriftlichen Gutachten
Bitte reichen Sie Ihre Rechnung zusammen mit Ihrem schriftlichen Gutachten zweifach zum Geschäftszeichen des Verfahrens ein. - Nachweise über entstandene Fahrtkosten oder sonstige Aufwendungen (Original)
Entstandene Aufwendungen weisen Sie bitte anhand von entsprechenden Belegen im Original nach.
Formulare
- Antrag auf Sachverständigenvergütung
- Auszahlungsauftrag (amtlich: HKR 174)
Voraussetzungen
- Beauftragung mit der Erstellung eines Gutachtens
Sie müssen vom Gericht oder der Ermittlungsbehörde mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt worden sein. Außerdem müssen Sie im Rahmen Ihres Auftrages tätig geworden sein. - Fristgerechte Abrechnung bzw. Antragstellung
Ihr Anspruch auf Vergütung erlischt grundsätzlich, wenn er nicht binnen einer Frist von drei Monaten bei dem Gericht oder der Ermittlungsbehörde, das bzw. die Sie beauftragt hat, geltend gemacht wird.
Die Frist beginnt:
- bei schriftlicher Begutachtung mit dem Eingang Ihres Gutachtens bei der Stelle, die Sie beauftragt hat und
- im Fall der Anhörung im Verhandlungstermin mit deren Ende. Bei mehrfacher Heranziehung (z. B. bei Fortsetzungsterminen) beginnt die Frist mit Beendigung der letzten Anhörung.
- Enden Auftrag oder Heranziehung vorzeitig, beginnt die Frist, sobald Ihnen die vorzeitige Beendigung bekannt gegeben wurde.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Sachverständiger