Beurkundung eines Unterhaltsanspruches des Kindes bzw. der Unterhaltsverpflichtung
Beschreibung
Wenn feststeht, in welcher Höhe der Unterhalt zu zahlen ist, sollte diese Unterhaltsverpflichtung festgeschrieben werden. Die Festschreibung erfolgt in Form einer besonderen Urkunde durch die Urkundsperson im Jugendamt. Diese besondere Urkunde nennt man Unterhaltstitel. Wird der Unterhalt nicht gezahlt, kann auf Grundlage des Unterhaltstitels sofort eine Zwangsvollstreckung beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden.
Das Kind hat einen rechtlichen Anspruch auf einen Unterhaltstitel. Wird kein Unterhaltstitel vorgelegt, kann das Kind einen entsprechenden Antrag beim Familiengericht stellen. Das Gerichtsverfahren ist mit Kosten und Gebühren verbunden. Die Festschreibung des Unterhalts durch die Urkundsperson des Jugendamts ist gebührenfrei.
Ansprechpartner
Jugendamt Marzahn-Hellersdorf (Jugendamt Marzahn-Hellersdorf)
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Jugendamt Marzahn-Hellersdorf
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Auf der Internetseite Kontaktdaten des Jugendamtes finden Sie die notwendigen E-Mailadressen zur Terminvereinbarung.
Bitte achten Sie auf Pünktlichkeit.
Alle Bereiche des Jugendamtes stehen Ihnen selbstverständlich weiterhin telefonisch und per E-Mail zu allen Fragestellungen rund um die Angebote, Leistungen und Hilfen des Jugendamtes zur Verfügung.
Anträge und Unterlagen können weiterhin per Post übersandt werden.
Die Einhaltung der Hygienevorsichtsmaßnahmen ist äußerst wichtig.
Bitte erscheinen Sie zu Ihrem Termin möglichst allein und tragen Sie bitte einen Nase-Mund-Schutz. Das ist für uns alle wichtig, insbesondere, um Menschen, die der Risikogruppe angehören und auch das Gesundheitssystem zu schützen.
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Jugendamt Reinickendorf (Jugendamt Reinickendorf)
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Jugendamt Reinickendorf
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E-Mail: jugendamt115reinickendorf@reinickendorf.berlin.de
Fax: (030) 90294-6169
Telefon Festnetz: (030) 115
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Jugendamt - Kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung (Jugendamt - Kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung)
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Jugendamt - Kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung
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E-Mail: post.jugendamt@charlottenburg-wilmersdorf.de
Fax: (030) 9029-15388
Telefon Festnetz: (030) 115
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Jugendamt Beistandschaft (Jugendamt Beistandschaft)
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Jugendamt Beistandschaft
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Jugendamt Fachdienst 2 - Kindschaftsrecht / Beurkundungen (Jugendamt Fachdienst 2 - Kindschaftsrecht / Beurkundungen)
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Jugendamt - Kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung (Jugendamt - Kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung)
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Jugendamt - Kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung
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Bitte beachten Sie, dass eine Beurkundung (z.B. Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung) die persönliche Vorsprache voraussetzt und eine vorherige Terminvereinbarung notwendig ist!
Eine Terminvereinbarung erfolgt erst, wenn Sie die zur Vorbereitung der Beurkundungen notwendigen Unterlagen übersandt haben, die Sie im Merkblatt Hinweise für die Beurkundungen im Jugendamt Lichtenberg von Berlin Hinweise für die Beurkundungen im Jugendamt Lichtenberg von Berlin finden.
Das Merkblatt hier auch in den Sprachen Arabisch, Englisch, Französisch, Kurdisch, Persisch, Russisch, Serbisch, Türkisch, Tygrinia und Vietnamesisch hinterlegt.
Die notwendigen Unterlagen sind unter Angabe der gewünschten Beurkundung an folgende E-Mail-Adresse zu senden: Beurkundungen@lichtenberg.berlin.de
Die zuständigen Mitarbeiter:innen des Jugendamtes werden sich zur Terminvereinbarung und bei Rückfragen mit Ihnen in Verbindung setzen.
Nutzen Sie auch das zentrale Bürgertelefon (030) 115 der Berliner Verwaltung oder die Ihnen schon bekannten Rufnummern der jeweiligen Bearbeiter:innen, vorzugsweise außerhalb der u.a. Besuchszeiten wegen dann bestehendem Publikumsverkehr.
Das Familienbüro ist weiterhin für Auskünfte und Unterstützung auf telefonischem und elektronischem Weg für Sie da. Telefon: (030) 90296-7080.
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Jugendamt - Kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung (Jugendamt - Kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung)
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Jugendamt Beistandschaften (Jugendamt Beistandschaften)
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Jugendamt - Unterhalts- und Sorgerecht (Jugendamt - Unterhalts- und Sorgerecht)
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Jugendamt - Beurkundungen / Bescheinigungen (Jugendamt - Beurkundungen / Bescheinigungen)
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Jugendamt - Beurkundungen / Bescheinigungen
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Jugendamt - Elterngeld (Jugendamt - Elterngeld)
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Jugendamt - Beistandschaften (Jugendamt - Beistandschaften)
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Jugendamt - Beistandschaften
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Es wird gebeten den eingestellten Vordruck zu verwenden und an die Beistandschaftsstelle per Mail mailto:unterhalt@ba-mh.berlin.de zu senden.
Anträge auf Beistandschaft können per Briefpost übersandt werden.
Beachten Sie bitte die allgemeinen Hygienevorschriften und dass die Dienstgebäude nur mit einem Mund-Nasen-Schutz betreten werden dürfen.
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Jugendamt Treptow-Köpenick - Beurkundung/Sorgeregister (Jugendamt Treptow-Köpenick - Beurkundung/Sorgeregister)
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Jugendamt Treptow-Köpenick - Beurkundung/Sorgeregister
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Jugendamt - Kindschaftsrechtliche Hilfen (Jugendamt - Kindschaftsrechtliche Hilfen)
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Jugendamt - Kindschaftsrechtliche Hilfen
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erforderliche Unterlagen
- gültiges Personaldokument des/der Verpflichteten
z. B. Personalausweis, Reisepass oder Führerschein - ggf. gültiges Personaldokument des Dolmetschers/Sprachmittlers
z. B. Personalausweis, Reisepass oder Führerschein - Geburtsurkunde des Kindes oder Vaterschaftsanerkennungsurkunde
sofern vorhanden - Aufforderungsschreiben zur Beurkundung der Unterhaltsverpflichtung
Von einem Rechtsanwalt, einem Jugendamt oder vom anderen Elternteil - sofern vorhanden - Nachweise über die Einigung über die Zahlung eines bestimmten Unterhaltsbetrages
sofern vorhanden - Kopie oder Abschrift bisheriger Unterhaltstitel
(Urkunde, Beschluss, Urteil) - sofern vorhanden
Voraussetzungen
- Identitätsnachweis
z. B. Personalausweis, Reisepass oder Führerschein - volle Geschäftsfähigkeit
Bei beschränkter Geschäftsfähigkeit muss der Betreuer oder Vormund zur Beurkundung persönlich erscheinen. - Dolmetscher/Sprachmittler bei fehlenden Deutschkenntnissen
Die Beurkundung erfolgt in deutscher Sprache. Verfügen Bürgerinnen und Bürger nicht über ausreichende Deutschkenntnisse, muss ein Dolmetscher/Sprachmittler hinzugezogen werden, der weder verwandt noch verschwägert mit den Beteiligten/Eltern ist.
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Unterhaltsrecht