Entschädigung von ehrenamtlichen Richtern

    Schöffinnen und Schöffen - Entschädigung beantragen

    Beschreibung

    Schöffinnen und Schöffen, die für das Amtsgericht Tiergarten oder das Landgericht Berlin (Strafsachen) tätig sind, können für Verdienstausfall, Zeitversäumnis, Fahrtkosten und sonstige Aufwendungen im Zusammenhang mit ihrer Schöffentätigkeit entschädigt werden. Die Entschädigung erhalten Sie nur auf Antrag.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Tiergarten (Amtsgericht Tiergarten)

    Aktuelles

    Amtsgericht Tiergarten

    Beschreibung

    Amtsgericht Tiergarten

    Adresse

    Hausanschrift

    Turmstraße 91

    10559 Berlin

    Kontakt

    Web: http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/ag/tierg/rechtshinweis.html

    Fax: (0)30 9014-2010

    Telefon Festnetz: (0)30 9014-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 28.06.2023

    Landgericht Berlin I - Dienststelle Turmstraße (Landgericht Berlin I - Dienststelle Turmstraße)

    Aktuelles

    Landgericht Berlin I - Dienststelle Turmstraße

    Beschreibung

    Landgericht Berlin I - Dienststelle Turmstraße

    Adresse

    Hausanschrift

    Turmstraße 91

    10559 Berlin

    Kontakt

    Web: http://www.berlin.de/gerichte/landgericht/kontakt/artikel.344738.php

    Fax: 030 9014-2010

    Telefon Festnetz: 030 9014-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 23.01.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Entschädigung von Schöffinen und Schöffen
      (unter "Formulare")
      • Das Antragsformular erhalten Sie bereits als Anlage zur Ihrer Jahresladung und nochmals zusammen mit der Terminerinnerung.
    • Auszahlungsauftrag aus dem Termin
      Fügen Sie Ihrem Antrag bitte den von der Richterin oder dem Richter unterschriebenen "Auszahlungsauftrag" (amtlich: HKR 177) bei. Original und Durchschrift des "Auszahlungsauftrages" erhalten Sie am Schluss der Verhandlung.
    • Verdienstausfallbescheinigung
      Ist Ihnen Verdienstausfall entstanden? Dann lassen Sie dies bitte von Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber bescheinigen. Den Vordruck für eine Verdienstausfallbescheinigung erhalten Sie als Anlage zu Ihrer Jahresladung und nochmals zusammen mit der Terminserinnerung.
    • Nachweis der Selbstständigkeit
      Sie sind selbstständig tätig? Dann fügen Sie bitte einen entsprechenden Nachweis über Ihre Selbständigkeit (z. B. Gewerbeschein) bei und geben Sie Ihre durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkünfte aus selbständiger Arbeit sowie Ihre regelmäßige Arbeitszeit an.
    • Glaubhaftmachung der freiberuflichen Tätigkeit
      Sie sind freiberuflich tätig? Bitte machen Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit durch geeignete Unterlagen glaubhaft. Geben Sie außerdem bitte Ihre durchschnittlichen monatlichen Einkünfte aus der freiberuflichen Tätigkeit sowie Ihre regelmäßige Arbeitszeit an.
    • Nachweise über entstandene Fahrtkosten oder sonstige Aufwendungen
      Entstandene Fahrtkosten für Ihre An- und Abreise zum Termin weisen Sie bitte anhand von entsprechenden Belegen und Unterlagen (z. B. Fahrscheine im Original, Buchungsbelege, Rechnungen von Flugtickets, Übernachtungskosten) nach.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Auszahlungsauftrag
      Die Richterin oder der Richter bescheinigt nach der Verhandlung Ihre Schöffentätigkeit im Termin und ordnet die Auszahlung der Entschädigung an.
    • Frist
      Den Antrag können Sie bis spätestens drei Monate nach Beendigung Ihrer laufenden Amtsperiode stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Ehrenamt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 05.10.2021