Zwangshypothek Eintragung

    Grundbuch - Zwangshypothek-Eintragung

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Geldforderung aus einem Urteil oder einem anderen vollstreckbaren Titel haben, können Sie auch in die Immobilie (z.B. Grundstück) des Schuldners oder der Schuldnerin vollstrecken. Dazu müssen Sie zunächst die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek beantragen. Falls es zu einer Zwangsversteigerung kommt, sichern Sie sich so eine Rangstelle für Ihre Forderung gegenüber anderen Berechtigten.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Charlottenburg (Amtsgericht Charlottenburg)

    Aktuelles

    Amtsgericht Charlottenburg

    Beschreibung

    Amtsgericht Charlottenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsgerichtsplatz 1

    14057 Berlin

    Kontakt

    Web: http://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-charlottenburg/kontakt/

    Fax: (030) 90177-447

    Telefon Festnetz: (030) 90177-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 13.12.2023

    Amtsgericht Köpenick (Amtsgericht Köpenick)

    Aktuelles

    Amtsgericht Köpenick

    Beschreibung

    Amtsgericht Köpenick

    Adresse

    Hausanschrift

    Mandrellaplatz 6

    12555 Berlin

    Kontakt

    Web: https://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-koepenick/kontakt/formular.414258.php

    Fax: (030) 90247-200

    Telefon Festnetz: (030) 90247-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 13.12.2023

    Amtsgericht Lichtenberg (Amtsgericht Lichtenberg)

    Aktuelles

    Amtsgericht Lichtenberg

    Beschreibung

    Hinweis zum Zutritt ins Gerichtsgebäude:
    Zur Sicherung des Amtsgerichts werden Einlasskontrollen durchgeführt. Für die damit verbundenen Erschwernisse wird um Verständnis gebeten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrer Sicherheit. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, wird gebeten, möglichst rechtzeitig zu erscheinen. Bitte halten Sie für die Identitätsüberprüfung einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass, etc.) bereit. Besucherinnen und Besucher werden darüber hinaus gebeten, ihre Ladung mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
    Gegebenenfalls sind Anwalts- bzw. Dienstausweise an der Einlasskontrolle unaufgefordert vorzuzeigen.
    Gegenstände, die für tätliche Angriffe oder für Störungen der Gerichtsverhandlungen missbraucht werden können, dürfen nicht in das Gebäude gebracht werden.

    Hinweis zu Zahlungsmöglichkeiten im Gericht:
    Vor Ort können Gerichtskosten bar, mit Girocard, Debitkarte und Kreditkarte (VISA und Mastercard) bezahlt werden.
    Bitte beachten:
    Die Einzahlung von Strafen und Nachlasshinterlegungen per Kartenzahlung ist nicht möglich.

    Adresse

    Hausanschrift

    Roedeliusplatz 1

    10365 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@ag-lb.berlin.de

    Fax: (0)30 90253-300

    Telefon Festnetz: (0)30 90253-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 13.02.2025

    Amtsgericht Neukölln (Amtsgericht Neukölln)

    Aktuelles

    Amtsgericht Neukölln

    Beschreibung

    Amtsgericht Neukölln

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Marx-Straße 77/79

    12043 Berlin

    Kontakt

    Web: http://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-neukoelln/kontakt/artikel.385826.php

    Fax: (030) 90191-122

    Telefon Festnetz: (030) 90191-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Amtsgericht Kreuzberg (Amtsgericht Kreuzberg)

    Aktuelles

    Amtsgericht Kreuzberg

    Beschreibung

    Amtsgericht Kreuzberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Möckernstraße 130

    10963 Berlin

    Kontakt

    Web: http://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-kreuzberg/kontakt/artikel.387021.php

    Fax: (030) 90 175-211

    Telefon Festnetz: (030) 90 175-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 16.01.2025

    Amtsgericht Schöneberg, Ringstraße (Amtsgericht Schöneberg, Ringstraße)

    Aktuelles

    Amtsgericht Schöneberg, Ringstraße

    Beschreibung

    Beim Amtsgericht Schöneberg werden aus Sicherheitsgründen Einlasskontrollen durchgeführt. Für die damit verbundenen Erschwernisse wird um Verständnis gebeten, zumal diese Maßnahmen auch der Sicherheit der Besucher dienen.
    Sie helfen uns sehr, einen Rückstau bei der Einlasskontrolle zu vermeiden, wenn Sie zügig Ihre Taschen auf dem Kontrolltisch ablegen und alle metallischen Gegenstände, die Sie bei sich tragen, in die dafür vorgesehenen Ablageschalen legen.
    Rechtsanwälte werden gebeten, ihren Anwaltsausweis vorzuzeigen. Referendare sollten ihre Ausbildungsverfügung und ihren Ausweis bereit halten.

    WICHTIGE HINWEISE:

    Ab dem 19.04.2022 bleibt aus organisatorischen Gründen das Nachlassgericht, wie auch das Grundbuchamt jeden Mittwoch für Publikumsverkehr geschlossen. Auch die telefonische Erreichbarkeit ist hiervon betroffen.
    Die Grundbuch-Einsichtenstelle ist jedoch weiterhin während der normalen Öffnungszeiten erreichbar.

    Bei Erbausschlagungen mit mehr als 5 Personen ist vorab zwingend telefonisch ein Termin zu vereinbaren.
    Bitte setzen Sie sich hierfür mit der Eingangsregistratur für Nachlasssachen in Verbindung, diese erreichen Sie unter der Telefonnummer 90186 250 oder 90186 252.

    • Ab dem 05.03.2024 bleibt die Zahlstelle dauerhaft geschlossen!

    Wir bitten um Verständnis für diese organisatorisch erforderlichen Maßnahmen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Ringstraße 9

    12203 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: Poststelle@ag-sb.berlin.de

    Fax: (030) 90186 - 402

    Telefon Festnetz: (030) 90186 - 0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Amtsgericht Spandau (Amtsgericht Spandau)

    Aktuelles

    Amtsgericht Spandau

    Beschreibung

    Amtsgericht Spandau

    Adresse

    Hausanschrift

    Altstädter Ring 7

    13597 Berlin

    Kontakt

    Web: http://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-spandau/kontakt/artikel.345217.php

    Fax: (030) 90157 - 444

    Telefon Festnetz: (030) 90157 - 0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Amtsgericht Mitte - Grundbuchamt (Amtsgericht Mitte - Grundbuchamt)

    Aktuelles

    Amtsgericht Mitte - Grundbuchamt

    Beschreibung

    Amtsgericht Mitte - Grundbuchamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Littenstraße 12-17

    10179 Berlin

    Kontakt

    Web: http://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-mitte/kontakt/artikel.434934.php

    Fax: (030) 9023-2223

    Telefon Festnetz: (030) 9023-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 13.02.2025

    erforderliche Unterlagen

    • Schriftlicher Antrag
      Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten:
      • Grundstücksbezeichnung (Grundbuch- oder Lagebezeichnung)
      • Angaben zu Ihrer Person (Name, Anschrift bzw. Firma und Sitz, Geburtsdatum)
      • bei mehreren Gläubigern oder Gläubigerinnen das Gemeinschaftsverhältnis (z.B. in Bruchteilen zu 1/2 oder Gesamtgläubigerschaft gemäß § 428 BGB)
      • Angaben zum Schuldner oder zur Schuldnerin (Name, Anschrift bzw. Firma und Sitz)
    • Vollstreckungstitel
      Fügen Sie dem Antrag bei:
      • die vollstreckbare Ausfertigung oder den Vollstreckungsbescheid im Original
      • eine einfache oder beglaubigte Kopie des Titels reicht nicht aus
      Die Unterlagen erhalten Sie nach der Eintragung zurück.
    • Forderungsaufstellung
      Erstellen Sie bitte eine Liste aller Forderungen, die Sie geltend machen wollen. Die Liste muss auch bereits geleistete Zahlungen des Schuldners bzw. der Schuldnerin enthalten. Für eventuelle Zinsen müssen Sie die Zinshöhe und den Zinsbeginn angeben. Die Zinsen sind nicht auszurechnen. Wenn Sie Vollstreckungskosten geltend machen, müssen Sie die Belege dazu einreichen.

    Voraussetzungen

    • Antrag
      Die Zwangssicherungshypothek wird nur auf Antrag eingetragen.
    • Mindesthöhe der Forderung
      750,01 EUR.
      Die Vollstreckung kann sich aus mehreren Vollstreckungstiteln ergeben, z.B. aus einem Urteil und einem Kostenfestsetzungsbeschluss. Bisher entstandene Vollstreckungskosten können hinzu gerechnet werden.
    • Voreintragung
      Der Schuldner oder die Schuldnerin muss als Eigentümer oder Miteigentümer im Grundbuch eingetragen sein
    • Vollstreckungstitel
      Darunter versteht man eine gerichtliche Entscheidung (z.B. Urteile, Beschlüsse, Vollstreckungsbescheide) oder eine Erklärung, die einen vollstreckbaren Inhalt hat (z.B. Vergleiche und notarielle Urkunden).
    • Vollstreckungsklausel
      Die Vollstreckungsklausel ist ein gesetzlich vorgeschriebener Text auf dem Vollstreckungstitel und lautet zum Beispiel: "Die vorstehende Ausfertigung wird der Klägerin zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt." Diesen Text darf in aller Regel nur die Stelle anbringen, die den Vollstreckungstitel erstellt hat, also in den meisten Fällen das Gericht (so genannte vollstreckbare Ausfertigung). Vollstreckungsbescheide benötigen eine solche Klausel nicht.
    • Zustellung
      Der Vollstreckungstitel muss vor Beginn der Zwangsvollstreckung an den Schuldner oder die Schuldnerin zugestellt werden.
      Hinweis: Viele Urteile und Beschlüsse muss das Gericht ohne Antrag zustellen. Mit der Vollstreckungsklausel wird daher auch die Zustellung bescheinigt. Die Zustellung anderer Vollstreckungstitel müssen Sie selbst beauftragen. Wenden Sie sich hierzu an die Verteilerstelle für Gerichtsvollzieheraufträge des zuständigen Amtsgerichts am Wohnsitz des Schuldners oder der Schuldnerin.
    • Fälligkeit
      In Einzelfällen (z.B. bei Kostenfestsetzungsbeschlüssen und notariellen Urkunden) dürfen Sie mit der Zwangsvollstreckung erst beginnen, wenn seit der Zustellung an den Schuldner oder die Schuldnerin zwei Wochen vergangen sind.
    • Keine weiteren Vollstreckungshindernisse
      Im Grundbuch darf z.B. kein Vermerk über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens eingetragen sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Volle Gebühr aus dem einzutragenden Recht, d.h. der insgesamt geltend gemachten Forderung. Die Höhe der Gebühr ergibt sich aus § 34 GNotKG (Tabelle B) und der dazugehörigen Anlage 2.

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Zwangshypothek

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 18.08.2017