Sonderfahrdienst für behinderte Menschen Kostenübernahme
Schwerbehinderung - Taxiquittungen für Sonderfahrdienst einreichen
Beschreibung
Haben Sie eine Berechtigten-Nummer für den besonderen Fahrdienst, können Sie Kosten für Fahrten mit einem Taxi (mit Konzession) in Berlin erstattet bekommen. Dazu gehören auch Fahrten mit den barrierefreien Inklusionstaxis.
Ansprechpartner
Versorgungsamt - Kundencenter (Versorgungsamt - Kundencenter)
Aktuelles
Versorgungsamt - Kundencenter
Beschreibung
Versorgungsamt - Kundencenter
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Versorgungsamt - Sprechstunde für Gehörlose (Versorgungsamt - Sprechstunde für Gehörlose)
Aktuelles
Versorgungsamt - Sprechstunde für Gehörlose
Beschreibung
Versorgungsamt - Sprechstunde für Gehörlose
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Web: https://www.berlin.de/lageso/behinderung/schwerbehinderung-versorgungsamt/gebaerdensprechstunde/formular.219721.php
Fax: (030) 9028-5080
Telefon Festnetz: (030) 115
Internet
Versorgungsamt - Kundencenter - Videosprechstunde (Versorgungsamt - Kundencenter - Videosprechstunde)
Aktuelles
Versorgungsamt - Kundencenter - Videosprechstunde
Beschreibung
Bitte melden Sie Termine für die Videosprechstunde über das Kontaktformular an.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Web: https://www.berlin.de/lageso/behinderung/schwerbehinderung-versorgungsamt/kundencenter/video-sprechstunde/formular.1183592.php
Fax: (030) 9028-5080
Telefon Festnetz: (030)115
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Rückerstattung von Taxiquittungen
- Taxi-Quittungen im Original
Achten Sie darauf, dass weder das Datum noch der zu zahlende Betrag verbessert, überschrieben oder mit verschiedenen Stiften quittiert wurden, da diese sonst nicht anerkannt und erstattet werden können. Quittungen für Taxifahrten werden vom Versorgungsamt anerkannt, wenn sie folgende Angaben enthalten:
- Namen und Anschrift des Unternehmers mit Genehmigungsnummer (Stempel)
- Fahrstrecke (Start- und Zielangabe)
- Beförderungsentgelt/ Steuersatz
- Datum der Fahrt
- Unterschrift des Fahrers
Formulare
Voraussetzungen
- Berechtigten-Nummer für die Teilnahme am Sonderfahrdienst
Sie müssen berechtigt sein, den Berliner Sonderfahrdienst zu nutzen und eine Berechtigten-Nummer haben. Dafür beantragen Sie beim Versorgungsamt das Merkzeichen "T" (Teilnahme am Sonderfahrdienst). Das Merkzeichen "T" erhalten Personen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen "aG" im Schwerbehindertenausweis). - Lassen Sie sich eine Quittung über die bezahlten Fahrtkosten ausstellen.
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
15 Werktage
Kosten
Monatlich können maximal bis zu 125,00 Euro für eingereichte Taxiquittungen erstattet werden.
- bei voller Eigenbeteiligung wird eine Pauschale von 40,00 Euro abgezogen
- bei ermäßigter Eigenbeteiligung wird eine Pauschale von 20,00 Euro abgezogen
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Taxikonto