Ausschlagung der Erbschaft Niederschrift

    Erbrecht - Ausschlagung der Erbschaft

    Beschreibung

    Nach deutschem Recht geht eine Erbschaft mit dem Tod einer Person automatisch auf die Erben über. Wenn Sie die Erbschaft nicht antreten wollen, müssen Sie das ausdrücklich erklären (Ausschlagungserklärung*). Wer erbt, erbt auch die Schulden. Wer nicht erben will, muss die Erbschaft ausschlagen. Informieren Sie sich daher rechtzeitig, ob die Erbschaft überschuldet ist.

    • Bitte beachten Sie, dass Sie die Ausschlagung nicht an bestimmte Bedingungen knüpfen können, z. B. um das Erbe einer bestimmten Person zukommen zu lassen.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Charlottenburg (Amtsgericht Charlottenburg)

    Aktuelles

    Amtsgericht Charlottenburg

    Beschreibung

    Amtsgericht Charlottenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsgerichtsplatz 1

    14057 Berlin

    Kontakt

    Web: http://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-charlottenburg/kontakt/

    Fax: (030) 90177-447

    Telefon Festnetz: (030) 90177-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 13.12.2023

    Amtsgericht Köpenick (Amtsgericht Köpenick)

    Aktuelles

    Amtsgericht Köpenick

    Beschreibung

    Amtsgericht Köpenick

    Adresse

    Hausanschrift

    Mandrellaplatz 6

    12555 Berlin

    Kontakt

    Web: https://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-koepenick/kontakt/formular.414258.php

    Fax: (030) 90247-200

    Telefon Festnetz: (030) 90247-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 13.12.2023

    Amtsgericht Kreuzberg (Amtsgericht Kreuzberg)

    Aktuelles

    Amtsgericht Kreuzberg

    Beschreibung

    Amtsgericht Kreuzberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Möckernstraße 130

    10963 Berlin

    Kontakt

    Web: http://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-kreuzberg/kontakt/artikel.387021.php

    Fax: (030) 90 175-211

    Telefon Festnetz: (030) 90 175-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Amtsgericht Schöneberg, Ringstraße - Erbausschlagungen (Amtsgericht Schöneberg, Ringstraße - Erbausschlagungen)

    Aktuelles

    Amtsgericht Schöneberg, Ringstraße - Erbausschlagungen

    Beschreibung

    Beim Amtsgericht Schöneberg werden aus Sicherheitsgründen Einlasskontrollen durchgeführt. Für die damit verbundenen Erschwernisse wird um Verständnis gebeten, zumal diese Maßnahmen auch der Sicherheit der Besucher dienen.
    Sie helfen uns sehr, einen Rückstau bei der Einlasskontrolle zu vermeiden, wenn Sie zügig Ihre Taschen auf dem Kontrolltisch ablegen und alle metallischen Gegenstände, die Sie bei sich tragen, in die dafür vorgesehenen Ablageschalen legen.
    Rechtsanwälte werden gebeten, ihren Anwaltsausweis vorzuzeigen. Referendare sollten ihre Ausbildungsverfügung und ihren Ausweis bereit halten.

    WICHTIGE HINWEISE:

    Ab dem 19.04.2022 bleibt aus organisatorischen Gründen das Nachlassgericht, wie auch das Grundbuchamt jeden Mittwoch für Publikumsverkehr geschlossen. Auch die telefonische Erreichbarkeit ist hiervon betroffen.
    Die Grundbuch-Einsichtenstelle ist jedoch weiterhin während der normalen Öffnungszeiten erreichbar.

    • Bei Erbausschlagungen mit mehr als 3 Personen ist/sind
    a) bei der Online-Buchung entsprechend mehr Termine zu buchen
    oder
    b) vorab zwingend telefonisch ein Termin zu vereinbaren.*
    Hierfür setzen Sie sich bitte mit der Eingangsregistratur für Nachlasssachen in Verbindung, diese erreichen Sie unter der Telefonnummer 90186 250 oder 90186 252.

    • Ab dem 05.03.2024 bleibt die Zahlstelle dauerhaft geschlossen!

    Wir bitten um Verständnis für diese organisatorisch erforderlichen Maßnahmen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Ringstraße 9

    12203 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: Poststelle@ag-sb.berlin.de

    Fax: (030) 90186 - 402

    Telefon Festnetz: (030) 90186 - 0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 15.03.2024

    Amtsgericht Lichtenberg (Amtsgericht Lichtenberg)

    Aktuelles

    Amtsgericht Lichtenberg

    Beschreibung

    Hinweis zum Zutritt ins Gerichtsgebäude:
    Zur Sicherung des Amtsgerichts werden Einlasskontrollen durchgeführt. Für die damit verbundenen Erschwernisse wird um Verständnis gebeten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrer Sicherheit. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, wird gebeten, möglichst rechtzeitig zu erscheinen. Bitte halten Sie für die Identitätsüberprüfung einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass, etc.) bereit. Besucherinnen und Besucher werden darüber hinaus gebeten, ihre Ladung mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
    Gegebenenfalls sind Anwalts- bzw. Dienstausweise an der Einlasskontrolle unaufgefordert vorzuzeigen.
    Gegenstände, die für tätliche Angriffe oder für Störungen der Gerichtsverhandlungen missbraucht werden können, dürfen nicht in das Gebäude gebracht werden.

    Hinweis zu Zahlungsmöglichkeiten im Gericht:
    Vor Ort können Gerichtskosten bar, mit Girocard, Debitkarte und Kreditkarte (VISA und Mastercard) bezahlt werden.
    Bitte beachten:
    Die Einzahlung von Strafen und Nachlasshinterlegungen per Kartenzahlung ist nicht möglich.

    Adresse

    Hausanschrift

    Roedeliusplatz 1

    10365 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@ag-lb.berlin.de

    Fax: (0)30 90253-300

    Telefon Festnetz: (0)30 90253-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 14.02.2024

    Amtsgericht Wedding (Amtsgericht Wedding)

    Aktuelles

    Amtsgericht Wedding

    Beschreibung

    Das Nachlassgericht ist am 28.06.2024 aus betriebsinternen Gründen leider geschlossen! Wir danken für Ihr Verständnis.

    Folgende Anträge werden - mit Ausnahme sehr dringender und unabweisbarer Eilfälle - nur nach vorheriger Terminvereinbarung hier vor Ort aufgenommen:

    Erbausschlagungserklärungen
    Kirchenaustrittserklärungen
    Anträge auf Erteilung eines Beratungshilfescheines

    aktueller Hinweis zu Kirchenaustritten - Warnung vor Betrugsmasche im Internet - bitte beachten:

    Die Polizei warnt vor angeblicher Kirchenaustrittsmöglichkeit im Internet. Bitte beachten Sie, dass Sie den Kirchenaustritt ausschließlich im Amtsgericht bzw. notariell beglaubigt gegenüber dem Amtsgericht erklären können. Eine online-Erklärung ist nicht möglich. Bitte überweisen Sie kein Geld an etwaige online-Anbieter.

    Adresse

    Hausanschrift

    Brunnenplatz 1

    13357 Berlin

    Kontakt

    Web: http://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-wedding/kontakt/artikel.361817.php

    Fax: (0)30 90156 664

    Telefon Festnetz: (0)30 90156 - 0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Amtsgericht Pankow (Amtsgericht Pankow)

    Aktuelles

    Amtsgericht Pankow

    Beschreibung

    Amtsgericht Pankow

    Adresse

    Hausanschrift

    Parkstraße 71

    13086 Berlin

    Kontakt

    Web: http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/ag/pw/rechtshinweis.html

    Fax: (030) 90245-400

    Telefon Festnetz: (030) 90245-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Amtsgericht Spandau - Erbausschlagungen (Amtsgericht Spandau - Erbausschlagungen)

    Aktuelles

    Amtsgericht Spandau - Erbausschlagungen

    Beschreibung

    Amtsgericht Spandau - Erbausschlagungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Altstädter Ring 7

    13597 Berlin

    Kontakt

    Web: http://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-spandau/kontakt/artikel.345217.php

    Fax: (030) 90157 - 444

    Telefon Festnetz: (030) 90157 - 0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 28.06.2023

    Amtsgericht Neukölln - Erbausschlagungen (Amtsgericht Neukölln - Erbausschlagungen)

    Aktuelles

    Amtsgericht Neukölln - Erbausschlagungen

    Beschreibung

    Amtsgericht Neukölln - Erbausschlagungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Marx-Straße 77/79

    12043 Berlin

    Kontakt

    Web: http://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-neukoelln/kontakt/artikel.385826.php

    Fax: (030) 90191-122

    Telefon Festnetz: (030) 90191-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 28.06.2023

    Amtsgericht Lichtenberg - Erbausschlagung (Amtsgericht Lichtenberg - Erbausschlagung)

    Aktuelles

    Amtsgericht Lichtenberg - Erbausschlagung

    Beschreibung

    Hinweis zum Zutritt ins Gerichtsgebäude:
    Zur Sicherung des Amtsgerichts werden Einlasskontrollen durchgeführt. Für die damit verbundenen Erschwernisse wird um Verständnis gebeten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrer Sicherheit. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, wird gebeten, möglichst rechtzeitig zu erscheinen. Bitte halten Sie für die Identitätsüberprüfung einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass, etc.) bereit. Besucherinnen und Besucher werden darüber hinaus gebeten, ihre Ladung mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
    Gegebenenfalls sind Anwalts- bzw. Dienstausweise an der Einlasskontrolle unaufgefordert vorzuzeigen.
    Gegenstände, die für tätliche Angriffe oder für Störungen der Gerichtsverhandlungen missbraucht werden können, dürfen nicht in das Gebäude gebracht werden.

    Hinweis zu Zahlungsmöglichkeiten im Gericht:
    Vor Ort können Gerichtskosten bar, mit Girocard, Debitkarte und Kreditkarte (VISA und Mastercard) bezahlt werden.
    Bitte beachten:
    Die Einzahlung von Strafen und Nachlasshinterlegungen per Kartenzahlung ist nicht möglich.

    Adresse

    Hausanschrift

    Roedeliusplatz 1

    10365 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: erbausschlagungen@ag-lb.berlin.de

    Fax: (030) 90253-300

    Telefon Festnetz: (030) 90253-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 14.02.2024

    Nachlassgericht (Nachlassgericht)

    Aktuelles

    Nachlassgericht

    Beschreibung

    Nachlassgericht

    Adresse

    Hausanschrift

    Littenstraße 12-17

    10179 Berlin

    Kontakt

    Web: http://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-mitte/kontakt/artikel.434934.php

    Fax: (030) 9023-2223

    Telefon Festnetz: (030) 9023-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 26.07.2022

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
      Beim Notar oder bei der Notarin und beim Gericht müssen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung vorlegen.
    • Sterbeurkunde (wenn vorhanden)
      Die Vorlage der Sterbeurkunde ist nicht zwingend erforderlich.
      Ist keine Sterbeurkunde vorhanden, ist es notwendig, dass Sie den vollständigen Namen (mit Geburtsnamen), das Sterbedatum und den letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person angeben.
    • Bekannte Daten zu weiteren Erben
      Namen, Anschriften und Geburtsdaten der weiteren Verwandten der verstorbenen Person (z. B.: Kinder, Eltern und Geschwister), sowie Namen, Anschriften und Geburtsdaten Ihrer eigenen Kinder.
    • Familiengerichtliche Genehmigung
      Bei der Ausschlagung ist anzugeben, ob minderjährige Kinder Miterben sind. Gegebenenfalls ist die Genehmigung des Familiengerichts erforderlich (Auskünfte hierzu erteilt das Nachlassgericht). Den Antrag müssen Sie im Anschluss bei dem Familiengericht stellen, das für den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes zuständig ist. Die Genehmigung muss innerhalb der Ausschlagungsfrist dem Nachlassgericht nachgewiesen werden.
    • Betreuungsgerichtliche Genehmigung
      Erklärt ein Betreuer oder eine Betreuerin die Ausschlagung, ist hierfür die Genehmigung des Betreuungsgerichts erforderlich. Die Genehmigung muss innerhalb der Ausschlagungsfrist dem Nachlassgericht nachgewiesen werden.

    Voraussetzungen

    • Ausschlagungserklärung
      • Schriftlich mit Unterschriftsbeglaubigung durch einen Notar/Notarin und dann an das Nachlassgericht senden (oder dort abgeben)
      • oder Sie gehen zum Nachlassgericht und lassen dort Ihre Ausschlagungserklärung beurkunden(Erklärung zur Niederschrift)
      • Wenn Sie sich im Ausland aufhalten, so können Sie die Ausschlagung mit Hilfe einer deutschen Auslandsvertretung abgeben.
      Eine einfache privatschriftliche Erklärung genügt nicht.
    • Die Ausschlagungsfrist beträgt sechs Wochen.
      Die Frist beginnt grundsätzlich an dem Tag, an dem man davon Kenntnis erhält, dass man Erbe geworden sein soll und auf welcher Grundlage (Testament oder Erbvertrag, gesetzliche Erbfolge, Ausschlagung vorrangiger Erben). Auf welchem Weg Sie Kenntnis erhalten, ist egal. Es kommt nicht darauf an, ob Sie ein Schreiben vom Gericht erhalten haben.
      • Sind Sie aber im Wege der testamentarischen Erbfolge als Erbe oder Erbin berufen, so beginnt die Frist nicht vor Eröffnung des Testamentes/Erbvertrages durch das Gericht.
      • Sind Sie erst durch die Ausschlagung einer zunächst zur Erbschaft berufenen Person Erbe oder Erbin geworden, so beginnt die Frist mit Kenntnis von deren Erbausschlagung.
      • Die bei einem Notar oder einer Notarin abgegebene Ausschlagungserklärung muss bis zum Ablauf der Ausschlagungsfrist beim zuständigen Nachlassgericht eingegangen sein.
      • Die Ausschlagung zur Niederschrift beim Nachlassgericht oder für Ihren gewöhnlichen Aufenthalt zuständigen Amtsgericht müssen Sie innerhalb der Ausschlagungsfrist erklären.
      • Eine längere Ausschlagungsfrist gilt bei Auslandsaufenthalt. Die Ausschlagungsfrist beträgt sechs Monate, wenn Sie zu Beginn der Ausschlagungsfrist Ihren Aufenthalt im Ausland hatten oder die verstorbene Person ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt nur im Ausland gehabt hat.
    • Besonderheit bei minderjährigen Erben
      Haben Sie nicht die alleinige elterliche Sorge für Ihr minderjähriges Kind bzw. Ihre minderjährigen Kinder, so muss auch der Mitsorgeberechtigte für das Kind bzw. die Kinder innerhalb der Ausschlagungsfrist die Erbschaft ausschlagen.
      • Die Ausschlagung nur eines Elternteils ist unwirksam.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • 30,00 Euro Mindestgebühr (nach Wert des Nachlasses)
    • Zusatzkosten für Notar/in (Mehrwertsteuer und Auslagen)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Erbschaftsausschlagung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 22.01.2024