Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung von Deutschen ohne jemals mit Inlandswohnsitz

    Ehefähigkeitszeugnis - Ausstellung - ohne jemals Inlandswohnsitz

    Beschreibung

    Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung eines Deutschen im Ausland, der nie im Inland wohnhaft oder gemeldet gewesen ist.
    Hinweis:
    Die Gültigkeit eines Ehefähigkeitszeugnisses ist begrenzt auf sechs Monate ab dem Ausstellungstag.

    Ansprechpartner

    Standesamt I in Berlin (Standesamt I in Berlin)

    Aktuelles

    Standesamt I in Berlin

    Beschreibung

    Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu Einschränkungen und Sonderschließzeiten auf unserer Webseite Einschränkungen des Dienstbetriebes im LABO.

    Adresse

    Hausanschrift

    Schönstedtstr. 5

    13357 Berlin

    Kontakt

    Web: http://www.berlin.de/labo/buergerdienste/standesamt-i-in-berlin/artikel.281989.php

    Fax: (030) 9028-3416

    Telefon Festnetz: (030) 90269-5000

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 20.09.2023

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsnachweise beider Eheschließenden
    • Personalausweis oder Reisepass der Eheschließenden
    • Nachweise zu allen früheren Ehen / Lebenspartnerschaften der Eheschließenden
      Nachweise zu allen früheren Ehen / Lebenspartnerschaften der Eheschließenden (Nachweise zur Eheschließung / Begründung einer Lebenspartnerschaft und deren Auflösung)
    • gegebenenfalls Familienstandsnachweis
    • Die Erforderlichkeit weiterer Unterlagen ist vom Einzelfall abhängig.
      Sollte die Vorlage weiterer Unterlagen oder Nachweise erforderlich sein, erfolgt eine entsprechende Mitteilung nach Aufnahme der Bearbeitung.
    • Hinweis:
      Nachweise sind dem Antrag im Original oder als beglaubigte Ablichtung beizufügen. Einfache Kopien oder elektronisch übermittelte Unterlagen sind leider nicht ausreichend.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Der deutsche Eheschließende war nie im Inland wohnhaft oder gemeldet.
      Sofern der deutsche Eheschließende jemals (auch als Kind) im Inland wohnhaft oder gemeldet war, liegt die Zuständigkeit für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses bei dem Standesamt des letzten inländischen Wohnortes.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • 45,00 Euro: Prüfung der Ehefähigkeit zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses
    • 90,00 Euro: sofern ausländisches Recht zu beachten ist

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Genehmigung zur Eheschließung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 21.04.2023