Niederlassungserlaubnis Erteilung für nachgezogene Familienangehörige von Deutschen
Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen
Beschreibung
Wenn Sie
Die Niederlassungserlaubnis wird in der Regel erteilt, wenn alle im Abschnitt „Voraussetzungen“ genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
- mit einem deutschen Ehegatten oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartner, Kind oder Elternteil
- seit 3 Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis zusammenleben,
- ausreichende Deutschkenntnisse besitzen und
- der Lebensunterhalt Ihrer Familie gesichert ist,
Die Niederlassungserlaubnis wird in der Regel erteilt, wenn alle im Abschnitt „Voraussetzungen“ genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Ansprechpartner
LEA, Friedrich-Krause-Ufer (LEA, Friedrich-Krause-Ufer)
Aktuelles
LEA, Friedrich-Krause-Ufer
Beschreibung
Neues Verfahren zur Vereinbarung von Terminen
Das LEA ändert das Verfahren zur Vergabe von Terminen ab sofort grundlegend. Termine können nicht mehr über die bisherige Online-Terminvereinbarung (OTV) gebucht werden. Die zuerst aufgrund von Wartungsarbeiten abgeschaltete OTV wird dauerhaft außer Betrieb genommen.
Der Grund für diese Entscheidung liegt insbesondere darin, dass vor allem im Internet agierende Anbieter die in der OTV verfügbaren Termine zunehmend abgeschöpft hatten, um diese zu verkaufen. Unseren Kundinnen und Kunden standen viele Termine nicht oder nur gegen Bezahlung zur Verfügung. Diesem missbräuchlichen Geschäftsmodell wird nun die Grundlage entzogen.
Online-Antrag oder Kontaktformular
Das LEA stellt konsequent den Großteil seiner Dienstleistungen auf digitale Anträge um, bei denen Termine von den Referaten nach erfolgter Antragsprüfung direkt an die Antragsteller vergeben werden. Für erste Dienstleistungen, wie zum Beispiel für Verpflichtungserklärungen und den Aufenthaltstitel Blaue Karte EU werden die Termine nach Prüfung der online eingereichten Dokumente direkt von den zuständigen Referaten an die Antragsteller vergeben.
Wenn für die benötigte Dienstleistung noch kein Online-Antrag zur Verfügung steht, können Termine bei den zuständigen Referaten mittels Kontaktformular vereinbart werden. Beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Terminvereinbarung auf unserer Website.
Es liegt ein Notfall vor und Sie benötigen dringend einen Termin?
Das LEA ändert das Verfahren zur Vergabe von Terminen ab sofort grundlegend. Termine können nicht mehr über die bisherige Online-Terminvereinbarung (OTV) gebucht werden. Die zuerst aufgrund von Wartungsarbeiten abgeschaltete OTV wird dauerhaft außer Betrieb genommen.
Der Grund für diese Entscheidung liegt insbesondere darin, dass vor allem im Internet agierende Anbieter die in der OTV verfügbaren Termine zunehmend abgeschöpft hatten, um diese zu verkaufen. Unseren Kundinnen und Kunden standen viele Termine nicht oder nur gegen Bezahlung zur Verfügung. Diesem missbräuchlichen Geschäftsmodell wird nun die Grundlage entzogen.
Online-Antrag oder Kontaktformular
Das LEA stellt konsequent den Großteil seiner Dienstleistungen auf digitale Anträge um, bei denen Termine von den Referaten nach erfolgter Antragsprüfung direkt an die Antragsteller vergeben werden. Für erste Dienstleistungen, wie zum Beispiel für Verpflichtungserklärungen und den Aufenthaltstitel Blaue Karte EU werden die Termine nach Prüfung der online eingereichten Dokumente direkt von den zuständigen Referaten an die Antragsteller vergeben.
Wenn für die benötigte Dienstleistung noch kein Online-Antrag zur Verfügung steht, können Termine bei den zuständigen Referaten mittels Kontaktformular vereinbart werden. Beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Terminvereinbarung auf unserer Website.
Es liegt ein Notfall vor und Sie benötigen dringend einen Termin?
- Dann nutzen Sie bitte gleichfalls das Kontaktformular des zuständigen Referats. Beachten Sie bitte die Hinweise zu Terminen im Notfall.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Gültiger Pass
Für den deutschen Familienangehörigen reicht auch ein Personalausweis oder Kinderausweis. - 1 aktuelles biometrisches Foto
35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund - Nachweise über das Einkommen
Bei Arbeitnehmern:
- Arbeitsvertrag,
- aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers (nicht älter als 14 Tage),
- Gehaltsnachweise der letzten 6 Monate,
- Rentenversicherungsverlauf
- Ausgefüllter Prüfungsbericht zusammen mit den darin genannten Unterlagen, wie zum Beispiel einen Auszug aus dem Handelsregister
- Der Prüfungsbericht muss ausgefüllt werden durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerbevollmächtigte.
- letzter Steuerbescheid
- Rentenbescheid
- Bescheid über Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung oder
- Aktuelles Gutachten der Bundesagentur für Arbeit oder
- Aussagekräftiges fachärztliches Attest
- Krankenversicherung
- wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: eine aktuelle Bestätigung Ihrer Krankenversicherung über den Versicherungsschutz
- wenn Sie privat krankenversichert sind: Versicherungs-Police und Nachweis über gezahlte Beiträge (zum Beispiel Kontoauszüge)
- Mietvertrag oder Kaufvertrag
Die Wohnfläche sowie die monatliche Miete oder die Wohnkosten der eigenen Immobilie (Haus oder Wohnung) sind nachzuweisen. - Bescheinigungen zum Integrationskurs (sofern vorhanden)
- "Zertifikat Integrationskurs" über die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs
- Bescheinigung über die Ergebnisse der Abschlusstests
- Nachweise über den Bezug von sonstigen Leistungen
Sie bekommen Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld, Betreuungsgeld oder ähnliche Leistungen?
Dann bringen Sie bitte entsprechende Nachweise mit (z. B. Bescheid). - Ausbildungsnachweis für volljährige Kinder
Eine Bescheinigung über den Besuch der Schule oder einer beruflichen Ausbildung ist erforderlich bei:
- einem volljährigen ausländischen Kind eines deutschen Elternteils oder
- einem ausländischen Elternteil eines volljährigen deutschen Kindes.
- Nachweis über Hauptwohnsitz in Berlin
- Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung oder
- Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
Formulare
Voraussetzungen
- Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit 3 Jahren
Die Zeiten des Besitzes eines nationalen Visums werden mit angerechnet, wenn Sie seit der Einreise mit Ihrem deutschen Familienangehörigen zusammenleben. - Familiäre Lebensgemeinschaft mit einem oder einer deutschen Staatsangehörigen
Der deutsche Familienangehörige kann Ihr
- Ehegatte oder gleichgeschlechtlicher Lebenspartner,
- Kind oder
- Elternteil sein.
- ohne Unterbrechung seit mindestens 3 Jahren
- und auch weiterhin bestehen.
- Persönliche Vorsprache mit Termin
Ihr deutscher Familienangehöriger muss zu dem Termin mitkommen.
Wenn der ausländische Vater eines deutschen Kindes den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis ohne Begleitung durch die Kindesmutter stellt, ist eine Bestätigung des Jugendamts (nicht älter als 14 Tage) über den Umgang mit dem Kind vorzulegen. - Gesicherter Lebensunterhalt
Ihr Lebensunterhalt (einschließlich Ihrer ausländischen Familienangehörigen) muss aus eigenem Einkommen gesichert sein.
Bei Bezug von öffentlichen Leistungen von einem Jobcenter (Bürgergeld) oder Sozialamt (Grundsicherung) ist der Lebensunterhalt nicht gesichert.
Die Nachweise zum Einkommen können auch durch Ihren Ehegatten oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartner erbracht werden. - Ausreichende Krankenversicherung
Zum gesicherten Lebensunterhalt gehört auch eine ausreichende Krankenversicherung für Sie und Ihre Familienangehörigen:
- Mit einer gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie ausreichend versichert.
- Bei einer privaten Krankenversicherung achten Sie bitte auf Art und Umfang Ihrer Krankenversicherung.
- Für mehr Informationen hierzu lesen Sie bitte das Merkblatt zur Krankenversicherung (im Abschnitt „Formulare“).
- Ausreichende Deutschkenntnisse
Sie müssen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) besitzen. - Keine Straftaten
Schon Geldstrafen können die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis hindern. - Hauptwohnsitz in Berlin
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Pflicht zur Zahlung der Bearbeitungsgebühren entsteht grundsätzlich bereits bei Vorliegen eines Antrages mit dessen Eingang bei der Behörde. Eine Rückzahlung kommt auch bei Rücknahme des Antrages nicht in Betracht, wenn mit der sachlichen Bearbeitung bereits begonnen wurde ( Prüfung erforderliche Aufenthaltszeiten und/oder Prüfung der übersandten Unterlagen bzw. Übersendung eines Termins zur Vorsprache). Die Gebühren betragen:
- 113,00 Euro (56,50 Euro bei Antragseingang und 56,50 Euro bei Erteilung)
- 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr (11,40 Euro bei Antragseingang und 11,40 Euro bei Erteilung)
- 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr (18,50 Euro bei Antragseingang und 18,50 Euro bei Erteilung)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Niederlassungserlaubnis