Sterbefall im Ausland Beurkundung von Deutschen ohne Inlandswohnsitz
Sterbefall im Ausland - Erstbeurkundung / Erstregistrierung - ohne Inlandswohnsitz
Beschreibung
Erstbeurkundung / Erstregistrierung eines Sterbefalls eines deutschen Staatsangehörigen im Ausland ohne Inlandswohnsitz des Verstorbenen und gegebenenfalls ohne (auch frühreren) Inlandswohnsitz des Antragstellers auf Antrag
Ansprechpartner
Standesamt I in Berlin (Standesamt I in Berlin)
Aktuelles
Standesamt I in Berlin
Beschreibung
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Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Web: http://www.berlin.de/labo/buergerdienste/standesamt-i-in-berlin/artikel.281989.php
Fax: (030) 9028-3416
Telefon Festnetz: (030) 90269-5000
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erforderliche Unterlagen
- Sterbeurkunde
- Geburtsurkunde der verstorbenen Person
- Eheurkunde / Lebenspartnerschaftsurkunde der verstorbenen Person
- gegebenenfalls Nachweis über die Auflösung der Ehe / Lebenspartnerschaft
- Fremdsprachige Urkunden
Fremdsprachige Urkunden bedürfen grundsätzlich der Übersetzung und gegebenenfalls der Beglaubigung. - Hinweis:
Nachweise sind dem Antrag im Original oder als beglaubigte Ablichtung beizufügen. Einfache Kopien oder elektronisch übermittelte Unterlagen sind leider nicht ausreichend.
Formulare
Voraussetzungen
- Der Sterbefall hat sich im Ausland ereignet.
- Wohnsitz im Ausland
Weder war die verstorbene Person zum Zeitpunkt des Todes im Inland wohnhaft gewesen noch ist die antragstellende Person jemals im Inland wohnhaft gewesen. - Die verstorbene Person war deutscher Staatsangehöriger.
- Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind Eltern und Kinder der verstorbenen Person sowie deren Ehegatte bzw. Lebenspartnerin / Lebenspartner.
Antragsberechtigt sind außerdem jede andere Person die ein rechtliches Interesse geltend machen kann sowie die deutschen Auslandsvertretungen, in deren Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
40,00 Euro: Antrag auf Nachbeurkundung
80,00 Euro: Antrag auf Nachbeurkundung - sofern ausländisches Recht zu beachten ist
12,00 Euro: Sterbeurkunde
6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
12,00 Euro: internationale Sterbeurkunde
6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
12,00 Euro: Beglaubigter Registerausdruck Sterberegister
6,00 Euro: jeder weitere Beglaubigte Registerausdruck bei gleichzeitiger Ausstellung
80,00 Euro: Antrag auf Nachbeurkundung - sofern ausländisches Recht zu beachten ist
12,00 Euro: Sterbeurkunde
6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
12,00 Euro: internationale Sterbeurkunde
6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
12,00 Euro: Beglaubigter Registerausdruck Sterberegister
6,00 Euro: jeder weitere Beglaubigte Registerausdruck bei gleichzeitiger Ausstellung
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Sterbefall