Fiktionsbescheinigung Ausstellung

    Fiktionsbescheinigung

    Beschreibung

    Eine Fiktionsbescheinigung wird ausgestellt, wenn über einen beantragten Aufenthaltstitel noch nicht entschieden werden kann, z. B. weil

    • Unterlagen fehlen oder die Ausländerakte nicht vorliegt,
    • ein bestellter elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) vor Ablauf des bisherigen Aufenthaltstitels nicht ausgehändigt werden kann oder
    • der Ausgang eines Strafverfahrens abgewartet werden muss.
    Eine Fiktionsbescheinigung kann nur ausgestellt werden, wenn der Aufenthalt zum Zeitpunkt des Antrags auf die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels noch rechtmäßig ist.

    Liegt ein noch gültiger Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder nationales Visum für längerfristige Aufenthalte - Kategorie D - ) vor, wird eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz ausgestellt. Der Aufenthaltstitel gilt dabei mit allen Nebenbestimmungen (auch hinsichtlich der Verfügungen zur Erwerbstätigkeit) weiter, bis über den Antrag entschieden worden ist. Reisen in das Ausland und die Wiedereinreise in das Bundesgebiet sind mit einer gültigen Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz möglich.

    Wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller sich rechtmäßig ohne Visum im Bundesgebiet aufhält, weil die Staatsangehörigkeit sie oder ihn dazu berechtigt, wird die Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz ausgestellt. Der Aufenthalt im Bundesgebiet ist damit erlaubt, bis über den Antrag entschieden worden ist. Diese Fiktionsbescheinigung berechtigt hingegen nicht zur Wiedereinreise in das Bundesgebiet. Auch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist damit nicht gestattet.

    Für Inhaber eines Schengen-Visums für kurzfristige Aufenthalte (Kategorie C) kann keine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden.

    Ansprechpartner

    LEA, Friedrich-Krause-Ufer (LEA, Friedrich-Krause-Ufer)

    Aktuelles

    LEA, Friedrich-Krause-Ufer

    Beschreibung

    Neues Verfahren zur Vereinbarung von Terminen

    Das LEA ändert das Verfahren zur Vergabe von Terminen ab sofort grundlegend. Termine können nicht mehr über die bisherige Online-Terminvereinbarung (OTV) gebucht werden. Die zuerst aufgrund von Wartungsarbeiten abgeschaltete OTV wird dauerhaft außer Betrieb genommen.

    Der Grund für diese Entscheidung liegt insbesondere darin, dass vor allem im Internet agierende Anbieter die in der OTV verfügbaren Termine zunehmend abgeschöpft hatten, um diese zu verkaufen. Unseren Kundinnen und Kunden standen viele Termine nicht oder nur gegen Bezahlung zur Verfügung. Diesem missbräuchlichen Geschäftsmodell wird nun die Grundlage entzogen.

    Online-Antrag oder Kontaktformular

    Das LEA stellt konsequent den Großteil seiner Dienstleistungen auf digitale Anträge um, bei denen Termine von den Referaten nach erfolgter Antragsprüfung direkt an die Antragsteller vergeben werden. Für erste Dienstleistungen, wie zum Beispiel für Verpflichtungserklärungen und den Aufenthaltstitel Blaue Karte EU werden die Termine nach Prüfung der online eingereichten Dokumente direkt von den zuständigen Referaten an die Antragsteller vergeben.

    Wenn für die benötigte Dienstleistung noch kein Online-Antrag zur Verfügung steht, können Termine bei den zuständigen Referaten mittels Kontaktformular vereinbart werden. Beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Terminvereinbarung auf unserer Website.

    Es liegt ein Notfall vor und Sie benötigen dringend einen Termin?

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Krause-Ufer 24

    13353 Berlin

    Kontakt

    Web: https://www.berlin.de/einwanderung/ueber-uns/kontakt/

    Fax: -

    Telefon Festnetz: (030) 90269-4000

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 10.12.2024

    LEA, Keplerstr. (LEA, Keplerstr.)

    Aktuelles

    LEA, Keplerstr.

    Beschreibung

    Neues Verfahren zur Vereinbarung von Terminen

    Das LEA ändert das Verfahren zur Vergabe von Terminen ab sofort grundlegend. Termine können nicht mehr über die bisherige Online-Terminvereinbarung (OTV) gebucht werden. Die zuerst aufgrund von Wartungsarbeiten abgeschaltete OTV wird dauerhaft außer Betrieb genommen.

    Der Grund für diese Entscheidung liegt insbesondere darin, dass vor allem im Internet agierende Anbieter die in der OTV verfügbaren Termine zunehmend abgeschöpft hatten, um diese zu verkaufen. Unseren Kundinnen und Kunden standen viele Termine nicht oder nur gegen Bezahlung zur Verfügung. Diesem missbräuchlichen Geschäftsmodell wird nun die Grundlage entzogen.

    Online-Antrag oder Kontaktformular

    Das LEA stellt konsequent den Großteil seiner Dienstleistungen auf digitale Anträge um, bei denen Termine von den Referaten nach erfolgter Antragsprüfung direkt an die Antragsteller vergeben werden. Für erste Dienstleistungen, wie zum Beispiel für Verpflichtungserklärungen und den Aufenthaltstitel Blaue Karte EU werden die Termine nach Prüfung der online eingereichten Dokumente direkt von den zuständigen Referaten an die Antragsteller vergeben.

    Wenn für die benötigte Dienstleistung noch kein Online-Antrag zur Verfügung steht, können Termine bei den zuständigen Referaten mittels Kontaktformular vereinbart werden. Beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Terminvereinbarung auf unserer Website.

    Es liegt ein Notfall vor und Sie benötigen dringend einen Termin?

    Adresse

    Hausanschrift

    Keplerstraße 2

    10589 Berlin

    Kontakt

    Web: https://www.berlin.de/einwanderung/ueber-uns/kontakt/

    Fax: -

    Telefon Festnetz: 90269-4000

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 10.09.2024

    LEA, Business Immigration Service (BIS) (LEA, Business Immigration Service (BIS))

    Aktuelles

    LEA, Business Immigration Service (BIS)

    Beschreibung

    Der Business Immigration Service (BIS) ist ein einzigartiger Zusammenschluss aller für Visa- und Aufenthaltsfragen relevanten Akteure aus Wirtschaft und Verwaltung.

    Unternehmen, die ausländische Mitarbeiter mit Wohnsitz in Berlin beschäftigen, können durch den BIS schnell und unkompliziert alle aufenthaltsrechtlichen Fragen klären und die notwendigen Aufenthaltstitel für ihre Mitarbeiter sowie deren Familienangehörige beantragen.

    Bitte beachten Sie:
    • Der Service kann nur von registrierten Kunden und nach vorheriger Terminvereinbarung genutzt werden.
    • Laufkunden ohne Termin können leider nicht bedient werden.
    • Weitere Informationen zum Service des BIS finden Sie auf der der Website des Landesamtes für Einwanderung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Fasanenstraße 85

    10623 Berlin

    Kontakt

    Web: https://www.berlin.de/einwanderung/service/business-immigration-service/online-formulare-des-bis/

    Fax: (030) 9028-3468

    Telefon Festnetz: (030) 90269-5900

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 09.09.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Gültiger Pass oder Passersatz
      Eine Fiktionsbescheinigung gilt immer nur in Verbindung mit einem gültigen Pass oder Passersatz.
    • Bisheriger Aufenthaltstitel
      Soweit vorhanden, ist der bisherige Aufenthaltstitel mitzubringen, z.B. der elektronische Aufenthaltstitel (eAT).
    • Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin
      • Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
      • Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
      Mehr zum Thema im Abschnitt „Weiterführende Informationen“

    Voraussetzungen

    • Rechtmäßiger Aufenthalt mit oder ohne Aufenthaltstitel
      Zum Zeitpunkt des Antrags muss die Antragstellerin oder der Antragsteller entweder
      • einen gültigen Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder nationales Visum für längerfristige Aufenthalte - Kategorie D - ) besitzen oder
      • sich rechtmäßig ohne Visum im Bundesgebiet aufhalten dürfen, weil die Staatsangehörigkeit sie oder ihn dazu berechtigt.
      Für Inhaber eines Schengen-Visums für kurzfristige Aufenthalte (Kategorie C) kann keine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden.
    • Antrag auf Aufenthaltstitel
      Eine Fiktionsbescheinigung wird nur dann ausgestellt, wenn die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels beantragt wird und bei Vorsprache noch nicht über den Antrag entschieden werden kann. Es muss deshalb ein Antrag auf einen Aufenthaltstitel vorliegen, damit eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden kann.
    • Hauptwohnsitz in Berlin
    • Persönliche Vorsprache ist erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Die Fiktionsbescheinigung wird bei Vorsprache ausgestellt.

    Kosten

    • Für Erwachsene: 13,00 Euro
    • Für Minderjährige: 6,50 Euro
    Gebührenfrei für
    • Türkische Staatsangehörige
    • Asylberechtigte
    • Ausländer, die im Bundesgebiet die Rechtsstellung ausländischer Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigter genießen
    • Resettlement-Flüchtlinge im Sinne von § 23 Abs. 4 S. 1 AufenthG
    • Ausländer, die für ihren Aufenthalt ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten
    oder bei
    • Vorlage eines aktuellen Nachweises über den Bezug von Leistungen nach SGB II oder XII oder nach Asylbewerberleistungsgesetz

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Fiktionsbescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 04.09.2023