Eheschließung Registrierung von im Ausland geschlossenen Ehen Deutscher ohne Inlandswohnsitz
Eheschließung - Erstbeurkundung / Erstregistrierung einer Eheschließung im Ausland - ohne Inlandswohnsitz
Beschreibung
Erstbeurkundung / Erstregistrierung der Eheschließung von deutschen Staatsangehörigen im Ausland bei fehlendem (auch früheren) Inlandswohnsitz auf Antrag.
Ansprechpartner
Standesamt I in Berlin (Standesamt I in Berlin)
Aktuelles
Standesamt I in Berlin
Beschreibung
Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu Einschränkungen und Sonderschließzeiten auf unserer Webseite Einschränkungen des Dienstbetriebes im LABO.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Web: http://www.berlin.de/labo/buergerdienste/standesamt-i-in-berlin/artikel.281989.php
Fax: (030) 9028-3416
Telefon Festnetz: (030) 90269-5000
Internet
erforderliche Unterlagen
- Heiratsurkunde
- aktuelle beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil beider Eheschließenden
Bei Beurkundung der Geburt in einem deutschen Geburtenregister - Geburtsurkunden beider Eheschließenden
Bei Beurkundung der Geburt ausschließlich im Ausland - Personalausweis oder Reisepass der Eheschließenden
- Nachweise zu allen früheren Ehen oder Lebenspartnerschaften
Nachweise zu allen früheren Ehen / Lebenspartnerschaften der Eheschließenden (Nachweise zu der Eheschließung / Begründung der Lebenspartnerschaft und deren Auflösung) - Geburtsnachweise zu gemeinsamen Kindern
- Fremdsprachige Urkunden
Fremdsprachige Urkunden bedürfen grundsätzlich der Übersetzung und gegebenenfalls der Beglaubigung. - Die Erforderlichkeit weiterer Unterlagen ist vom Einzelfall abhängig.
Sollte die Vorlage weiterer Unterlagen oder Nachweise erforderlich sein, erfolgt eine entsprechende Mitteilung nach Aufnahme der Bearbeitung. - Hinweis:
Nachweise sind dem Antrag im Original oder als beglaubigte Ablichtung beizufügen. Einfache Kopien oder elektronisch übermittelte Unterlagen sind leider nicht ausreichend.
Formulare
Voraussetzungen
- Die Ehe wurde im Ausland geschlossen.
- Wohnsitz im Ausland
Die Eheschließenden bzw. der Antragsteller haben und hatten niemals einen Inlandswohnsitz. - Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind die Ehegatten; sind beide verstorben auch deren Eltern und Kinder
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
80,00 Euro: Antrag auf Nachbeurkundung - wenn ausschließlich deutsches Recht zu beachten ist
125,00 Euro: Antrag auf Nachbeurkundung - wenn für eine Person ausländisches Recht zu beachten ist
170,00 Euro: Antrag auf Nachbeurkundung - wenn für beide Personen ausländisches Recht zu beachten ist
12,00 Euro: Eheurkunde
6,00 Euro: jede weitere Eheurkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
12,00 Euro: internationale Eheurkunde
6,00 Euro: jede weitere internationale Eheurkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
12,00 Euro: Beglaubigter Registerausdruck Eheregister
6,00 Euro: jeder weitere Beglaubigte Registerausdruck bei gleichzeitiger Ausstellung
125,00 Euro: Antrag auf Nachbeurkundung - wenn für eine Person ausländisches Recht zu beachten ist
170,00 Euro: Antrag auf Nachbeurkundung - wenn für beide Personen ausländisches Recht zu beachten ist
12,00 Euro: Eheurkunde
6,00 Euro: jede weitere Eheurkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
12,00 Euro: internationale Eheurkunde
6,00 Euro: jede weitere internationale Eheurkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
12,00 Euro: Beglaubigter Registerausdruck Eheregister
6,00 Euro: jeder weitere Beglaubigte Registerausdruck bei gleichzeitiger Ausstellung
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Heirat im Ausland