Aufenthaltserlaubnis in begründetem Einzelfall Erteilung

    Aufenthaltserlaubnis zur medizinischen Behandlung

    Beschreibung

    Eine Aufenthaltserlaubnis kann Ihnen vorübergehend erteilt werden, wenn Ihre medizinische Behandlung in Deutschland länger dauert als die Gültigkeit Ihres dafür ausgestellten nationalen Visums (Typ D).

    Die Aufenthaltserlaubnis kann auch für Ihre Begleitpersonen erteilt werden, denen zu diesem Zweck ein nationales Visum (Typ D) ausgestellt wurde.

    Die Aufenthaltserlaubnis kann grundsätzlich nicht verlängert werden, wenn die medizinische Behandlung beendet ist.

    Falls Sie ein Schengen-Visum (Typ C) haben, können Sie keine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Sie können sich das Schengen-Visum aber als nationales Visum (Typ D) verlängern lassen. Mehr zum Thema entnehmen Sie bitte den Informationen zur Dienstleistung "Schengen-Visum verlängern" (unter Weiterführende Informationen).

    Ansprechpartner

    LEA, Friedrich-Krause-Ufer (LEA, Friedrich-Krause-Ufer)

    Aktuelles

    LEA, Friedrich-Krause-Ufer

    Beschreibung

    Neues Verfahren zur Vereinbarung von Terminen

    Das LEA ändert das Verfahren zur Vergabe von Terminen ab sofort grundlegend. Termine können nicht mehr über die bisherige Online-Terminvereinbarung (OTV) gebucht werden. Die zuerst aufgrund von Wartungsarbeiten abgeschaltete OTV wird dauerhaft außer Betrieb genommen.

    Der Grund für diese Entscheidung liegt insbesondere darin, dass vor allem im Internet agierende Anbieter die in der OTV verfügbaren Termine zunehmend abgeschöpft hatten, um diese zu verkaufen. Unseren Kundinnen und Kunden standen viele Termine nicht oder nur gegen Bezahlung zur Verfügung. Diesem missbräuchlichen Geschäftsmodell wird nun die Grundlage entzogen.

    Online-Antrag oder Kontaktformular

    Das LEA stellt konsequent den Großteil seiner Dienstleistungen auf digitale Anträge um, bei denen Termine von den Referaten nach erfolgter Antragsprüfung direkt an die Antragsteller vergeben werden. Für erste Dienstleistungen, wie zum Beispiel für Verpflichtungserklärungen und den Aufenthaltstitel Blaue Karte EU werden die Termine nach Prüfung der online eingereichten Dokumente direkt von den zuständigen Referaten an die Antragsteller vergeben.

    Wenn für die benötigte Dienstleistung noch kein Online-Antrag zur Verfügung steht, können Termine bei den zuständigen Referaten mittels Kontaktformular vereinbart werden. Beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Terminvereinbarung auf unserer Website.

    Es liegt ein Notfall vor und Sie benötigen dringend einen Termin?

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Krause-Ufer 24

    13353 Berlin

    Kontakt

    Web: https://www.berlin.de/einwanderung/ueber-uns/kontakt/

    Fax: -

    Telefon Festnetz: (030) 90269-4000

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 10.09.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Pass mit gültigem nationalem Visum
      • Patient: Pass mit gültigem nationalem Visum für die medizinische Behandlung
      • Begleitperson: Pass mit gültigem nationalem Visum für die Begleitung des Patienten
      Alle Pässe müssen mindestens zwei leere Seiten (ohne Stempel oder Visa) enthalten.
    • Jeweils 1 aktuelles biometrisches Foto
      Das Foto muss aktuell sein. Es muss die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen.
    • Formular "Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels"
      (ausgefüllt), siehe Abschnitt "Formulare"
    • Pass oder Personalausweis des oder der Bevollmächtigten
    • Kostenübernahmeerklärung
      Durch die Botschaft muss bestätigt werden, dass die Bezahlung der Behandlungskosten gesichert ist. Hierunter sind die Kosten für erhaltene und zukünftige Behandlungsleistungen zu verstehen.
    • Nachweise zum Lebensunterhalt (für Selbstzahler)
      Wenn keine Kostenübernahmeerklärung vorgelegt werden kann, bringen Sie bitte Folgendes mit:
      • Kontoauszüge über eigene finanzielle Mittel
      • Nachweise über die Bezahlung der bisherigen Behandlungskosten
    • Nachweis über die medizinische Behandlung
      Bestätigung des behandelnden Krankenhauses, Arztes oder Institution über
      • die Verfügbarkeit eines Platzes zur Behandlung
      • einen Termin zum Behandlungsbeginn und
      • die voraussichtliche Dauer der Behandlung
    • Krankenversicherung
      Bei einer ambulanten Behandlung ist eine Reisekrankenversicherung für die Dauer der Behandlung bis zur Ausreise vorzulegen.
    • Begleitperson
      Eine Betreuungsleistung muss nachvollziehbar dargelegt werden.
    • Bei Vertretung: Vollmacht und Ausweisdokument
      Falls Sie den Antrag nicht selbst stellen können:
      • schriftliche Vollmacht
      • Ausweisdokument der Person, die Sie vertritt (Reisepass oder deutscher Personalausweis)

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Gültiges nationales Visum (Typ D)
      • Das nationale Visum wurde entweder durch eine deutsche Auslandsvertretung oder durch eine Ausländerbehörde ausgestellt.
      • Wenn Sie ein Schengen-Visum (Typ C) haben, können Sie sich dieses unter bestimmten Voraussetzungen als nationales Visum (Typ D) verlängern lassen. Mehr zum Thema entnehmen Sie bitte den Informationen zur Dienstleistung "Schengen-Visum verlängern" (unter Weiterführende Informationen).
    • Medizinische Behandlung im Bundesgebiet
    • Gesicherter Lebensunterhalt für die Dauer der Behandlung
    • Hauptwohnsitz in Berlin während der medizinischen Behandlung
    • Bei ambulanter Behandlung
      • Persönliche Vorsprache des Patienten und
      • Persönliche Vorsprache der Begleitperson
    • Bei stationärer Behandlung
      • Persönliche Vorsprache der Begleitperson mit Vollmacht und
      • Liegebescheinigung des Krankenhauses für den Patienten

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Etwa 5-6 Wochen
    Wir empfehlen deshalb eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft. Vereinbaren Sie dafür bitte einen Termin mit dem (je nach Staatsangehörigkeit) zuständigen Referat im LEA.

    Kosten

    • 100,00 Euro: für die erstmalige Erteilung (Erwachsene)
    • 96,00 Euro: für die Verlängerung (Erwachsene)
    • 50,00 Euro: für die erstmalige Erteilung (Minderjährige)
    • 48,00 Euro: für die Verlängerung (Minderjährige)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Aufenthaltserlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 08.04.2024