Niederlassungserlaubnis Erteilung für Inhaber einer Blauen Karte EU

    Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Blaue Karte EU besitzen, wird Ihnen auf Antrag eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt. Dafür müssen Sie
    • seit mindestens 27 Monaten versicherungspflichtig arbeiten und
    • über einfache Deutsch-Kenntnisse verfügen.
    Die Frist beträgt nur 21 Monate, wenn Sie über ausreichende Deutsch-Kenntnisse verfügen.

    Ansprechpartner

    LEA, Friedrich-Krause-Ufer (LEA, Friedrich-Krause-Ufer)

    Aktuelles

    LEA, Friedrich-Krause-Ufer

    Beschreibung

    Aktuell und bis auf weiteres ist die Terminsituation im Landesamt für Einwanderung angespannt.
    Bitte beachten Sie die Informationen vom 04.07.2023 auf unserer Website.

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Krause-Ufer 24

    13353 Berlin

    Kontakt

    Web: https://www.berlin.de/einwanderung/ueber-uns/kontakt/

    Fax: -

    Telefon Festnetz: (030) 90269-4000

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 07.05.2024

    LEA, Zum Business Immigration Service (BIS) (LEA, Zum Business Immigration Service (BIS))

    Aktuelles

    LEA, Zum Business Immigration Service (BIS)

    Beschreibung

    • Nachdem das Landesamt für Einwanderung (LEA) am Montag, den 05.12.2022 ab dem Morgen wegen eines lokalen Stromausfalles komplett geschlossen werden musste, konnte die Stromversorgung am frühen Abend wiederhergestellt werden. Damit ist ab Dienstag, den 06.12.2022 die Bedienung von Terminkunden wieder an allen Standorten des LEA möglich. Beachten Sie hierzu die aktuellen Informationen auf unserer Website.

    Der Business Immigration Service (BIS) ist ein einzigartiger Zusammenschluss aller für Visa- und Aufenthaltsfragen relevanten Akteure aus Wirtschaft und Verwaltung.

    Berliner Unternehmen, ausländische Investoren und Start-Up Entrepreneure, Manager, hochqualifizierte Fachkräfte und deren Familien können durch den BIS schnell und unkompliziert alle aufenthaltsrechtlichen Fragen klären und werden direkt an die zuständigen Ansprechpartner weitergeleitet.

    Bitte beachten Sie:
    • Der Service kann nur von registrierten Kunden und nach vorheriger Terminvereinbarung genutzt werden.
    • Laufkunden ohne Termin können leider nicht bedient werden.
    • Weitere Informationen zum Service des BIS finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Einwanderung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Fasanenstraße 85

    10623 Berlin

    Kontakt

    Web: https://www.berlin.de/einwanderung/service/business-immigration-service/online-formulare-des-bis/

    Fax: (030) 9028-3468

    Telefon Festnetz: (030) 90269-5900

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 05.12.2022

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
      Bitte stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag.
      Fügen Sie Ihrem Antrag bitte die Dokumente in Kopie bei („Erforderliche Unterlagen“). Sie erhalten dann entweder eine Einladung zu einem Termin oder einen Gebührenbescheid.
    • Gültiger Pass, zusammen mit Ihrer Blauen Karte EU
    • 1 aktuelles biometrisches Foto
      35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
    • Einkommensnachweise
      • Arbeitsvertrag
      • Nachweise über das Netto-Gehalt der letzten sechs Monate
      • aktuelle Arbeitgeber-Bescheinigung (nicht älter als 14 Tage)
    • Mietvertrag oder Kaufvertrag
      Die Wohnfläche sowie die monatliche Miete oder die Wohn-Kosten der eigenen Immobilie (Haus oder Wohnung) sind nachzuweisen.
    • Altersvorsorge
      • Renten-Information oder Renten-Auskunft der Deutschen Rentenversicherung oder
      • Nachweis über Anspruch auf vergleichbare Renten-Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens
    • Krankenversicherung
      Bitte legen Sie
      • entweder die Versicherungskarte Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung oder
      • die Versicherungs-Police einer privaten Krankenversicherung vor.
    • Nachweis über Hauptwohnsitz in Berlin
      • Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung)
      oder
      • Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
      Mehr zum Thema im Abschnitt „Weiterführende Informationen“

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Besitz einer gültigen Blauen Karte EU
    • Mindestens 27 Monate Beschäftigung und einfache Deutsch-Kenntnisse
      Wenn Sie einfache Deutsch-Kenntnisse haben, müssen Sie seit mindestens 27 Monaten eine Beschäftigung ausüben. Diese Beschäftigung muss die Anforderungen für die Erteilung einer Blauen Karte EU erfüllen.

      Einfache deutsche Sprachkenntnisse entsprechen dem Niveau A 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERR).
    • Mindestens 21 Monate Beschäftigung und ausreichende Deutsch-Kenntnisse
      Wenn Sie ausreichende Deutsch-Kenntnisse haben, verkürzt sich die Frist. Sie müssen dann nur seit mindestens 21 Monaten eine Beschäftigung ausüben. Diese Beschäftigung muss die Anforderungen für die Erteilung einer Blauen Karte EU erfüllen.

      Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse entsprechen dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERR).
    • Altersvorsorge
      Für die Dauer der Beschäftigung (27 oder 21 Monate) müssen Sie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben. Ebenfalls akzeptiert werden Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen eines privaten Versicherungs-Unternehmens oder einer Versorgungs-Einrichtung.
    • Gesicherter Lebensunterhalt einschließlich Krankenversicherung
      Zum gesicherten Lebensunterhalt gehört auch ein ausreichender Krankenversicherungsschutz. Mit einer gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie ausreichend versichert.
      Bei einer privaten Krankenversicherung achten Sie bitte auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung.
      Für mehr Informationen hierzu lesen Sie bitte das Merkblatt zur Krankenversicherung (im Abschnitt „Formulare“).
    • Keine Straftaten
      Schon Geldstrafen können die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis hindern.
    • Hauptwohnsitz in Berlin

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Pflicht zur Zahlung der Bearbeitungsgebühren entsteht grundsätzlich bereits bei Vorliegen eines Antrages mit dessen Eingang bei der Behörde. Eine Rückzahlung kommt auch bei Rücknahme des Antrages nicht in Betracht, wenn mit der sachlichen Bearbeitung bereits begonnen wurde ( Prüfung erforderliche Aufenthaltszeiten und/oder Prüfung der übersandten Unterlagen bzw. Übersendung eines Termins zur Vorsprache). Die Gebühren betragen:

    • 113,00 Euro (56,50 Euro bei Antragseingang und 56,50 Euro bei Erteilung)
    Für türkische Staatsangehörige:
    • 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr (11,40 Euro bei Antragseingang und 11,40 Euro bei Erteilung)
    • 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr (18,50 Euro bei Antragseingang und 18,50 Euro bei Erteilung)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Niederlassungserlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 02.04.2024