Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zum allgemeinbildenden Schulbesuch
Aufenthaltserlaubnis zum Schulbesuch oder zur Teilnahme an einem Schüleraustausch
Beschreibung
Eine Aufenthaltserlaubnis kann zum Schulbesuch oder zur Teilnahme an einem Schüleraustausch erteilt werden. Die Aufenthaltserlaubnis zum Schulbesuch kommt in der Regel erst ab der 9. Klasse in Betracht. Bei einem Schüleraustausch kann der Aufenthalt auch für untere Klassenstufen ermöglicht werden.
Die Teilnahme am Schulunterricht begründet keinen Anspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu diesem Zweck.
Die Teilnahme am Schulunterricht begründet keinen Anspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu diesem Zweck.
Ansprechpartner
LEA, Keplerstr. (LEA, Keplerstr.)
Aktuelles
LEA, Keplerstr.
Beschreibung
Neues Verfahren zur Vereinbarung von Terminen
Das LEA ändert das Verfahren zur Vergabe von Terminen ab sofort grundlegend. Termine können nicht mehr über die bisherige Online-Terminvereinbarung (OTV) gebucht werden. Die zuerst aufgrund von Wartungsarbeiten abgeschaltete OTV wird dauerhaft außer Betrieb genommen.
Der Grund für diese Entscheidung liegt insbesondere darin, dass vor allem im Internet agierende Anbieter die in der OTV verfügbaren Termine zunehmend abgeschöpft hatten, um diese zu verkaufen. Unseren Kundinnen und Kunden standen viele Termine nicht oder nur gegen Bezahlung zur Verfügung. Diesem missbräuchlichen Geschäftsmodell wird nun die Grundlage entzogen.
Online-Antrag oder Kontaktformular
Das LEA stellt konsequent den Großteil seiner Dienstleistungen auf digitale Anträge um, bei denen Termine von den Referaten nach erfolgter Antragsprüfung direkt an die Antragsteller vergeben werden. Für erste Dienstleistungen, wie zum Beispiel für Verpflichtungserklärungen und den Aufenthaltstitel Blaue Karte EU werden die Termine nach Prüfung der online eingereichten Dokumente direkt von den zuständigen Referaten an die Antragsteller vergeben.
Wenn für die benötigte Dienstleistung noch kein Online-Antrag zur Verfügung steht, können Termine bei den zuständigen Referaten mittels Kontaktformular vereinbart werden. Beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Terminvereinbarung auf unserer Website.
Es liegt ein Notfall vor und Sie benötigen dringend einen Termin?
Das LEA ändert das Verfahren zur Vergabe von Terminen ab sofort grundlegend. Termine können nicht mehr über die bisherige Online-Terminvereinbarung (OTV) gebucht werden. Die zuerst aufgrund von Wartungsarbeiten abgeschaltete OTV wird dauerhaft außer Betrieb genommen.
Der Grund für diese Entscheidung liegt insbesondere darin, dass vor allem im Internet agierende Anbieter die in der OTV verfügbaren Termine zunehmend abgeschöpft hatten, um diese zu verkaufen. Unseren Kundinnen und Kunden standen viele Termine nicht oder nur gegen Bezahlung zur Verfügung. Diesem missbräuchlichen Geschäftsmodell wird nun die Grundlage entzogen.
Online-Antrag oder Kontaktformular
Das LEA stellt konsequent den Großteil seiner Dienstleistungen auf digitale Anträge um, bei denen Termine von den Referaten nach erfolgter Antragsprüfung direkt an die Antragsteller vergeben werden. Für erste Dienstleistungen, wie zum Beispiel für Verpflichtungserklärungen und den Aufenthaltstitel Blaue Karte EU werden die Termine nach Prüfung der online eingereichten Dokumente direkt von den zuständigen Referaten an die Antragsteller vergeben.
Wenn für die benötigte Dienstleistung noch kein Online-Antrag zur Verfügung steht, können Termine bei den zuständigen Referaten mittels Kontaktformular vereinbart werden. Beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Terminvereinbarung auf unserer Website.
Es liegt ein Notfall vor und Sie benötigen dringend einen Termin?
- Dann nutzen Sie bitte gleichfalls das Kontaktformular des zuständigen Referats. Beachten Sie bitte die Hinweise zu Terminen im Notfall.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Formular Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (ausgefüllt)
verfügbar in den Sprachen deutsch, englisch, französisch, italienisch, griechisch, türkisch, serbo-kroatisch, spanisch, portugiesisch und russisch - Gültiger Pass oder Passersatz
- 1 aktuelles biometrisches Foto
35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund - Bescheinigung der Schule
Aus der Bescheinigung der Schule müssen die Dauer, die Rahmenbedingungen und eventuelle Kosten des Schüleraustauschs bzw. des Schulbesuchs hervorgehen. - Vereinbarung oder Vertrag über den Schüleraustausch (Original)
- Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt
- Austauschschüler: Schriftliche Erklärung der Gasteltern, dass Unterkunft, Beköstigung und Taschengeld gewährt werden
- Schulbesuch ohne Schüleraustausch: Sperrkonto bei einer deutschen Bank mit einem Guthaben von 992,00 Euro für jeden Monat (z.B. 11.904,00 Euro bei 12 Monaten Schulbesuch) oder Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch Dritte auf amtlichem Vordruck oder Erklärung der Eltern, für die Dauer des Schulbesuchs den Lebensunterhalt zu sichern (Nachweise über die Einkommenssituation der Eltern sowie Passkopien sind beizufügen)
- Krankenversicherung
- Austauschschüler: Eine Reisekrankenversicherung genügt. Diese muss für die gesamte Aufenthaltszeit gültig sein.
- Schulbesuch ohne Schüleraustausch: Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend krankenversichert. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Für mehr Informationen dazu bitte das Merkblatt lesen.
- Schulzeugnisse
Für Austauschschüler nicht erforderlich. - Schriftliche Einverständniserklärung der Eltern
- Unter 18 Jahren: Es muss eine schriftliche, notariell beglaubigte Erklärung der Personensorgeberechtigten vorgelegt werden.
- Unter 16 Jahren: Zusätzlich müssen die Eltern eine verantwortliche erwachsene Betreuungsperson benennen.
Formulare
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Englisch-Französisch-Italienisch)
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Griechisch-Türkisch-Vietnamesisch)
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Spanisch-Portugiesisch-Russisch)
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Serbisch-Bosnisch)
- Merkblatt Krankenversicherung
Voraussetzungen
- Schüleraustausch
Der zeitlich begrenzte Schüleraustausch kann durch eine Schüleraustauschorganisation, einen Träger der freien Jugendhilfe, eine deutsche Schule oder eine sonstige öffentliche Stelle in Zusammenarbeit mit einer Schule oder öffentlichen Stelle in dem anderen Staat vereinbart worden sein.
Auch privat oder kommerziell organisierte Schüleraustausche sind möglich. - Schultyp bei einem Aufenthalt zum Schulbesuch
Es muss sich entweder um eine
- öffentliche oder staatlich anerkannte Schule mit internationaler Ausrichtung oder
- um eine Schule, die nicht oder nicht überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert wird und die die Schüler auf internationale Abschlüsse., Abschlüsse anderer Staaten oder staatlich anerkannte Abschlüsse vorbereitet, handeln.
- Einverständnis der Erziehungsberechtigten
Nur wenn der ausländische Schüler oder die ausländische Schülerin noch nicht volljährig ist - Hauptwohnsitz in Berlin
- Persönliche Vorsprache mit Termin
- Bitte wenden Sie sich für die Vereinbarung eines Termins an die zuständigen Referate B 1 - 4 per Kontaktformular (siehe Abschnitt "Weiterführende Informationen").
- Schicken Sie die Terminanfrage bitte möglichst 8 Wochen vor Ablauf des aktuellen Aufenthaltstitels.
- Bei Kindern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss der Antrag durch eine von den Eltern dazu bevollmächtigte Aufsichtsperson (Gasteltern) gestellt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Etwa 5-6 Wochen
Am besten ist eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor die bisherige Aufenthaltserlaubnis abläuft.
Am besten ist eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor die bisherige Aufenthaltserlaubnis abläuft.
Kosten
- 100,00 Euro: Erwachsene
- 50,00 Euro: Minderjährige
- keine: Austauschschüler
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Aufenthaltserlaubnis