Zwangsversteigerung - Mitbieten

    Beschreibung

    • Wer darf bei einer Zwangsversteigerung mitbieten?
    Zwangsversteigerungen sind öffentlich.
    Jede Bürgerin und jeder Bürger kann daran teilnehmen und mitbieten.

    • Wo erhalten Sie Informationen?
    Informationen über die Zwangsversteigerungen (z. B. Termine) erhalten Sie auf dem Justizportal des Bundes und der Länder. Dort können Sie in der Regel auch die Gutachten zu den Immobilien ansehen. Auch die Abteilung für Zwangsversteigerungen des zuständigen Versteigerungsgerichts (siehe Zuständigkeitshinweis) gibt Ihnen gern Auskunft.
    www.zvg-portal.de

    • Was sollten Sie vor dem Versteigerungstermin beachten?
    Wenn Sie bei einer Zwangsversteigerung mitbieten wollen, sollten Sie sich vor dem Versteigerungstermin umfassend über das Objekt informieren. Eine Besichtigung kann sinnvoll sein. Ein Anspruch, die Immobilie von innen zu besichtigen, besteht nicht.
    Sie müssen damit rechnen, dass von Ihnen eine Sicherheitsleistung verlangt wird
    (siehe Sicherheitsleistung).

    • Wann können Gebote abgegeben werden?
    Gebote können nur im Versteigerungstermin abgegeben werden.

    • Wie verläuft der Versteigerungstermin?
    Im Versteigerungstermin werden zunächst die wesentlichen Angaben zu der Immobilie bekannt gemacht (u. a. die Gläubiger, die das Verfahren betreiben, und deren Ansprüche sowie der vom Versteigerungsgericht festgesetzte Verkehrswert der Immobilie). Außerdem wird bekannt gegeben, ob Sie ggf. Belastungen des Grundstücks mit Schulden (z.B. Grundschuld) übernehmen müssen, wenn Sie die Immobilie ersteigern. Danach werden das geringste Gebot und die weiteren Versteigerungsbedingungen festgestellt und vorgelesen. Das geringste Gebot ist ein Geldbetrag, der vom zuständigen Versteigerungsgericht ermittelt wird und der so hoch ist, dass zum einen die Kosten für die Zwangsversteigerung gedeckt sind und zum anderen alle Forderungen erfüllt sind, die in der Rangfolge vor dem Recht des betreibenden Gläubigers bestehen. Anschließend fordert das Versteigerungsgericht dazu auf, Gebote für die Immobilie abzugeben.

    • Welche Gebote werden zugelassen?
    Es werden nur Gebote zugelassen, die das geringste Gebot erreichen oder übersteigen.

    • Welches Gebot erhält den Zuschlag?
    Dem Bieter, der im Versteigerungstermin das letzte und zugleich höchste zugelassene Gebot (Meistgebot) abgegeben hat, erteilt das Versteigerungsgericht den Zuschlag.

    • In welchen Fällen wird kein Zuschlag erteilt?
    Beträgt das Meistgebot weniger als 70 % des Verkehrswertes der Immobilie, kann während des Versteigerungstermins beantragt werden, dass der Zuschlag nicht erteilt wird. Diesen Antrag dürfen nur Berechtigte stellen, deren Ansprüche durch das abgegebene Meistgebot nicht gedeckt werden - durch einen Betrag in Höhe von 70 % des Verkehrswertes aber voraussichtlich gedeckt würden. Beträgt das Meistgebot im ersten Versteigerungstermin sogar weniger als 50 % des Verkehrswertes der Immobilie, so darf das Gericht den Zuschlag nicht erteilen. Diese Regelung dient dazu, dass die Immobilie nicht weit unter ihrem Verkehrswert versteigert wird und gilt solange, bis die Wertgrenzen nicht gefallen sind.
    Wenn das Versteigerungsgericht den Zuschlag aus einem der oben genannten Gründe nicht erteilt, fallen die Wertgrenzen und das Gericht setzt einen neuen Versteigerungstermin an. Im folgenden Versteigerungstermin gilt dann weder die 70%-Grenze noch die 50%-Grenze. Darüber hinaus kann ein Zuschlag durch Bewilligung der einstweiligen Einstellung des Verfahrens durch die Gläubiger bzw. Antragsteller verhindert werden. Dies wird vor allem dann erfolgen, wenn das Gebot für die Gläubiger bzw. Antragsteller zu niedrig ist, unabhängig von den Wertgrenzen.

    • Was müssen Sie beachten, wenn Sie das Meistgebot abgegeben haben?
    Mit dem Zuschlag geht das Eigentum sofort auf Sie über. Ein Anspruch auf Gewährleistung ist ausgeschlossen. Sie erwerben die Immobilie auf eigenes Risiko; Sie können also keinen Ersatz verlangen, wenn das erworbene Grundstück Mängel oder Schäden aufweist

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Charlottenburg (Amtsgericht Charlottenburg)

    Aktuelles

    Amtsgericht Charlottenburg

    Beschreibung

    Amtsgericht Charlottenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsgerichtsplatz 1

    14057 Berlin

    Kontakt

    Web: http://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-charlottenburg/kontakt/

    Fax: (030) 90177-447

    Telefon Festnetz: (030) 90177-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 13.12.2023

    Amtsgericht Köpenick (Amtsgericht Köpenick)

    Aktuelles

    Amtsgericht Köpenick

    Beschreibung

    Amtsgericht Köpenick

    Adresse

    Hausanschrift

    Mandrellaplatz 6

    12555 Berlin

    Kontakt

    Web: https://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-koepenick/kontakt/formular.414258.php

    Fax: (030) 90247-200

    Telefon Festnetz: (030) 90247-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 13.12.2023

    Amtsgericht Lichtenberg (Amtsgericht Lichtenberg)

    Aktuelles

    Amtsgericht Lichtenberg

    Beschreibung

    Hinweis zum Zutritt ins Gerichtsgebäude:
    Zur Sicherung des Amtsgerichts werden Einlasskontrollen durchgeführt. Für die damit verbundenen Erschwernisse wird um Verständnis gebeten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrer Sicherheit. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, wird gebeten, möglichst rechtzeitig zu erscheinen. Bitte halten Sie für die Identitätsüberprüfung einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass, etc.) bereit. Besucherinnen und Besucher werden darüber hinaus gebeten, ihre Ladung mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
    Gegebenenfalls sind Anwalts- bzw. Dienstausweise an der Einlasskontrolle unaufgefordert vorzuzeigen.
    Gegenstände, die für tätliche Angriffe oder für Störungen der Gerichtsverhandlungen missbraucht werden können, dürfen nicht in das Gebäude gebracht werden.

    Hinweis zu Zahlungsmöglichkeiten im Gericht:
    Vor Ort können Gerichtskosten bar, mit Girocard, Debitkarte und Kreditkarte (VISA und Mastercard) bezahlt werden.
    Bitte beachten:
    Die Einzahlung von Strafen und Nachlasshinterlegungen per Kartenzahlung ist nicht möglich.

    Adresse

    Hausanschrift

    Roedeliusplatz 1

    10365 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@ag-lb.berlin.de

    Fax: (0)30 90253-300

    Telefon Festnetz: (0)30 90253-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 14.02.2024

    Amtsgericht Mitte (Amtsgericht Mitte)

    Aktuelles

    Amtsgericht Mitte

    Beschreibung

    Amtsgericht Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Littenstraße 12-17

    10179 Berlin

    Kontakt

    Web: http://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-mitte/kontakt/artikel.434934.php

    Fax: (030) 9023-2223

    Telefon Festnetz: (030) 9023-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 10.07.2024

    Amtsgericht Neukölln (Amtsgericht Neukölln)

    Aktuelles

    Amtsgericht Neukölln

    Beschreibung

    Amtsgericht Neukölln

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Marx-Straße 77/79

    12043 Berlin

    Kontakt

    Web: http://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-neukoelln/kontakt/artikel.385826.php

    Fax: (030) 90191-122

    Telefon Festnetz: (030) 90191-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Amtsgericht Kreuzberg (Amtsgericht Kreuzberg)

    Aktuelles

    Amtsgericht Kreuzberg

    Beschreibung

    Amtsgericht Kreuzberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Möckernstraße 130

    10963 Berlin

    Kontakt

    Web: http://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-kreuzberg/kontakt/artikel.387021.php

    Fax: (030) 90 175-211

    Telefon Festnetz: (030) 90 175-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Amtsgericht Wedding (Amtsgericht Wedding)

    Aktuelles

    Amtsgericht Wedding

    Beschreibung

    Folgende Anträge werden - mit Ausnahme sehr dringender und unabweisbarer Eilfälle - nur nach vorheriger Terminvereinbarung hier vor Ort aufgenommen:

    Erbausschlagungserklärungen
    Kirchenaustrittserklärungen
    Anträge auf Erteilung eines Beratungshilfescheines

    aktueller Hinweis zu Kirchenaustritten - Warnung vor Betrugsmasche im Internet - bitte beachten:

    Die Polizei warnt vor angeblicher Kirchenaustrittsmöglichkeit im Internet. Bitte beachten Sie, dass Sie den Kirchenaustritt ausschließlich im Amtsgericht bzw. notariell beglaubigt gegenüber dem Amtsgericht erklären können. Eine online-Erklärung ist nicht möglich. Bitte überweisen Sie kein Geld an etwaige online-Anbieter.

    Adresse

    Hausanschrift

    Brunnenplatz 1

    13357 Berlin

    Kontakt

    Web: http://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-wedding/kontakt/artikel.361817.php

    Fax: (0)30 90156 664

    Telefon Festnetz: (0)30 90156 - 0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 16.08.2024

    Amtsgericht Pankow (Amtsgericht Pankow)

    Aktuelles

    Amtsgericht Pankow

    Beschreibung

    Amtsgericht Pankow

    Adresse

    Hausanschrift

    Parkstraße 71

    13086 Berlin

    Kontakt

    Web: http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/ag/pw/rechtshinweis.html

    Fax: (030) 90245-400

    Telefon Festnetz: (030) 90245-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Amtsgericht Spandau (Amtsgericht Spandau)

    Aktuelles

    Amtsgericht Spandau

    Beschreibung

    Amtsgericht Spandau

    Adresse

    Hausanschrift

    Altstädter Ring 7

    13597 Berlin

    Kontakt

    Web: http://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-spandau/kontakt/artikel.345217.php

    Fax: (030) 90157 - 444

    Telefon Festnetz: (030) 90157 - 0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 13.12.2023

    Amtsgericht Schöneberg, Ringstraße (Amtsgericht Schöneberg, Ringstraße)

    Aktuelles

    Amtsgericht Schöneberg, Ringstraße

    Beschreibung

    Beim Amtsgericht Schöneberg werden aus Sicherheitsgründen Einlasskontrollen durchgeführt. Für die damit verbundenen Erschwernisse wird um Verständnis gebeten, zumal diese Maßnahmen auch der Sicherheit der Besucher dienen.
    Sie helfen uns sehr, einen Rückstau bei der Einlasskontrolle zu vermeiden, wenn Sie zügig Ihre Taschen auf dem Kontrolltisch ablegen und alle metallischen Gegenstände, die Sie bei sich tragen, in die dafür vorgesehenen Ablageschalen legen.
    Rechtsanwälte werden gebeten, ihren Anwaltsausweis vorzuzeigen. Referendare sollten ihre Ausbildungsverfügung und ihren Ausweis bereit halten.

    WICHTIGE HINWEISE:

    Ab dem 19.04.2022 bleibt aus organisatorischen Gründen das Nachlassgericht, wie auch das Grundbuchamt jeden Mittwoch für Publikumsverkehr geschlossen. Auch die telefonische Erreichbarkeit ist hiervon betroffen.
    Die Grundbuch-Einsichtenstelle ist jedoch weiterhin während der normalen Öffnungszeiten erreichbar.

    Bei Erbausschlagungen mit mehr als 5 Personen ist vorab zwingend telefonisch ein Termin zu vereinbaren.
    Bitte setzen Sie sich hierfür mit der Eingangsregistratur für Nachlasssachen in Verbindung, diese erreichen Sie unter der Telefonnummer 90186 250 oder 90186 252.

    • Ab dem 05.03.2024 bleibt die Zahlstelle dauerhaft geschlossen!

    Wir bitten um Verständnis für diese organisatorisch erforderlichen Maßnahmen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Ringstraße 9

    12203 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: Poststelle@ag-sb.berlin.de

    Fax: (030) 90186 - 402

    Telefon Festnetz: (030) 90186 - 0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 29.07.2024

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
      Ein Führerschein reicht nicht aus.
    • Notarielle Vollmacht
      Wenn Sie für eine andere Person bieten wollen, die im Versteigerungstermin nicht anwesend ist, benötigen Sie zusätzlich noch eine notarielle Bietvollmacht. Dies gilt auch dann, wenn Sie für Ihren Ehemann oder Ihre Ehefrau bieten wollen.
    • Beglaubigter Handelsregisterauszug
      Wenn Sie für eine Firma (z. B. eine GmbH) bieten wollen, müssen Sie durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug (§ 15 HGB) nachweisen, dass Sie berechtigt sind, diese Firma zu vertreten. Der Handelsregisterauszug soll nicht älter als 15 Tage sein; die Aktualität für den Handelsregisterauszug wird jedoch von den Versteigerungsgerichten unterschiedlich gehandhabt und sollte daher bei der Abteilung für Zwangsversteigerungen zuständigen Amtsgerichts erfragt werden.
    • Familiengerichtliche Genehmigung
      In Einzelfällen (z. B. wenn Sie Gebote für Ihre minderjährigen Kinder abgeben) müssen Sie eine entsprechende familiengerichtliche Genehmigung im Versteigerungstermin vorlegen. Diese müssen Sie vorher bei dem zuständigen Familiengericht beantragen.

    Voraussetzungen

    • Sicherheitsleistung
      Sie müssen damit rechnen, sofort nach Abgabe Ihres Gebotes eine Sicherheitsleistung an das Versteigerungsgericht erbringen zu müssen, sofern dies von Verfahrensbeteiligten
      (z. B. Gläubiger oder Schuldner) beantragt wird.
      Die Sicherheitsleistung beträgt 10 % des Verkehrswertes der Immobilie.

      Möglichkeiten der Sicherheitsleistung:
      • Überweisung des Betrages auf das Konto der Kosteneinziehungsstelle der Justiz (KEJ)
      Beachten Sie bitte:
      Die Sicherheitsleistung ist rechtzeitig - ca. 1 Woche vor dem Versteigerungstermin - zu überweisen. Die Kontoverbindung der Kosteneinziehungsstelle der Justiz finden Sie auf der Internetseite des zuständigen Versteigerungsgerichts (siehe Zuständigkeitshinweis). Wird das Geld später nicht als Sicherheitsleistung benötigt, veranlasst das Gericht unmittelbar nach dem Versteigerungstermin die Rücküberweisung.
      • Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks
      Beachten Sie bitte:
      Die Schecks müssen von einem im Inland zugelassenen Kreditinstitut (Bank, Sparkasse) ausgestellt worden sein. Das Ausstellungsdatum darf nicht älter als drei Werktage vor dem Versteigerungstermin sein.
      • Bankbürgschaften

      Nicht als Sicherheitsleistung zugelassen sind z.B.
      1. Bargeld
      2. Sparbücher
      3. Wertpapiere
      4. schriftliche Bestätigungen der Banken über Kontostände
      5. private (z.B. von Ihnen selbst ausgestellte) Schecks.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Werden für das Bieten Gebühren erhoben?
    Für das Bieten müssen Sie keine Gebühren bezahlen.

    Entstehen Gebühren für die Ersteigerung?
    Wenn Sie den Zuschlag erhalten - also das Meistgebot abgegeben und die Immobilie ersteigert haben -, dann erhebt das Versteigerungsgericht Gebühren nach dem Gerichtskostengesetz (GKG). Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Summe aus dem Bargebot (gebotener Geldbetrag) und dem Wert der zu übernehmenden Belastungen (z. B. Grundschulden).

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Bieten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 07.07.2017