abgeschleppte Fahrzeuge Herausgabe

    Auto abgeschleppt - Abholung von sichergestellten Fahrzeugen

    Beschreibung

    Fahrzeuge werden abgeschleppt und sichergestellt zur Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, zur Eigentumssicherung oder zur Beweissicherung. Zur Vermeidung weiterer Kosten für die Verwahrung sollte das Fahrzeug schnellstmöglich abgeholt werden. Eine kostenlose Verschrottung durch die Polizei Berlin kann schriftlich bzw. persönlich vor Ort beantragt werden.

    Wenn Ihr Fahrzeug sichergestellt wurde, können Sie sich telefonisch bei der Auskunfts- und Fahndungsstelle der Polizei Berlin informieren und den neuen Standort seines Fahrzeugs erfragen.

    Ansprechpartner

    Sicherstellungsgelände - Berlin-Schöneberg (Sicherstellungsgelände - Berlin-Schöneberg)

    Aktuelles

    Sicherstellungsgelände - Berlin-Schöneberg

    Beschreibung

    Sicherstellungsgelände - Berlin-Schöneberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Belziger Str. 52

    10823 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: Kfz-Sicherstellung@polizei.berlin.de

    Fax: (030) 4664-796296

    Telefon Festnetz: (030) 4664-796218

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 15.07.2022

    Sicherstellungsgelände - Berlin-Biesdorf (Sicherstellungsgelände - Berlin-Biesdorf)

    Aktuelles

    Sicherstellungsgelände - Berlin-Biesdorf

    Beschreibung

    Sicherstellungsgelände - Berlin-Biesdorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Cecilienstr. 92

    12683 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: Kfz-Sicherstellung@polizei.berlin.de

    Fax: (030) 4664-796295

    Telefon Festnetz: (030) 4664-796214

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 15.07.2022

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis
      Personalausweis, Reisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige
    • Freigabemitteilung
      Die sachbearbeitende Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft händigt Ihnen eine Freigabebescheinigung des Fahrzeuges aus. Diese ist bei der Abholung vorzulegen.

    Voraussetzungen

    • Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt und sichergestellt
    • Anruf bei der Auskunfts- und Fahndungsstelle: (030) 4664-709800
      Auskünfte zu umgesetzten oder sichergestellten Fahrzeugen und über den neuen Standort des Fahrzeuges erhalten Sie telefonisch bei der Auskunfts- und Fahndungsstelle.
    • Freigabebescheinigung
      Zur Aushändigung Ihres Fahrzeuges muss die Freigabebestätigung der sachbearbeitenden Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft schriftlich vorliegen, diese sollte zum Termin mitgebracht werden.
    • Abschleppwagen
      Insoweit Ihr Fahrzeug fahrunfähig oder nach technischer Untersuchung als verkehrsunsicher eingestuft worden ist, ist ein geeigneter Abschleppwagen auf eigene Rechnung erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    • 30 Minuten: bei Abholung von sichergestellten Fahrzeugen in Schöneberg
    • 40 Minuten: bei Abholung von sichergestellten Fahrzeugen in Biesdorf

    Kosten

    • keine: Abholung
    • Es entstehen Gebühren für die Fahrzeugsicherstellung, die, soweit sie angefallen sind, gesondert erhoben oder zum Verfahren angemeldet werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Fahrzeug-Verwahrplatz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 03.06.2022