Akten im Bußgeldverfahren Einsicht gewähren

    Bußgeldverfahren - Akteneinsicht beantragen

    Beschreibung

    In der Bußgeldstelle können Sie kostenlos unter Aufsicht und unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen Akteneinsicht in Ihre Vorgangsakte nehmen. Sofern ein Verteidiger am Verfahren beteiligt ist, kann dieser die gebührenpflichtige Akteneinsicht durch Übersendung in die Kanzleiräume beantragen.

    Ansprechpartner

    Bußgeldstelle (Bußgeldstelle)

    Aktuelles

    Bußgeldstelle

    Beschreibung

    Bußgeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Magazinstraße 5

    10179 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: service@bowi.berlin.de

    Fax: (030) 4664-796197

    Telefon Festnetz: (030) 4664-796796

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 09.05.2022

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis
      Personalausweis, Reisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige
    • Vollmacht der/des Betroffenen (unterschrieben)
      Notwendig, wenn Akteneinsicht durch einen Dritten erfolgt.

    Voraussetzungen

    • Berechtigung
      Akteneinsicht wird nur der/dem Betroffenen selbst oder dem Bevollmächtigten gewährt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    30 Minuten

    Kosten

    • Keine: Akteneinsicht vor Ort
    • 12,00 Euro: Aktenversendungspauschale (nur für den Verteidiger möglich)
    • Für einen Aktenausdruck entstehen Gebühren in Höhe der jeweils gültigen Sätze der Verwaltungsgebührenordnung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Akteneinsicht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 31.05.2022