Sterbefall im Ausland Beurkundung bei Sterbefällen auf Seeschiffen

    Sterbefall auf deutschen Seeschiffen - Erstbeurkundung / Erstregistrierung

    Beschreibung

    Den Tod einer Person während der Reise auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt, hat das Standesamt I in Berlin zu beurkunden.

    Dies gilt auch, wenn sich der Sterbefall während der Seereise außerhalb des Seeschiffes, jedoch nicht an Land oder in einem Hafen im Inland ereignet hat, und der Verstorbene von einem Seeschiff aufgenommen wurde, das die Bundesflagge führt.

    Ansprechpartner

    Standesamt I in Berlin (Standesamt I in Berlin)

    Aktuelles

    Standesamt I in Berlin

    Beschreibung

    Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu Einschränkungen und Sonderschließzeiten auf unserer Webseite Einschränkungen des Dienstbetriebes im LABO.

    Adresse

    Hausanschrift

    Schönstedtstr. 5

    13357 Berlin

    Kontakt

    Web: http://www.berlin.de/labo/buergerdienste/standesamt-i-in-berlin/artikel.281989.php

    Fax: (030) 9028-3416

    Telefon Festnetz: (030) 90269-5000

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 20.09.2023

    erforderliche Unterlagen

    • Niederschrift des Schiffsführers über die Anzeige des Todes
    • Die Erforderlichkeit weiterer Unterlagen ist vom Einzelfall abhängig.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Sterbefall auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt
    • Anzeigeverpflichtung
      Der Tod muss von der anzeigepflichtigen Person dem Schiffsführer unverzüglich angezeigt werden.
      Zur Anzeige verpflichtet ist jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, oder jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • 12,00 Euro: Sterbeurkunde
    • 6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
    • 12,00 Euro: internationale Sterbeurkunde
    • 6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
    • 12,00 Euro: Beglaubigter Registerausdruck Sterberegister
    • 6,00 Euro: jeder weitere Beglaubigte Registerausdruck bei gleichzeitiger Ausstellung

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Sterbefall auf deutschen Seeschiffen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 14.12.2022