Erbrecht - Ausschlagung der Erbschaft
Beschreibung
- Bitte beachten Sie, dass Sie die Ausschlagung nicht an bestimmte Bedingungen knüpfen können, z. B. um das Erbe einer bestimmten Person zukommen zu lassen.
Ansprechpartner
Amtsgericht Charlottenburg (Amtsgericht Charlottenburg)
Aktuelles
Amtsgericht Charlottenburg
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Hausanschrift
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Web: http://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-charlottenburg/kontakt/
Fax: (030) 90177-447
Telefon Festnetz: (030) 90177-0
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Amtsgericht Köpenick (Amtsgericht Köpenick)
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Amtsgericht Köpenick
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Web: https://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-koepenick/kontakt/formular.414258.php
Fax: (030) 90247-200
Telefon Festnetz: (030) 90247-0
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Amtsgericht Kreuzberg (Amtsgericht Kreuzberg)
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Amtsgericht Kreuzberg
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Web: http://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-kreuzberg/kontakt/artikel.387021.php
Fax: (030) 90 175-211
Telefon Festnetz: (030) 90 175-0
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Amtsgericht Schöneberg, Ringstraße - Erbausschlagungen (Amtsgericht Schöneberg, Ringstraße - Erbausschlagungen)
Aktuelles
Amtsgericht Schöneberg, Ringstraße - Erbausschlagungen
Beschreibung
Sie helfen uns sehr, einen Rückstau bei der Einlasskontrolle zu vermeiden, wenn Sie zügig Ihre Taschen auf dem Kontrolltisch ablegen und alle metallischen Gegenstände, die Sie bei sich tragen, in die dafür vorgesehenen Ablageschalen legen.
Rechtsanwälte werden gebeten, ihren Anwaltsausweis vorzuzeigen. Referendare sollten ihre Ausbildungsverfügung und ihren Ausweis bereit halten.
WICHTIGE HINWEISE:
Ab dem 19.04.2022 bleibt aus organisatorischen Gründen das Nachlassgericht, wie auch das Grundbuchamt jeden Mittwoch für Publikumsverkehr geschlossen. Auch die telefonische Erreichbarkeit ist hiervon betroffen.
Die Grundbuch-Einsichtenstelle ist jedoch weiterhin während der normalen Öffnungszeiten erreichbar.
- Bei Erbausschlagungen mit mehr als 3 Personen ist/sind
oder
b) vorab zwingend telefonisch ein Termin zu vereinbaren.*
Hierfür setzen Sie sich bitte mit der Eingangsregistratur für Nachlasssachen in Verbindung, diese erreichen Sie unter der Telefonnummer 90186 250 oder 90186 252.
- Ab dem 05.03.2024 bleibt die Zahlstelle dauerhaft geschlossen!
Adresse
Hausanschrift
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Internet
Amtsgericht Lichtenberg (Amtsgericht Lichtenberg)
Aktuelles
Amtsgericht Lichtenberg
Beschreibung
Zur Sicherung des Amtsgerichts werden Einlasskontrollen durchgeführt. Für die damit verbundenen Erschwernisse wird um Verständnis gebeten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrer Sicherheit. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, wird gebeten, möglichst rechtzeitig zu erscheinen. Bitte halten Sie für die Identitätsüberprüfung einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass, etc.) bereit. Besucherinnen und Besucher werden darüber hinaus gebeten, ihre Ladung mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Gegebenenfalls sind Anwalts- bzw. Dienstausweise an der Einlasskontrolle unaufgefordert vorzuzeigen.
Gegenstände, die für tätliche Angriffe oder für Störungen der Gerichtsverhandlungen missbraucht werden können, dürfen nicht in das Gebäude gebracht werden.
Hinweis zu Zahlungsmöglichkeiten im Gericht:
Vor Ort können Gerichtskosten bar, mit Girocard, Debitkarte und Kreditkarte (VISA und Mastercard) bezahlt werden.
Bitte beachten:
Die Einzahlung von Strafen und Nachlasshinterlegungen per Kartenzahlung ist nicht möglich.
Adresse
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Amtsgericht Wedding (Amtsgericht Wedding)
Aktuelles
Amtsgericht Wedding
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Folgende Anträge werden - mit Ausnahme sehr dringender und unabweisbarer Eilfälle - nur nach vorheriger Terminvereinbarung hier vor Ort aufgenommen:
Erbausschlagungserklärungen
Kirchenaustrittserklärungen
Anträge auf Erteilung eines Beratungshilfescheines
aktueller Hinweis zu Kirchenaustritten - Warnung vor Betrugsmasche im Internet - bitte beachten:
Die Polizei warnt vor angeblicher Kirchenaustrittsmöglichkeit im Internet. Bitte beachten Sie, dass Sie den Kirchenaustritt ausschließlich im Amtsgericht bzw. notariell beglaubigt gegenüber dem Amtsgericht erklären können. Eine online-Erklärung ist nicht möglich. Bitte überweisen Sie kein Geld an etwaige online-Anbieter.
Adresse
Hausanschrift
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Web: http://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-wedding/kontakt/artikel.361817.php
Fax: (0)30 90156 664
Telefon Festnetz: (0)30 90156 - 0
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Amtsgericht Pankow (Amtsgericht Pankow)
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Amtsgericht Pankow
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Web: http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/ag/pw/rechtshinweis.html
Fax: (030) 90245-400
Telefon Festnetz: (030) 90245-0
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Amtsgericht Spandau - Erbausschlagungen (Amtsgericht Spandau - Erbausschlagungen)
Aktuelles
Amtsgericht Spandau - Erbausschlagungen
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Web: http://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-spandau/kontakt/artikel.345217.php
Fax: (030) 90157 - 444
Telefon Festnetz: (030) 90157 - 0
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Amtsgericht Neukölln - Erbausschlagungen (Amtsgericht Neukölln - Erbausschlagungen)
Aktuelles
Amtsgericht Neukölln - Erbausschlagungen
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Web: http://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-neukoelln/kontakt/artikel.385826.php
Fax: (030) 90191-122
Telefon Festnetz: (030) 90191-0
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Amtsgericht Lichtenberg - Erbausschlagung (Amtsgericht Lichtenberg - Erbausschlagung)
Aktuelles
Amtsgericht Lichtenberg - Erbausschlagung
Beschreibung
Zur Sicherung des Amtsgerichts werden Einlasskontrollen durchgeführt. Für die damit verbundenen Erschwernisse wird um Verständnis gebeten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrer Sicherheit. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, wird gebeten, möglichst rechtzeitig zu erscheinen. Bitte halten Sie für die Identitätsüberprüfung einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass, etc.) bereit. Besucherinnen und Besucher werden darüber hinaus gebeten, ihre Ladung mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Gegebenenfalls sind Anwalts- bzw. Dienstausweise an der Einlasskontrolle unaufgefordert vorzuzeigen.
Gegenstände, die für tätliche Angriffe oder für Störungen der Gerichtsverhandlungen missbraucht werden können, dürfen nicht in das Gebäude gebracht werden.
Hinweis zu Zahlungsmöglichkeiten im Gericht:
Vor Ort können Gerichtskosten bar, mit Girocard, Debitkarte und Kreditkarte (VISA und Mastercard) bezahlt werden.
Bitte beachten:
Die Einzahlung von Strafen und Nachlasshinterlegungen per Kartenzahlung ist nicht möglich.
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Nachlassgericht (Nachlassgericht)
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Nachlassgericht
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Web: http://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-mitte/kontakt/artikel.434934.php
Fax: (030) 9023-2223
Telefon Festnetz: (030) 9023-0
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
Beim Notar oder bei der Notarin und beim Gericht müssen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung vorlegen. - Sterbeurkunde (wenn vorhanden)
Die Vorlage der Sterbeurkunde ist nicht zwingend erforderlich.
Ist keine Sterbeurkunde vorhanden, ist es notwendig, dass Sie den vollständigen Namen (mit Geburtsnamen), das Sterbedatum und den letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person angeben. - Bekannte Daten zu weiteren Erben
Namen, Anschriften und Geburtsdaten der weiteren Verwandten der verstorbenen Person (z. B.: Kinder, Eltern und Geschwister), sowie Namen, Anschriften und Geburtsdaten Ihrer eigenen Kinder. - Familiengerichtliche Genehmigung
Bei der Ausschlagung ist anzugeben, ob minderjährige Kinder Miterben sind. Gegebenenfalls ist die Genehmigung des Familiengerichts erforderlich (Auskünfte hierzu erteilt das Nachlassgericht). Den Antrag müssen Sie im Anschluss bei dem Familiengericht stellen, das für den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes zuständig ist. Die Genehmigung muss innerhalb der Ausschlagungsfrist dem Nachlassgericht nachgewiesen werden. - Betreuungsgerichtliche Genehmigung
Erklärt ein Betreuer oder eine Betreuerin die Ausschlagung, ist hierfür die Genehmigung des Betreuungsgerichts erforderlich. Die Genehmigung muss innerhalb der Ausschlagungsfrist dem Nachlassgericht nachgewiesen werden.
Voraussetzungen
- Ausschlagungserklärung
- Schriftlich mit Unterschriftsbeglaubigung durch einen Notar/Notarin und dann an das Nachlassgericht senden (oder dort abgeben)
- oder Sie gehen zum Nachlassgericht und lassen dort Ihre Ausschlagungserklärung beurkunden(Erklärung zur Niederschrift)
- Wenn Sie sich im Ausland aufhalten, so können Sie die Ausschlagung mit Hilfe einer deutschen Auslandsvertretung abgeben.
- Die Ausschlagungsfrist beträgt sechs Wochen.
Die Frist beginnt grundsätzlich an dem Tag, an dem man davon Kenntnis erhält, dass man Erbe geworden sein soll und auf welcher Grundlage (Testament oder Erbvertrag, gesetzliche Erbfolge, Ausschlagung vorrangiger Erben). Auf welchem Weg Sie Kenntnis erhalten, ist egal. Es kommt nicht darauf an, ob Sie ein Schreiben vom Gericht erhalten haben.
- Sind Sie aber im Wege der testamentarischen Erbfolge als Erbe oder Erbin berufen, so beginnt die Frist nicht vor Eröffnung des Testamentes/Erbvertrages durch das Gericht.
- Sind Sie erst durch die Ausschlagung einer zunächst zur Erbschaft berufenen Person Erbe oder Erbin geworden, so beginnt die Frist mit Kenntnis von deren Erbausschlagung.
- Die bei einem Notar oder einer Notarin abgegebene Ausschlagungserklärung muss bis zum Ablauf der Ausschlagungsfrist beim zuständigen Nachlassgericht eingegangen sein.
- Die Ausschlagung zur Niederschrift beim Nachlassgericht oder für Ihren gewöhnlichen Aufenthalt zuständigen Amtsgericht müssen Sie innerhalb der Ausschlagungsfrist erklären.
- Eine längere Ausschlagungsfrist gilt bei Auslandsaufenthalt. Die Ausschlagungsfrist beträgt sechs Monate, wenn Sie zu Beginn der Ausschlagungsfrist Ihren Aufenthalt im Ausland hatten oder die verstorbene Person ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt nur im Ausland gehabt hat.
- Besonderheit bei minderjährigen Erben
Haben Sie nicht die alleinige elterliche Sorge für Ihr minderjähriges Kind bzw. Ihre minderjährigen Kinder, so muss auch der Mitsorgeberechtigte für das Kind bzw. die Kinder innerhalb der Ausschlagungsfrist die Erbschaft ausschlagen.
- Die Ausschlagung nur eines Elternteils ist unwirksam.
Rechtsgrundlage(n)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 1942 -1957
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) §§ 343, 344
- Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG) Anlage 1 (zu § 3 Absatz 2), Kostenverzeichnis Nr. 21201
Kosten
- 30,00 Euro Mindestgebühr (nach Wert des Nachlasses)
- Zusatzkosten für Notar/in (Mehrwertsteuer und Auslagen)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Erbschaftsausschlagung