Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung von Deutschen ohne jemals mit Inlandswohnsitz
Ehefähigkeitszeugnis - Ausstellung - ohne jemals Inlandswohnsitz
Beschreibung
Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung eines Deutschen im Ausland, der nie im Inland wohnhaft oder gemeldet gewesen ist.
Hinweis:
Die Gültigkeit eines Ehefähigkeitszeugnisses ist begrenzt auf sechs Monate ab dem Ausstellungstag.
Hinweis:
Die Gültigkeit eines Ehefähigkeitszeugnisses ist begrenzt auf sechs Monate ab dem Ausstellungstag.
Ansprechpartner
Standesamt I in Berlin (Standesamt I in Berlin)
Aktuelles
Standesamt I in Berlin
Beschreibung
Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu Einschränkungen und Sonderschließzeiten auf unserer Webseite Einschränkungen des Dienstbetriebes im LABO.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Web: http://www.berlin.de/labo/buergerdienste/standesamt-i-in-berlin/artikel.281989.php
Fax: (030) 9028-3416
Telefon Festnetz: (030) 90269-5000
Internet
erforderliche Unterlagen
- Geburtsnachweise beider Eheschließenden
- Personalausweis oder Reisepass der Eheschließenden
- Nachweise zu allen früheren Ehen / Lebenspartnerschaften der Eheschließenden
Nachweise zu allen früheren Ehen / Lebenspartnerschaften der Eheschließenden (Nachweise zur Eheschließung / Begründung einer Lebenspartnerschaft und deren Auflösung) - gegebenenfalls Familienstandsnachweis
- Die Erforderlichkeit weiterer Unterlagen ist vom Einzelfall abhängig.
Sollte die Vorlage weiterer Unterlagen oder Nachweise erforderlich sein, erfolgt eine entsprechende Mitteilung nach Aufnahme der Bearbeitung. - Hinweis:
Nachweise sind dem Antrag im Original oder als beglaubigte Ablichtung beizufügen. Einfache Kopien oder elektronisch übermittelte Unterlagen sind leider nicht ausreichend.
Formulare
Voraussetzungen
- Der deutsche Eheschließende war nie im Inland wohnhaft oder gemeldet.
Sofern der deutsche Eheschließende jemals (auch als Kind) im Inland wohnhaft oder gemeldet war, liegt die Zuständigkeit für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses bei dem Standesamt des letzten inländischen Wohnortes.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- 45,00 Euro: Prüfung der Ehefähigkeit zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses
- 90,00 Euro: sofern ausländisches Recht zu beachten ist
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Genehmigung zur Eheschließung