Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - bei Eheschließung und ohne Inlandswohnsitz

    Beschreibung

    Sofern Sie ausschließlich im Ausland wohnen und noch nie einen Inlandwohnsitz hatten, können Sie beim Standesamt I in Berlin eine Namenserklärung abgeben.

    Hatten Sie bereits einen Inlandwohnsitz, dann müssen Sie sich an das für den letzten Inlandwohnsitz zuständige Standesamt wenden.

    Die Namenserklärung ist öffentlich zu beglaubigen oder zu beurkunden. Bei Aufenthalt im Ausland sollte die Namenserklärung bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (auch einem Honorarkonsul) aufgenommen werden. Ist dies nicht möglich, könnte auch eine öffentliche Beglaubigung durch einen örtlichen Notar in Betracht kommen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte vorher an die zuständige deutsche Auslandsvertretung zur Abstimmung der Verfahrensweise.

    Ansprechpartner

    Standesamt Spandau (Standesamt Spandau)

    Aktuelles

    Standesamt Spandau

    Beschreibung

    Zur Beachtung!

    Im Standesamt Spandau finden keine offenen Sprechstunden statt. Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Zurzeit ist eine Terminbuchung online nicht möglich. Bitte wenden Sie sich an die Behördenrufnummer 115.

    Das Team des Standesamts Spandau von Berlin

    Adresse

    Hausanschrift

    Carl-Schurz-Str. 2/6

    13597 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: standesamt@ba-spandau.berlin.de

    Fax: 90279-2008

    Telefon Festnetz: (030) 115

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 26.02.2024

    Standesamt I in Berlin (Standesamt I in Berlin)

    Aktuelles

    Standesamt I in Berlin

    Beschreibung

    Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu Einschränkungen und Sonderschließzeiten auf unserer Webseite Einschränkungen des Dienstbetriebes im LABO.

    Adresse

    Hausanschrift

    Schönstedtstr. 5

    13357 Berlin

    Kontakt

    Web: http://www.berlin.de/labo/buergerdienste/standesamt-i-in-berlin/artikel.281989.php

    Fax: (030) 9028-3416

    Telefon Festnetz: (030) 90269-5000

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 31.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 31.10.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Heiratsurkunde (durch die staatliche Registerbehörde ausgestellt)
    • Nachweise über die Staatsangehörigkeit, insbesondere Reisepässe/Identitätskarten
    • Geburtsurkunden von Kindern, die von der Namenserklärung betroffen sind
    • ggf. Nachweise über die Auflösung aller Vorehen (rechtskräftiges Scheidungsurteil) bei Wiederannahme eines früheren Namens
    • ggf. Anerkennungsbescheid bei einer ausländischen Ehescheidung bei Wiederannahme eines früheren Namens
    • ggf. Nachweise über abweichende Namensführungen

    Voraussetzungen

    • kein Inlandswohnsitz
    • Bestehende Ehe
      Eine Ehenamenserklärung ist von beiden Ehegatten abzugeben. Sie kann im Rahmen der Eheschließung oder später erfolgen.
      Eine Beratung über rechtliche Möglichkeiten und Erfordernisse wird empfohlen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Das Standesamt I in Berlin ist bemüht, Ihren Antrag so schnell wie möglich zu bearbeiten. In Einzelfällen lässt sich eine mehrwöchige/mehrmonatige Bearbeitungszeit leider nicht vermeiden, da auch Postlaufzeiten von und nach dem Ausland und etwaige Bearbeitungszeiten anderer Stellen (z.B. Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile) zu berücksichtigen sind

    Kosten

    Die Ehenamenserklärung im Rahmen der Eheschließung ist gebührenfrei.
    Nachträgliche Ehenamenserklärung 25,00 Euro
    ggf. Eidesstattliche Versicherung 30,00 Euro
    Bescheinigung über die Namensführung 12,00 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Namenserklärung Eheschließung ohne Inlandswohnsitz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 20.04.2022