Akten im Bußgeldverfahren Einsicht gewähren
Bußgeldverfahren - Akteneinsicht beantragen
Beschreibung
In der Bußgeldstelle können Sie kostenlos unter Aufsicht und unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen Akteneinsicht in Ihre Vorgangsakte nehmen. Sofern ein Verteidiger am Verfahren beteiligt ist, kann dieser die gebührenpflichtige Akteneinsicht durch Übersendung in die Kanzleiräume beantragen.
Ansprechpartner
Bußgeldstelle (Bußgeldstelle)
Aktuelles
Bußgeldstelle
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Bußgeldstelle
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erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis
Personalausweis, Reisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige - Vollmacht der/des Betroffenen (unterschrieben)
Notwendig, wenn Akteneinsicht durch einen Dritten erfolgt.
Voraussetzungen
- Berechtigung
Akteneinsicht wird nur der/dem Betroffenen selbst oder dem Bevollmächtigten gewährt.
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
30 Minuten
Kosten
- Keine: Akteneinsicht vor Ort
- 12,00 Euro: Aktenversendungspauschale (nur für den Verteidiger möglich)
- Für einen Aktenausdruck entstehen Gebühren in Höhe der jeweils gültigen Sätze der Verwaltungsgebührenordnung.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Akteneinsicht