Sterbefall im Ausland Beurkundung von Deutschen ohne Inlandswohnsitz

    Sterbefall im Ausland - Erstbeurkundung / Erstregistrierung - ohne Inlandswohnsitz

    Beschreibung

    Erstbeurkundung / Erstregistrierung eines Sterbefalls eines deutschen Staatsangehörigen im Ausland ohne Inlandswohnsitz des Verstorbenen und gegebenenfalls ohne (auch frühreren) Inlandswohnsitz des Antragstellers auf Antrag

    Ansprechpartner

    Standesamt I in Berlin (Standesamt I in Berlin)

    Aktuelles

    Standesamt I in Berlin

    Beschreibung

    Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu Einschränkungen und Sonderschließzeiten auf unserer Webseite Einschränkungen des Dienstbetriebes im LABO.

    Adresse

    Hausanschrift

    Schönstedtstr. 5

    13357 Berlin

    Kontakt

    Web: http://www.berlin.de/labo/buergerdienste/standesamt-i-in-berlin/artikel.281989.php

    Fax: (030) 9028-3416

    Telefon Festnetz: (030) 90269-5000

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 20.09.2023

    erforderliche Unterlagen

    • Sterbeurkunde
    • Geburtsurkunde der verstorbenen Person
    • Eheurkunde / Lebenspartnerschaftsurkunde der verstorbenen Person
    • gegebenenfalls Nachweis über die Auflösung der Ehe / Lebenspartnerschaft
    • Fremdsprachige Urkunden
      Fremdsprachige Urkunden bedürfen grundsätzlich der Übersetzung und gegebenenfalls der Beglaubigung.
    • Hinweis:
      Nachweise sind dem Antrag im Original oder als beglaubigte Ablichtung beizufügen. Einfache Kopien oder elektronisch übermittelte Unterlagen sind leider nicht ausreichend.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Der Sterbefall hat sich im Ausland ereignet.
    • Wohnsitz im Ausland
      Weder war die verstorbene Person zum Zeitpunkt des Todes im Inland wohnhaft gewesen noch ist die antragstellende Person jemals im Inland wohnhaft gewesen.
    • Die verstorbene Person war deutscher Staatsangehöriger.
    • Antragsberechtigung
      Antragsberechtigt sind Eltern und Kinder der verstorbenen Person sowie deren Ehegatte bzw. Lebenspartnerin / Lebenspartner.
      Antragsberechtigt sind außerdem jede andere Person die ein rechtliches Interesse geltend machen kann sowie die deutschen Auslandsvertretungen, in deren Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    40,00 Euro: Antrag auf Nachbeurkundung
    80,00 Euro: Antrag auf Nachbeurkundung - sofern ausländisches Recht zu beachten ist
    12,00 Euro: Sterbeurkunde
    6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
    12,00 Euro: internationale Sterbeurkunde
    6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
    12,00 Euro: Beglaubigter Registerausdruck Sterberegister
    6,00 Euro: jeder weitere Beglaubigte Registerausdruck bei gleichzeitiger Ausstellung

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Sterbefall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 17.08.2021