Kirchenaustritt erklären
Beschreibung
Verfahrensablauf
1. Geben Sie bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht eine Kirchenaustrittserklärung ab. Das können Sie zur Niederschrift vor Ort machen oder schriftlich mit notariell beglaubigter Unterschrift. Der Austritt kann nicht online erklärt werden!
2. Ihre Austrittserklärung wird mit dem Ablauf des Tages wirksam, an dem Sie die amtsgerichtliche Niederschrift unterzeichnet haben oder Ihre notariell beglaubigte Erklärung beim Amtsgericht eingegangen ist.
- Die Befreiung von der Kirchensteuer tritt mit dem Ende des Monats ein, in dem die Austrittserklärung beim Amtsgericht eingeht.
Ansprechpartner
Amtsgericht Köpenick (Amtsgericht Köpenick)
Aktuelles
Amtsgericht Köpenick
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Web: https://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-koepenick/kontakt/formular.414258.php
Fax: (030) 90247-200
Telefon Festnetz: (030) 90247-0
Internet
Amtsgericht Neukölln (Amtsgericht Neukölln)
Aktuelles
Amtsgericht Neukölln
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Web: http://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-neukoelln/kontakt/artikel.385826.php
Fax: (030) 90191-122
Telefon Festnetz: (030) 90191-0
Internet
Amtsgericht Pankow (Amtsgericht Pankow)
Aktuelles
Amtsgericht Pankow
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Web: http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/ag/pw/rechtshinweis.html
Fax: (030) 90245-400
Telefon Festnetz: (030) 90245-0
Internet
Amtsgericht Pankow - Familiengericht (Amtsgericht Pankow - Familiengericht)
Aktuelles
Amtsgericht Pankow - Familiengericht
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Web: http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/ag/pw/rechtshinweis.html
Fax: (030) 90245-140
Telefon Festnetz: (030) 90245-0
Internet
Amtsgericht Spandau (Amtsgericht Spandau)
Aktuelles
Amtsgericht Spandau
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Web: http://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-spandau/kontakt/artikel.345217.php
Fax: (030) 90157 - 444
Telefon Festnetz: (030) 90157 - 0
Internet
Rechtsantrags- und Informationsstelle (Rechtsantrags- und Informationsstelle)
Aktuelles
Rechtsantrags- und Informationsstelle
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Web: http://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-charlottenburg/kontakt/
Fax: (030) 90177-447
Telefon Festnetz: (030) 90177-0
Internet
Rechtsantrag- und Informationsstelle (Rechtsantrag- und Informationsstelle)
Aktuelles
Rechtsantrag- und Informationsstelle
Beschreibung
Zur Sicherung des Amtsgerichts werden Einlasskontrollen durchgeführt. Für die damit verbundenen Erschwernisse wird um Verständnis gebeten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrer Sicherheit. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, wird gebeten, möglichst rechtzeitig zu erscheinen. Bitte halten Sie für die Identitätsüberprüfung einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass, etc.) bereit. Besucherinnen und Besucher werden darüber hinaus gebeten, ihre Ladung mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Gegebenenfalls sind Anwalts- bzw. Dienstausweise an der Einlasskontrolle unaufgefordert vorzuzeigen.
Gegenstände, die für tätliche Angriffe oder für Störungen der Gerichtsverhandlungen missbraucht werden können, dürfen nicht in das Gebäude gebracht werden.
Hinweis zu Zahlungsmöglichkeiten im Gericht:
Vor Ort können Gerichtskosten bar, mit Girocard, Debitkarte und Kreditkarte (VISA und Mastercard) bezahlt werden.
Bitte beachten:
Die Einzahlung von Strafen und Nachlasshinterlegungen per Kartenzahlung ist nicht möglich.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Amtsgericht Mitte - Rechtsantragsstelle und Kirchenaustritte (Amtsgericht Mitte - Rechtsantragsstelle und Kirchenaustritte)
Aktuelles
Amtsgericht Mitte - Rechtsantragsstelle und Kirchenaustritte
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Web: http://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-mitte/kontakt/artikel.434934.php
Fax: (0)30 9023-2223
Telefon Festnetz: (0)30 9023-0
Internet
Rechtsantrag- und Informationsstelle (Rechtsantrag- und Informationsstelle)
Aktuelles
Rechtsantrag- und Informationsstelle
Beschreibung
Sie helfen uns sehr, einen Rückstau bei der Einlasskontrolle zu vermeiden, wenn Sie zügig Ihre Taschen auf dem Kontrolltisch ablegen und alle metallischen Gegenstände, die Sie bei sich tragen, in die dafür vorgesehenen Ablageschalen legen.
Rechtsanwälte werden gebeten, ihren Anwaltsausweis vorzuzeigen. Referendare sollten ihre Ausbildungsverfügung und ihren Ausweis bereit halten.
Beim Amtsgericht Schöneberg kann unbar mit Debitkarte (Girocard (vormals EC-Karte), Maestro/V-Pay oder Kreditkarte (MasterCard, Visa) bezahlt werden.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Rechtsantrag- und Informationsstelle (Rechtsantrag- und Informationsstelle)
Aktuelles
Rechtsantrag- und Informationsstelle
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Web: http://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-kreuzberg/kontakt/artikel.387021.php
Fax: (030) 90175-711
Telefon Festnetz: (030) 90175-0
Internet
Rechtsantrag- und Informationsstelle (Rechtsantrag- und Informationsstelle)
Aktuelles
Rechtsantrag- und Informationsstelle
Beschreibung
Folgende Anträge werden - mit Ausnahme sehr dringender und unabweisbarer Eilfälle - nur nach vorheriger Terminvereinbarung hier vor Ort aufgenommen:
- Erbausschlagungserklärungen
- Kirchenaustrittserklärungen
- Anträge auf Erteilung eines Beratungshilfescheines
Die Polizei warnt vor angeblicher Kirchenaustrittsmöglichkeit im Internet. Bitte beachten Sie, dass Sie den Kirchenaustritt ausschließlich im Amtsgericht bzw. notariell beglaubigt gegenüber dem Amtsgericht erklären können. Eine online-Erklärung ist nicht möglich. Bitte überweisen Sie kein Geld an etwaige online-Anbieter.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Web: http://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-wedding/kontakt/artikel.361817.php
Fax: (030) 90156 - 664
Telefon Festnetz: (030) 90156 - 0
Internet
erforderliche Unterlagen
- Kirchenaustrittserklärung
Ausschließlich durch Sie persönlich vor Ort oder schriftlich mit notariell beglaubigter Unterschrift möglich. Der Austritt kann nicht online erklärt werden! - Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Geburtsurkunden Ihrer Kinder
Die Geburtsurkunden für Ihre Kinder benötigen Sie, wenn Sie den Austritt auch für Ihre Kinder erklären möchten und Ihre Kinder das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. - Eheurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde
Die Eheurkunde oder die Lebenspartnerschaftsurkunde (bis Dezember 2008 auch als Heiratsbuch oder Familienbuch angelegt) benötigen Sie, wenn Sie die Eintragung über den Austritt aus der Religionsgemeinschaft auch im Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister beim Standesamt vornehmen lassen möchten.
Voraussetzungen
- Alter
- Sie können Ihren Austritt selbst erklären, wenn Sie das 14. Lebensjahr vollendet haben.
- Für Kinder unter 14 Jahren und für Geschäftsunfähige können Sie als Eltern oder gesetzliche Vertreter den Austritt erklären. Ab Vollendung des 12. Lebensjahres müssen Kinder persönlich mit Ihnen zusammen erscheinen und die Zustimmung zur Austrittserklärung abgeben.
- Form
Ihren Austritt können Sie direkt bei Ihrem Amtsgericht erklären, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben. Das Amtsgericht fertigt in diesem Fall eine Niederschrift Ihrer Erklärung an.
Sie können Ihren Austritt auch selbst schriftlich formulieren und Ihre Unterschrift von einer Notarin oder einem Notar Ihrer Wahl beglaubigen lassen. Diese Urkunde müssen Sie bei Ihrem Amtsgericht einreichen. - Persönliche Erklärung
Eine Austrittserklärung durch eine bevollmächtigte Person ist nicht zulässig.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- 30,00 Euro (im Voraus zu entrichten) Die Benachrichtigungen nimmt das Amtsgericht erst nach Eingang der Zahlung vor.
- Wird die Erklärung von einer Notarin oder einem Notar beglaubigt, entstehen dort zusätzliche Kosten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Religion