Bestattung - Ordnungsbehördliche Bestattung durchführen
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Ansprechpartner
Ordnungsamt Lichtenberg (Ordnungsamt Lichtenberg)
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Ordnungsamt Lichtenberg
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E-Mail: ordnungsamt-zab@lichtenberg.berlin.de
Fax: (030) 9028-7036
Telefon Festnetz: (030) 90296 - 4310
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Gesundheitsamt - Hygiene- und Umweltmedizin (Gesundheitsamt - Hygiene- und Umweltmedizin)
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Gesundheitsamt - Hygiene- und Umweltmedizin
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Gesundheitsamt - Ordnungsbehördliche Bestattungen (Gesundheitsamt - Ordnungsbehördliche Bestattungen)
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Gesundheitsamt - Ordnungsbehördliche Bestattungen
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E-Mail: ordbest@charlottenburg-wilmersdorf.de
Fax: (030) 9029-16030
Telefon Festnetz: (030) 9029-16064
Internet
Gesundheitsamt - Ordnungsbehördliche Bestattungen (Gesundheitsamt - Ordnungsbehördliche Bestattungen)
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Gesundheitsamt - Ordnungsbehördliche Bestattungen
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Gesundheitsamt - Hygiene und Umweltmedizin - Außenstelle Neue Schönholzer Str. 33/34 (Gesundheitsamt - Hygiene und Umweltmedizin - Außenstelle Neue Schönholzer Str. 33/34)
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Gesundheitsamt - Hygiene und Umweltmedizin - Außenstelle Neue Schönholzer Str. 33/34
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Gesundheitsamt - Ordnungsbehördliche Bestattungen (Gesundheitsamt - Ordnungsbehördliche Bestattungen)
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Gesundheitsamt - Ordnungsbehördliche Bestattungen
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E-Mail: gesundheitsamt@bezirksamt-neukoelln.de
Fax: (030) 90239-3743
Telefon Festnetz: (030) 90239-3766
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Gesundheitsamt - Infektionsschutz, Katastrophenschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz (Gesundheitsamt - Infektionsschutz, Katastrophenschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz)
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Gesundheitsamt - Infektionsschutz, Katastrophenschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz
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E-Mail: gesundheitsaufsicht@reinickendorf.berlin.de
Fax: (030) 90294-5049
Telefon Festnetz: (030) 90294-5068
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erforderliche Unterlagen
- Todesmeldung der Polizei (Vordruck "1007") oder
Die Meldung muss die persönlichen Daten der/des Verstorbenen beinhalten, den Todeszeitpunkt und -ort sowie die Freigabe zur Bestattung des Leichnams. - Meldung des "erstüberführenden" Bestatters oder
Die Meldung muss die persönlichen Daten der/des Verstorbenen beinhalten sowie Todeszeitpunkt und - ort. Der Auftraggeber zur Überführung muss ersichtlich sein (z.B. Polizei oder Heim). - Meldung des Heimes oder
Die Meldung muss die persönlichen Daten der/des Verstorbenen beinhalten. Der Leichenschauschein muss vorgelegt werden. - Meldung des Krankenhauses
Die Meldung muss die persönlichen Daten der/des Verstorbenen beinhalten. Der Leichenschauschein muss vorgelegt werden.
Voraussetzungen
- Ordnungsbehördliche Bestattung
Der/die Verstorbene muss in Berlin verstorben sein. Zuständig ist das Bezirksamt, in dessen Bereich der/die Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes gemeldet war.
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Kosten
Das Gesundheitsamt ist verpflichtet, den bestattungs- und kostentragungspflichtigen Angehörigen die verauslagten Kosten der Bestattung in Rechnung zu stellen, sofern diese nicht durch eventuelle Nachlassmittel gedeckt sind oder keine Kostenübernahme vom zuständigen Sozialamt erteilt wird.
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Grab