Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber Informationserteilung

    Lohnsteuer anmelden

    Beschreibung

    Der Arbeitgeber hat spätestens am 10. Tag nach Ablauf eines jeden Lohnsteuer-Anmeldungszeitraums:

    1. dem Betriebsstättenfinanzamt eine Steuererklärung einzureichen, in der er die Summen der im Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum einzubehaltenden und zu übernehmenden Lohnsteuer, getrennt nach den Kalenderjahren, in denen der Arbeitslohn bezogen wird oder als bezogen gilt, angibt (Lohnsteuer-Anmeldung),

    2. die im Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum insgesamt einbehaltene und übernommene Lohnsteuer an das Betriebsstättenfinanzamt abzuführen.

    Die Lohnsteuer-Anmeldung ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zu übermitteln.

    Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum:
    Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum ist grundsätzlich der Kalendermonat.
    • Hat die abzuführende Lohnsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 1.080 Euro, aber nicht mehr als 5.000 Euro betragen, ist Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum das Kalendervierteljahr.
    • Hat die abzuführende Lohnsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 1.080 Euro betragen, ist Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum das Kalenderjahr.

    Hat die Betriebsstätte nicht während des ganzen vorangegangenen Kalenderjahres bestanden, ist die für das vorangegangene Kalenderjahr abzuführende Lohnsteuer für die Feststellung des Lohnsteuer-Anmeldungszeitraums auf einen Jahresbetrag umzurechnen. Hat die Betriebsstätte im vorangegangenen Kalenderjahr noch nicht bestanden, ist die auf einen Jahresbetrag umgerechnete für den ersten vollen Kalendermonat nach der Eröffnung der Betriebsstätte abzuführende Lohnsteuer maßgebend.

    Verfahrensablauf
    1. Registrieren Sie sich auf Mein ELSTER. Sie erhalten ein Zertifikat zur Authentifizierung. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu 2 Wochen dauern kann.
    • Die Verwendung von Papiervordrucken ist grundsätzlich nicht mehr zulässig. In begründeten Fällen kann das Finanzamt auf entsprechenden Antrag hin zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten.
    2. Übermitteln Sie die Lohnsteuer-Anmeldung mit Mein ELSTER oder einer anderen von Ihnen ausgewählten Software authentifiziert mit Ihren elektronischem Zertifikat.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

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    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Ansprechpartner

    Finanzamt für Körperschaften I (Finanzamt für Körperschaften I)

    Aktuelles

    Finanzamt für Körperschaften I

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    Finanzamt für Körperschaften I

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    Hausanschrift

    Bredtschneiderstr. 5

    14057 Berlin

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    Internet

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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Deutsch

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    Finanzamt für Körperschaften II (Finanzamt für Körperschaften II)

    Aktuelles

    Finanzamt für Körperschaften II

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    Finanzamt für Körperschaften II

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    Hausanschrift

    Magdalenenstr. 25

    10365 Berlin

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    Web: https://www.elster.de/finanzamt

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    Telefon Festnetz: (030) 9024 29-0

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    Finanzamt für Körperschaften III (Finanzamt für Körperschaften III)

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    Finanzamt für Körperschaften III

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    Finanzamt für Körperschaften III

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    Volkmarstr. 13

    12099 Berlin

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    Web: https://www.elster.de/finanzamt

    Fax: -

    Telefon Festnetz: (030) 9024 31-0

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    Finanzamt für Körperschaften IV (Finanzamt für Körperschaften IV)

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    Finanzamt für Körperschaften IV

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    Finanzamt für Körperschaften IV

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    Magdalenenstr. 25

    10365 Berlin

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    Web: https://www.elster.de/finanzamt

    Fax: -

    Telefon Festnetz: (030) 9024 30-0

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    Technisch geändert am 05.11.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Lohnsteuer-Anmeldung (Registrierung notwendig)
      ausschließlich online möglich (Ausnahmen möglich)
      • Sie können die Lohnsteuer-Anmeldung nur authentifiziert mit elektronischem Zertifikat übermitteln. Sie erhalten das Zertifikat, wenn Sie sich bei Mein ELSTER registriert haben.
      • Sie benötigen eine Software für die Übermittlung oder nutzen hierfür Mein ELSTER.

    Voraussetzungen

    • Lohnsteuerliche Arbeitgebereigenschaft
    • Verpflichtung zur Abgabe von Lohnsteuer-Anmeldungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Lohnsteuer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 11.11.2024