Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde Registrierung

    Rechtsdienstleistungen - Inkasso-, und Rechtsdienstleister in einem ausländischen Recht registrieren

    Beschreibung

    Natürliche und juristische Personen sowie Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit müssen für die Tätigkeit
    • als Inkassodienstleistende oder
    • als Rechtsdienstleistende in einem ausländischen Recht
    in das Rechtsdienstleistungsregister eingetragen sein. Die Einsicht in das Rechtsdienstleistungsregister steht allen unentgeltlich zu.

    Ansprechpartner

    Kammergericht (Kammergericht)

    Aktuelles

    Kammergericht

    Beschreibung

    Kammergericht

    Adresse

    Hausanschrift

    Elßholzstr. 30-33

    10781 Berlin

    Kontakt

    Web: https://www.berlin.de/gerichte/kammergericht/kontakt/

    Fax: (030) 9015-2200

    Telefon Festnetz: (030) 9015-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 10.07.2023

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Registrierung
      (unter "Formulare")
      Bitte wählen Sie den für Sie zutreffenden Registrierungsantrag.
    • Ausbildungs- und beruflicher Werdegang
      Bitte stellen Sie Ihren beruflichen Ausbildungsgang und Ihre bisherige Berufsausübung zusammenfassend schriftlich dar.
    • Führungszeugnis
    • Nachweis der theoretischen Sachkunde
      Einen Nachweis der Sachkunde kann das Abschlusszeugnis einer deutschen Hoch- oder Fachhochschule über einen mindestens dreijährigen Hoch- oder Fachhochschulstudiengang mit überwiegend rechtlichen Studieninhalten liefern.
      Für den Inkassodienst kann der Nachweis der Sachkunde auch durch ein Sachkundelehrgangszeugnis oder durch ein Zeugnis über die erste Prüfung nach § 5d Abs. 2 des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) geführt werden.
    • Nachweis der praktischen Sachkunde
      Den Nachweis der praktischen Sachkunde kann ein Arbeitszeugnis oder ein Zeugnis über die Befähigung zum Richteramt nach dem DRiG liefern. Im Bereich der Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht kann der Nachweis auch durch das Zeugnis einer ausländischen Behörde erbracht werden. Das Zeugnis muss belegen, dass die zu registrierende Person in dem ausländischen Land rechtmäßig zur Ausübung des Rechtsanwaltsberufs oder eines vergleichbaren rechtsberatenden Berufs niedergelassen ist oder war.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Persönliche Eignung und Zuverlässigkeit
    • Theoretische und praktische Sachkunde
      Die Sachkunde müssen Sie in dem Bereich nachweisen, in dem Sie die Rechtsdienstleistungen erbringen wollen.
    • Berufshaftpflichtversicherung
      Die Mindestversicherungssumme muss 250.000 Euro für jeden Versicherungsfall betragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • 150,00 Euro: für die Registrierung
    • 150,00 Euro: für jede weitere qualifizierte Person

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Inkassodienstleister

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 09.04.2021