Anzeige zur Beratung über und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

    Pflanzenschutzmittel - Anzeige Beratung und Anwendung

    Beschreibung

    Wenn Sie
    • Pflanzenschutzmittel für andere anwenden (außer gelegentlicher Nachbarschaftshilfe)

    oder

    • Andere zu gewerblichen/beruflichen Zwecken über den Pflanzenschutz beraten wollen, müssen Sie diese Tätigkeit bei der für den Betriebssitz und bei der für den Ort der Tätigkeit zuständigen Behörde anzeigen.
    BEISPIEL: Ist Ihr Betriebssitz in Berlin, Sie sind aber auch im Land Brandenburg tätig, muss dies dem Pflanzenschutzamt Berlin und dem Pflanzenschutzdienst des Landes Brandenburg angezeigt werden.

    Auch Beratungstätigkeiten, die zum Beispiel nur auf den Einsatz von Nützlingen abzielen (unabhängig von der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln), müssen der zuständigen Behörde angezeigt werden.
    Die Anzeige muss jeweils vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
    Änderungen an den angezeigten Verhältnissen, insbesondere den Wechsel von Mitarbeitenden, müssen dem Pflanzenschutzamt Berlin unverzüglich mitgeteilt werden.
    Liegen die erforderlichen Unterlagen vollständig vor, werden Ihnen eine Bescheinigung über die Anzeige und ein Gebührenbescheid (Rechnung) zugesandt.

    Ansprechpartner

    Pflanzenschutzamt (Pflanzenschutzamt)

    Aktuelles

    Pflanzenschutzamt

    Beschreibung

    Pflanzenschutzamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Mohriner Allee 137

    12347 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: pflanzenschutzamt@senuvk.berlin.de

    Fax: (030) 70 00 06 - 255

    Telefon Festnetz: (030) 70 00 06 - 0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 26.08.2021

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag: Formular
      Füllen Sie das Formular nach Möglichkeit am Computer aus und senden es unterschrieben an das Pflanzenschutzamt.
      Bitte beachten sie unten stehende Ausfüllhilfe.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Gültiger Sachkundenachweis
      Pflanzenschutzmittel anwenden oder zum Pflanzenschutz beraten dürfen nur Personen, die über einen gültigen Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und die Beratung zum Pflanzenschutz verfügen.
      Die Registriernummer des Sachkundenachweises ist auf dem Formular einzutragen.

      HINWEIS: Wenn Sie noch keinen Sachkundenachweis beantragt haben, müssen Sie dies bei dem für Ihren Erstwohnsitz zuständigen Pflanzenschutzdienst tun. Nähere Hinweise finden Sie in der Dienstleistungsbeschreibung Pflanzenschutz-Sachkundenachweis.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    25,00 Euro

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Anzeige bei Beratung und Anwendung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 21.12.2018