Niederlassungserlaubnis Erteilung für eine selbständige Tätigkeit

    Niederlassungserlaubnis für Selbständige

    Beschreibung

    Wenn Ihnen für eine selbständige, unternehmerische Tätigkeit eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde, können Sie nach 3 Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.

    Voraussetzung ist insbesondere, dass Sie
    • Ihr Unternehmen erfolgreich etabliert haben und
    • aus den Einkünften den Lebensunterhalt für sich und Ihre Familienangehörigen sichern können.
    Die Niederlassungserlaubnis kann erteilt werden, wenn alle im Abschnitt „Voraussetzungen“ genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Es besteht kein Anspruch auf die Erteilung.

    Hinweis:
    Wenn Sie freiberuflich tätig sind, können Sie die Niederlassungserlaubnis frühestens nach 5 Jahren erhalten. Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt „Weiterführende Informationen“.

    Ansprechpartner

    LEA, Friedrich-Krause-Ufer (LEA, Friedrich-Krause-Ufer)

    Aktuelles

    LEA, Friedrich-Krause-Ufer

    Beschreibung

    Neues Verfahren zur Vereinbarung von Terminen

    Das LEA ändert das Verfahren zur Vergabe von Terminen ab sofort grundlegend. Termine können nicht mehr über die bisherige Online-Terminvereinbarung (OTV) gebucht werden. Die zuerst aufgrund von Wartungsarbeiten abgeschaltete OTV wird dauerhaft außer Betrieb genommen.

    Der Grund für diese Entscheidung liegt insbesondere darin, dass vor allem im Internet agierende Anbieter die in der OTV verfügbaren Termine zunehmend abgeschöpft hatten, um diese zu verkaufen. Unseren Kundinnen und Kunden standen viele Termine nicht oder nur gegen Bezahlung zur Verfügung. Diesem missbräuchlichen Geschäftsmodell wird nun die Grundlage entzogen.

    Online-Antrag oder Kontaktformular

    Das LEA stellt konsequent den Großteil seiner Dienstleistungen auf digitale Anträge um, bei denen Termine von den Referaten nach erfolgter Antragsprüfung direkt an die Antragsteller vergeben werden. Für erste Dienstleistungen, wie zum Beispiel für Verpflichtungserklärungen und den Aufenthaltstitel Blaue Karte EU werden die Termine nach Prüfung der online eingereichten Dokumente direkt von den zuständigen Referaten an die Antragsteller vergeben.

    Wenn für die benötigte Dienstleistung noch kein Online-Antrag zur Verfügung steht, können Termine bei den zuständigen Referaten mittels Kontaktformular vereinbart werden. Beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Terminvereinbarung auf unserer Website.

    Es liegt ein Notfall vor und Sie benötigen dringend einen Termin?

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Krause-Ufer 24

    13353 Berlin

    Kontakt

    Web: https://www.berlin.de/einwanderung/ueber-uns/kontakt/

    Fax: -

    Telefon Festnetz: (030) 90269-4000

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 10.09.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
      Bitte stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag.
      Fügen Sie Ihrem Antrag bitte die Dokumente in Kopie bei („Erforderliche Unterlagen“). Sie erhalten dann entweder eine Einladung zu einem Termin oder einen Gebührenbescheid.
    • Gültiger Pass, zusammen mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis
      Ihre Aufenthaltserlaubnis muss nach § 21 Absatz 1 oder Absatz 2a Aufenthaltsgesetz erteilt worden sein.
      Wenn Sie freiberuflich tätig sind, können Sie die Niederlassungserlaubnis frühestens nach 5 Jahren erhalten. Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt „Weiterführende Informationen“.
    • 1 aktuelles biometrisches Foto
      35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
    • Formular Prüfungsbericht (ausgefüllt)
      Zusammen mit den im Prüfungsbericht genannten Unterlagen
      Der Prüfungsbericht muss ausgefüllt werden durch
      • Steuerberater,
      • Wirtschaftsprüfer oder
      • Steuerbevollmächtigte
    • Mietvertrag oder Kaufvertrag
      Die Wohnfläche sowie die monatliche Miete oder die Wohn-Kosten der eigenen Immobilie (Haus oder Wohnung) sind nachzuweisen.
    • Krankenversicherung
      Bitte legen Sie entweder die Versicherungskarte Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung oder die Versicherungs-Police einer privaten Krankenversicherung vor.
    • Altersvorsorge
      Sie können den Nachweis einer angemessenen Altersversorgung (siehe Abschnitt „Voraussetzungen“) erbringen durch:
      • eine private Rentenversicherung oder Lebensversicherung
      • eigenes Vermögen
      • erworbene Rentenanwartschaften oder
      • Betriebsvermögen
    • Bescheinigungen zum Integrationskurs
      "Zertifikat Integrationskurs" über die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs bzw. Bescheinigung über die Ergebnisse der Abschlusstests
    • Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin
      • Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
      • Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
      Mehr zum Thema im Abschnitt „Weiterführende Informationen“

    Formulare

    Voraussetzungen

    • 3 Jahre Aufenthaltserlaubnis für eine unternehmerische Tätigkeit (keine freiberufliche)
      Ihre Aufenthaltserlaubnis muss nach § 21 Absatz 1 oder Absatz 2a Aufenthaltsgesetz für eine selbständige, unternehmerische Tätigkeit erteilt worden sein.
      • Wenn Sie freiberuflich mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 21 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz tätig sind, kann Ihnen die Niederlassungserlaubnis erst nach 5 Jahren erteilt werden. Es gelten dann auch andere Voraussetzungen. Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt „Weiterführende Informationen“.
    • Ausreichende Einkünfte
      Das Einkommen aus Ihrer unternehmerischen Tätigkeit muss den Lebensunterhalt für Sie und Ihre Familienangehörigen sichern können. Einkünfte Ihrer Familienangehörigen oder Gewinne aus Kapital-Vermögen können nicht berücksichtigt werden.
    • Ausreichende Krankenversicherung
      Zum gesicherten Lebensunterhalt gehört auch eine ausreichende Krankenversicherung für Sie und Ihre Familienangehörigen:
      • Mit einer gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie ausreichend versichert.
      • Bei einer privaten Krankenversicherung achten Sie bitte auf Art und Umfang Ihrer Krankenversicherung.
      • Für mehr Informationen hierzu lesen Sie bitte das Merkblatt zur Krankenversicherung (im Abschnitt „Formulare“)
    • Altersvorsorge
      Für das Jahr 2024 gilt Folgendes:
      Perspektivisch müssen Sie bei Vollendung des 67. Lebensjahres
      • entweder eine monatliche Rente von 1.503,34 Euro (für mindestens 12 Jahre) erhalten
      • oder ein Vermögen von 216.481,00 Euro besitzen.
    • Keine Straftaten
      Schon Geldstrafen können die Erteilung der Niederlassungserlaubnis hindern.
    • Hauptwohnsitz in Berlin

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Pflicht zur Zahlung der Bearbeitungsgebühren entsteht grundsätzlich bereits bei Vorliegen eines Antrages mit dessen Eingang bei der Behörde. Eine Rückzahlung kommt auch bei Rücknahme des Antrages nicht in Betracht, wenn mit der sachlichen Bearbeitung bereits begonnen wurde ( Prüfung erforderliche Aufenthaltszeiten und/oder Prüfung der übersandten Unterlagen bzw. Übersendung eines Termins zur Vorsprache). Die Gebühren betragen:

    • 124,00 Euro (62,00 Euro bei Antragseingang und 62,00 Euro bei Erteilung)
    Für türkische Staatsangehörige:
    • 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr (11,40 Euro bei Antragseingang und 11,40 Euro bei Erteilung)
    • 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr (18,50 Euro bei Antragseingang und 18,50 Euro bei Erteilung)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Niederlassungserlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 31.01.2024