Straßenrechtliche Sondernutzung Lichtmastwerbung
Beschreibung
Bei der Werbung an Lichtmasten der öffentlichen Beleuchtung handelt es sich um eine Straßenlandsondernutzung.
Hierfür ist ausschließlich die Firma mediateam Stadtservice GmbH zuständig, die mit Berlin eine vertragliche Bindung eingegangen ist. Interessenten wenden sich bitte direkt an die Firma mediateam Stadtservice GmbH, Bundesallee 56, 10715 Berlin, Tel. (030)-850 777 600.
Hierfür ist ausschließlich die Firma mediateam Stadtservice GmbH zuständig, die mit Berlin eine vertragliche Bindung eingegangen ist. Interessenten wenden sich bitte direkt an die Firma mediateam Stadtservice GmbH, Bundesallee 56, 10715 Berlin, Tel. (030)-850 777 600.
Ansprechpartner
Straßenverkehrsbehörde Marzahn-Hellersdorf (Straßenverkehrsbehörde Marzahn-Hellersdorf)
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Straßenverkehrsbehörde Marzahn-Hellersdorf
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Straßen- und Grünflächenamt (Straßen- und Grünflächenamt)
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Straßen- und Grünflächenamt
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Hausanschrift
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E-Mail: SGA-Sondernutzung@bezirksamt-neukoelln.de
Fax: (030) 90239-3757
Telefon Festnetz: (030) 90239-4109
Internet
Straßenverkehrsbehörde Lichtenberg (Straßenverkehrsbehörde Lichtenberg)
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Straßenverkehrsbehörde Lichtenberg
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Straßen- und Grünflächenamt, Straßenverkehrsbehörde (Straßen- und Grünflächenamt, Straßenverkehrsbehörde)
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Straßen- und Grünflächenamt, Straßenverkehrsbehörde
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Straßen- und Grünflächenamt, Straßenverkehrsbehörde
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erforderliche Unterlagen
- Antragstellung
Informationen erteilt die Firma "mediateam Stadtservice GmbH". Diese reichen einen zweifachen formlosen Antrag mit Angaben zur Größe der Werbeanlage und mit Fotos der Örtlichkeit ein.
Formulare
Voraussetzungen
- Auswahl Schilder
Zulässig ist nur Werbung, die auf Geschäftsbetriebe und sonstige Einrichtungen hinweisen oder Informationsschilder mit Hinweisen auf kulturelle, sportliche und sonstige Veranstaltungen im Interesse Berlins.
Sexistische, diskriminierende, kriegs- oder gewaltverherrlichende Inhalte sind verboten. - Unterlassung Werbung
An Lichtmasten, an denen Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen angebracht sind, dürfen keine Werbeschilder angebracht werden. Das betrifft auch Lichtmasten, an denen aus anderen Gründen keine Werbung angebracht werden darf.
Gleiches gilt für Lichtmasten in den Kernbereichen des UNESCO Weltkulturerbes, in Denkmalbereichen oder in unmittelbarer Umgebung von Denkmalen sowie in Gebieten mit Erhaltungsverordnungen gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB, Lichtmasten am Kurfürstendamm und der Straße Unter den Linden, dem Forum Fridericianum und dem Humboldtforum, stadtgestalterisch bedeutsamen Lichtmasten (z.B. Friedrichstadtleuchte und die Lichtmasten auf dem Alexanderplatz), Nachbauten historischer Lichtmasten (z.B. Paulickleuchte), erhaltenen Originalen (z.B. Speerleuchte), Kandelabern unterschiedlicher Bauart, Bündelpfeilermasten und ähnlich gestalteten Masten sowie Gasmasten, Holzmasten und Betonmasten.“ - Abstände
Die Werbeschilder dürfen auf derselben Straßenseite nur an jedem zweiten Lichtmast angebracht werden. - Format unbeleuchtete Schilder
Das Werbeunternehmen darf nur ein bestimmtes Modell anbringen (beleuchtet oder unbeleuchtet). - Format hinterbeleuchtete Schilder
Hinterbeleuchtete Schilder werden mit den Außenmaßen von 70 cm x 100 cm und den sichtbaren Werbemaßen von 56 cm x 83 cm zugelassen.
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Ca. 14 Tage. Prüfen des Antrages im vereinfachten Verfahren, Erteilung der Sondernutzungserlaubnis mit Auflagen und Nebenbestimmungen an die Firma "mediateam Stadtservice GmbH".
Kosten
Es fallen Sondernutzungsgebühren für Standorte des Landes Berlin an. Es können weitere Kosten anfallen, wenn man selbst Werbung an Laternen platzieren möchte. Die Abrechnung erfolgt im vereinfachten Verfahren direkt mit der Firma "mediateam Stadtservice GmbH".
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Lichtmastenwerbung