Geburt im Ausland Beurkundung von Deutschen ohne Inlandswohnsitz

    Geburt im Ausland - Erstbeurkundung (ohne Inlandswohnsitz) beantragen

    Beschreibung

    Erstbeurkundung / Erstregistrierung der Geburt eines deutschen Staatsangehörigen im Ausland ohne (auch früheren) Inlandswohnsitz auf Antrag

    Ansprechpartner

    Standesamt I in Berlin (Standesamt I in Berlin)

    Aktuelles

    Standesamt I in Berlin

    Beschreibung

    Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu Einschränkungen und Sonderschließzeiten auf unserer Webseite Einschränkungen des Dienstbetriebes im LABO.

    Adresse

    Hausanschrift

    Schönstedtstr. 5

    13357 Berlin

    Kontakt

    Web: http://www.berlin.de/labo/buergerdienste/standesamt-i-in-berlin/artikel.281989.php

    Fax: (030) 9028-3416

    Telefon Festnetz: (030) 90269-5000

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 20.09.2023

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister
    • Geburtsurkunde
    • Geburtsurkunden beider Elternteile
    • gegebenenfalls Eheurkunde der Kindeseltern
      Die Eheurkunde wird benötigt, wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes verheiratet sind oder bis zur Antragstellung geheiratet haben.
      Die Eheurkunde wird auch benötigt, wenn die Kindesmutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes verheiratet ist.
    • Personalausweise oder Reisepässe der Kindeseltern
    • Fremdsprachige Urkunden
      Fremdsprachige Urkunden bedürfen grundsätzlich der Übersetzung und gegebenenfalls der Beglaubigung.
    • Die Erforderlichkeit weiterer Unterlagen ist vom Einzelfall abhängig.
      Sollte die Vorlage weiterer Unterlagen oder Nachweise erforderlich sein, erfolgt eine entsprechende Mitteilung nach Aufnahme der Bearbeitung.
    • Hinweis:
      Nachweise sind dem Antrag im Original oder als beglaubigte Ablichtung beizufügen. Einfache Kopien oder elektronisch übermittelte Unterlagen sind leider nicht ausreichend.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Das Kind ist im Ausland geboren.
      Das Kind ist zum Zeitpunkt der Antragstellung deutscher Staatsangehöriger, staatenlos, heimatloser Ausländer oder anerkannter ausländischer Flüchtling.
    • Wohnsitz im Ausland
      Das volljährige Kind bzw. der Antragsteller ist nicht im Inland wohnhaft oder wohnhaft gewesen.
      Das minderjährige Kind und seine Eltern sind nicht im Inland wohnhaft oder wohnhaft gewesen.
      Das Kind teilt den Wohnsitz seiner sorgeberechtigten Eltern.
    • Antragsberechtigung
      Antragsberechtigt sind das Kind selbst, seine Eltern, sein Ehegatte oder Lebenspartner oder seine Kinder.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • 80,00 Euro: Antrag auf Nachbeurkundung
    • 160,00 Euro: Antrag auf Nachbeurkundung - sofern ausländisches Recht zu beachten ist
    • 12,00 Euro: Geburtsurkunde
    • 6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
    • 12,00 Euro: internationale Geburtsurkunde
    • 6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
    • 12,00 Euro: Beglaubigter Registerausdruck Geburtenregister
    • 6,00 Euro: jeder weitere Beglaubigte Registerausdruck bei gleichzeitiger Ausstellung

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Auslandsgeburt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 02.09.2022