Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber Informationserteilung
Lohnsteuer anmelden
Beschreibung
Der Arbeitgeber hat spätestens am 10. Tag nach Ablauf eines jeden Lohnsteuer-Anmeldungszeitraums:
1. dem Betriebsstättenfinanzamt eine Steuererklärung einzureichen, in der er die Summen der im Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum einzubehaltenden und zu übernehmenden Lohnsteuer, getrennt nach den Kalenderjahren, in denen der Arbeitslohn bezogen wird oder als bezogen gilt, angibt (Lohnsteuer-Anmeldung),
2. die im Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum insgesamt einbehaltene und übernommene Lohnsteuer an das Betriebsstättenfinanzamt abzuführen.
Die Lohnsteuer-Anmeldung ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zu übermitteln.
Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum:
Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum ist grundsätzlich der Kalendermonat.
Verfahrensablauf
1. Registrieren Sie sich auf Mein ELSTER. Sie erhalten ein Zertifikat zur Authentifizierung. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu 2 Wochen dauern kann.
1. dem Betriebsstättenfinanzamt eine Steuererklärung einzureichen, in der er die Summen der im Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum einzubehaltenden und zu übernehmenden Lohnsteuer, getrennt nach den Kalenderjahren, in denen der Arbeitslohn bezogen wird oder als bezogen gilt, angibt (Lohnsteuer-Anmeldung),
2. die im Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum insgesamt einbehaltene und übernommene Lohnsteuer an das Betriebsstättenfinanzamt abzuführen.
Die Lohnsteuer-Anmeldung ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zu übermitteln.
Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum:
Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum ist grundsätzlich der Kalendermonat.
- Hat die abzuführende Lohnsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 1.080 Euro, aber nicht mehr als 5.000 Euro betragen, ist Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum das Kalendervierteljahr.
- Hat die abzuführende Lohnsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 1.080 Euro betragen, ist Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum das Kalenderjahr.
Verfahrensablauf
1. Registrieren Sie sich auf Mein ELSTER. Sie erhalten ein Zertifikat zur Authentifizierung. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu 2 Wochen dauern kann.
- Die Verwendung von Papiervordrucken ist grundsätzlich nicht mehr zulässig. In begründeten Fällen kann das Finanzamt auf entsprechenden Antrag hin zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten.
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Ansprechpartner
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erforderliche Unterlagen
- Lohnsteuer-Anmeldung (Registrierung notwendig)
ausschließlich online möglich (Ausnahmen möglich)
- Sie können die Lohnsteuer-Anmeldung nur authentifiziert mit elektronischem Zertifikat übermitteln. Sie erhalten das Zertifikat, wenn Sie sich bei Mein ELSTER registriert haben.
- Sie benötigen eine Software für die Übermittlung oder nutzen hierfür Mein ELSTER.
Voraussetzungen
- Lohnsteuerliche Arbeitgebereigenschaft
- Verpflichtung zur Abgabe von Lohnsteuer-Anmeldungen
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Lohnsteuer