Räum- und Streupflicht Sicherstellung
Winterdienst auf Gehwegen - Auskunft über die Sicherstellung der Räum- und Streupflicht
Beschreibung
Zur Durchführung des Winterdienstes auf Gehwegen von öffentlichen Straßen und Privatstraßen des öffentlichen Verkehrs (A-C Straßen), sind die Anlieger nach dem Straßenreinigungsgesetz verpflichtet. Die jeweiligen Anlieger, das sind Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte, Nießbraucher, Inhaber eines im Grundbuch vermerkten dinglichen Nutzungsrechtes.
Bloße Privatstraßen unterliegen nicht dem Straßenreinigungsgesetz, es gilt die privatrechtliche Verkehrssicherungspflicht der Grundstückseigentümer.
Bei speziellen Fragen zu Winterdienstpflichten aufgrund besonderer örtlicher Gegebenheiten (z.B. Hinterlieger, Radwege, Hydranten, Haltstellen) wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Ordnungsamt.
Bloße Privatstraßen unterliegen nicht dem Straßenreinigungsgesetz, es gilt die privatrechtliche Verkehrssicherungspflicht der Grundstückseigentümer.
Bei speziellen Fragen zu Winterdienstpflichten aufgrund besonderer örtlicher Gegebenheiten (z.B. Hinterlieger, Radwege, Hydranten, Haltstellen) wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Ordnungsamt.
Ansprechpartner
Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf (Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf)
Aktuelles
Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Beschreibung
Aktuell wird keine offene persönliche Sprechstunde angeboten.
Persönliche Termine finden nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt.
Terminvereinbarung per E-Mail:
ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de
mit folgenden Angaben:
Nutzen Sie die Möglichkeit unserer “Digitalen Gewerbesprechstunde” und lassen Sie sich bequem aus dem Office oder von Zuhause in Gewerbeangelegenheiten beraten. Mehr dazu erfahren Sie auf der Homepage des Ordnungsamtes.
Nutzen Sie unser Bürger*innen-Telefon für telefonische Beratungen:
Tel: (030) 9029 29000
Montag 09.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 10.00 - 15.00 Uhr
Persönliche Termine finden nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt.
Terminvereinbarung per E-Mail:
ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de
mit folgenden Angaben:
- Termingrund
- Ihrem Namen (ggf. Firmenname)
- Betriebsanschrift
- Telefonnummer
Nutzen Sie die Möglichkeit unserer “Digitalen Gewerbesprechstunde” und lassen Sie sich bequem aus dem Office oder von Zuhause in Gewerbeangelegenheiten beraten. Mehr dazu erfahren Sie auf der Homepage des Ordnungsamtes.
Nutzen Sie unser Bürger*innen-Telefon für telefonische Beratungen:
Tel: (030) 9029 29000
Montag 09.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 10.00 - 15.00 Uhr
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de
Fax: (030) 9029 - 29039
Telefon Festnetz: (030) 9029 - 29000
Internet
Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg (Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg)
Aktuelles
Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Beschreibung
"Gewerbesprechstunde goes digital!"
Nutzen Sie die Möglichkeit unserer Digitalen Gewerbesprechstunde und lassen Sie sich bequem aus dem Office oder von Zuhause beraten.
Weiter Informationen finden Sie unter: https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/aemter/ordnungsamt/gewerbe/artikel.1454061.php
Nutzen Sie die Möglichkeit unserer Digitalen Gewerbesprechstunde und lassen Sie sich bequem aus dem Office oder von Zuhause beraten.
Weiter Informationen finden Sie unter: https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/aemter/ordnungsamt/gewerbe/artikel.1454061.php
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Ordnungsamt Lichtenberg (Ordnungsamt Lichtenberg)
Aktuelles
Ordnungsamt Lichtenberg
Beschreibung
Ordnungsamt Lichtenberg
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt-zab@lichtenberg.berlin.de
Fax: (030) 9028-7036
Telefon Festnetz: (030) 90296 - 4310
Internet
Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf (Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf)
Aktuelles
Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf
Beschreibung
Im Gewerbebereich des Ordnungsamts sind Vorsprachen auch weiterhin nur noch mit zuvor vereinbartem Termin möglich.
Öffnungszeiten (nur mit Termin):
Montag 09:00 - 13:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr
Und nach Vereinbarung unter Ordnungsamt@ba-sz.berlin.de oder
unter der Telefonnummer 030 90299-4660
Alle Gewerbemeldungen, die nicht erlaubnispflichtige Gewerbe oder Gaststätten betreffen, können darüber hinaus problemlos online abgewickelt werden. Dafür gibt es ein einheitliches Verfahren im Land Berlin. Nutzen Sie die Internetseite https://www.berlin.de/ea/emeldung.
Sofern es sich um Angelegenheiten für erlaubnispflichtige Gewerbe oder Gaststätten handelt, erfolgt eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Öffnungszeiten (nur mit Termin):
Montag 09:00 - 13:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr
Und nach Vereinbarung unter Ordnungsamt@ba-sz.berlin.de oder
unter der Telefonnummer 030 90299-4660
Alle Gewerbemeldungen, die nicht erlaubnispflichtige Gewerbe oder Gaststätten betreffen, können darüber hinaus problemlos online abgewickelt werden. Dafür gibt es ein einheitliches Verfahren im Land Berlin. Nutzen Sie die Internetseite https://www.berlin.de/ea/emeldung.
Sofern es sich um Angelegenheiten für erlaubnispflichtige Gewerbe oder Gaststätten handelt, erfolgt eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Adresse
Hausanschrift
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Ordnungsamt Neukölln - Zentrale Anlauf - und Beratungsstelle (Ordnungsamt Neukölln - Zentrale Anlauf - und Beratungsstelle)
Aktuelles
Ordnungsamt Neukölln - Zentrale Anlauf - und Beratungsstelle
Beschreibung
Wichtig: Die Beantragung einer Gewerbezentralregister-Auskunft gilt ausschließlich für juristische Personen. Privatpersonen wenden sich bitte an das Bürgeramt.
Adresse
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Ordnungsamt Reinickendorf (Ordnungsamt Reinickendorf)
Aktuelles
Ordnungsamt Reinickendorf
Beschreibung
Ordnungsamt Reinickendorf
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Ordnungsamt/Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle Marzahn-Hellersdorf (Ordnungsamt/Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle Marzahn-Hellersdorf)
Aktuelles
Ordnungsamt/Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle Marzahn-Hellersdorf
Beschreibung
Ordnungsamt/Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle Marzahn-Hellersdorf
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Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle (Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle)
Aktuelles
Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle
Beschreibung
Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle
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Hausanschrift
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Internet
Ordnungsamt Spandau - Bürgerservice (Ordnungsamt Spandau - Bürgerservice)
Aktuelles
Ordnungsamt Spandau - Bürgerservice
Beschreibung
Ordnungsamt Spandau - Bürgerservice
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Ordnungsamt Mitte - Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle (Ordnungsamt Mitte - Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle)
Aktuelles
Ordnungsamt Mitte - Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle
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Ordnungsamt Mitte - Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle
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Hausanschrift
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Ordnungsamt - ZAB (Ordnungsamt - ZAB)
Aktuelles
Ordnungsamt - ZAB
Beschreibung
Aus aktuellem Anlass der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2 / Covid-19) und zur Vorsorge für unsere Kund_Innen und Mitarbeiter_Innen, sehen wir uns veranlasst, die persönlichen Sprechstunden der Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle (ZAB) einzustellen.
Wir bitten Sie, ausschließlich die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation (E-Mail, Telefon, AMS) zu nutzen und stehen Ihnen auf diesen Kommunikationswegen weiterhin sehr gerne zur Verfügung.
Wir bitten Sie, ausschließlich die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation (E-Mail, Telefon, AMS) zu nutzen und stehen Ihnen auf diesen Kommunikationswegen weiterhin sehr gerne zur Verfügung.
Adresse
Hausanschrift
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Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben (Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben)
Aktuelles
Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben
Beschreibung
Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben
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erforderliche Unterlagen
- Es werden keine Unterlagen benötigt.
Voraussetzungen
- Sie sind Anlieger
Anlieger nach dem Straßenreinigungsgesetz sind Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte, Nießbraucher, Inhaber eines im Grundbuch vermerkten dinglichen Nutzungsrechtes - Gehwege liegen vor dem Grundstück
Der Winterdienst ist durchzuführen:
- Jeweils vor den Grundstücken auf den in gleicher oder ähnlicher Richtung verlaufenden nächstgelegenen Gehwegen einschließlich der zu den Grundstücken abzweigenden oder im Bereich von Eckabstumpfungen befindlichen Gehwegabschnitten.
- Bei Straßen ohne Gehweg auf der bevorzugten Lauffläche.
- Bei nicht genügend ausgebauten Straßen der Kategorie C des Straßenreinigungsverzeichnisses gibt es eine erweiterte Räumpflicht - Gehwegfortführung im Kreuzungsbereich.
- Sie beachten die erforderliche Räumbreite
In einer dem Fußgängeraufkommen erforderlichen Breite, mindestens jedoch
- 1 Meter
- 1,5 Meter auf Gehwegen von Hauptverkehrsstraßen und Geschäftsstraßen (Kategorie A1/2)
- 3 Meter in besonderen Fällen
- Sie führen den Winterdienst unverzüglich nach Entstehung von Schnee oder von Schnee- und Eisglätte durch
- Schnee ist unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls, bei anhaltendem Schneefall mehrmals in angemessenen Zeitabständen zu beräumen.
- Bei Schnee- und Eisglätte ist unverzüglich nach ihrem Entstehen der Winterdienst durchzuführen.
- Dauert der Schneefall über 20:00 Uhr hinaus an oder tritt nach dieser Zeit Schneefall oder Glättebildung ein, ist der Winterdienst bis 07:00 Uhr, Sonn- und Feiertags bis 09:00 Uhr des folgenden Tages durchzuführen.
- Sie führen den Winterdienstes im vollen Umfang durch
- Beräumung von Schnee
- Bestreuen mit abstumpfenden Mitteln
- Beseitigung von Eisbildungen, denen nicht durch Streuen entgegengewirkt werden kann
- Sie nutzen keine verbotenen Auftaumittel für den Winterdienst
Die Verwendung jeglicher Auftaumittel, also nicht nur Salze ist verboten! - Bei Übertragung des Winterdienstes auf Andere: Kontrollpflicht des Anliegers
Ein geeigneter Dritter (Firma, Nachbar, oder anderer) kann mit der Ausführung des Winterdienstes beauftragt werden. Damit entfällt aber nicht die Verantwortlichkeit des Anliegers. Dieser ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Durchführung zu kontrollieren. - Für eine Befreiung vom Winterdienst wegen Leistungsunfähigkeit: Körperliche und wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit
- Für eine Befreiung wegen unbilliger Härte: Gefahrenausschluß
- Bei Verletzung von Winterdienstpflichten: Hinweise an das Ordnungsamt
Die Ordnungsämter sind zuständig für die Kontrolle des Winterdienstes auf Gehwegen. Kommt ein Anlieger seiner Pflicht nicht nach, kann das Ordnungsamt auf dessen Kosten Ersatzvornahmen anordnen und Ordnungswidrigkeitsverfahren führen. Als Geldbuße ist bis zu 10.000 Euro möglich. Hinweise zu fehlendem oder unzureichenden Winterdienst sind deshalb unverzüglich nach Feststellung an das Ordnungsamt des zuständigen Bezirkes zu richten.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Winterdienst