Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland

    Lebenspartnerschaft - Erstbeurkundung / Erstregistrierung einer Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland - ohne Inlandswohnsitz

    Beschreibung

    Erstbeurkundung / Erstregistrierung der Begründung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft von deutschen Staatsangehörigen im Ausland bei fehlendem (auch früheren) Inlandswohnsitz auf Antrag.

    Ansprechpartner

    Standesamt I in Berlin (Standesamt I in Berlin)

    Aktuelles

    Standesamt I in Berlin

    Beschreibung

    Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu Einschränkungen und Sonderschließzeiten auf unserer Webseite Einschränkungen des Dienstbetriebes im LABO.

    Adresse

    Hausanschrift

    Schönstedtstr. 5

    13357 Berlin

    Kontakt

    Web: http://www.berlin.de/labo/buergerdienste/standesamt-i-in-berlin/artikel.281989.php

    Fax: (030) 9028-3416

    Telefon Festnetz: (030) 90269-5000

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 20.09.2023

    erforderliche Unterlagen

    • Lebenspartnerschaftsurkunde
    • aktuelle beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil beider Lebenspartner / Lebenspartnerinnen
      Bei Beurkundung der Geburt in einem deutschen Geburtenregister
    • Geburtsurkunden beider Lebenspartner / Lebenspartnerinnen
      Bei Beurkundung der Geburt ausschließlich im Ausland
    • Personalausweis oder Reisepass der Lebenspartner / Lebenspartnerinnen
    • Nachweise zu allen früheren Ehen oder Lebenspartnerschaften
      Nachweise zu allen früheren Ehen oder Lebenspartnerschaften der Lebenspartner / Lebenspartnerinnen (Nachweise zur Eheschließung / Begründung der Lebenspartnerschaft und deren Auflösung)
    • Fremdsprachige Urkunden
      Fremdsprachige Urkunden bedürfen grundsätzlich der Übersetzung und gegebenenfalls der Beglaubigung.
    • Die Erforderlichkeit weiterer Unterlagen ist vom Einzelfall abhängig.
      Sollte die Vorlage weiterer Unterlagen oder Nachweise erforderlich sein, erfolgt eine entsprechende Mitteilung nach Aufnahme der Bearbeitung.
    • Hinweis:
      Nachweise sind dem Antrag im Original oder als beglaubigte Ablichtung beizufügen. Einfache Kopien oder elektronisch übermittelte Unterlagen sind leider nicht ausreichend.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Die Lebenspartnerschaft wurde im Ausland begründet.
    • Wohnsitz im Ausland
      Die Lebenspartner / Lebenspartnerinnen bzw. Antragsteller haben oder hatten niemals einen Inlandswohnsitz.
    • Wirksamkeit für den deutschen Rechtsbereich
      Die Lebenspartnerschaft wird beurkundet, wenn die Wirksamkeit für den deutschen Rechtsbereich festgestellt wurde.
    • Antragsberechtigung
      Antragsberechtigt sind die Lebenspartner / Lebenspartnerinnen; sind beide verstorben auch deren Eltern und Kinder

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • 80,00 Euro: Antrag auf Nachbeurkundung - wenn ausschließlich deutsches Recht zu beachten ist
    • 125,00 Euro: Antrag auf Nachbeurkundung - wenn für eine Person ausländisches Recht zu beachten ist
    • 170,00 Euro: Antrag auf Nachbeurkundung - wenn für beide Personen ausländisches Recht zu beachten ist
    • 12,00 Euro: Lebenspartnerschaftsurkunde
    • 6,00 Euro: jede weitere Lebenspartnerschaftsurkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
    • 12,00 Euro: Beglaubigter Registerausdruck Lebenspartnerschaftsregister
    • 6,00 Euro: jeder weitere Beglaubigte Registerausdruck bei gleichzeitiger Ausstellung

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    gleichgeschlechtliche Ehe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 14.12.2022