Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Erbringung für schwerbehinderte Menschen
Schwerbehinderung - Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für Arbeitnehmer/innen beantragen
Beschreibung
Die Durchführung der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben ist eine der Hauptaufgaben des Integrationsamtes. In Berlin heißt das Integrationsamt seit dem 01.11.2021 Inklusionsamt. Die Begleitende Hilfe soll dahin wirken, dass die schwerbehinderten Menschen:
- in ihrer sozialen Stellung nicht absinken,
- auf Arbeitsplätzen beschäftigt werden, auf denen sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse voll verwerten und weiterentwickeln können
- und durch Leistungen der Rehabilitationsträger und Maßnahmen der Arbeitgeber befähigt werden, sich am Arbeitsplatz und im Wettbewerb mit nicht behinderten Menschen zu behaupten.
- Technische Arbeitshilfen,
- Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes,
- Leistungen zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit,
- Wohnungshilfen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer Wohnung, die den besonderen Bedürfnissen des schwerbehinderten Menschen entspricht,
- Leistungen zur Erhaltung der Arbeitskraft,
- Leistungen zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten,
- Hilfen in besonderen Lebenslagen,
- Unterstützte Beschäftigung sowie eine notwendige Arbeitsassistenz
Ansprechpartner
Inklusionsamt - Turmstraße (Inklusionsamt - Turmstraße)
Aktuelles
Inklusionsamt - Turmstraße
Beschreibung
Die reguläre Sprechstunde im Inklusionsamt entfällt. Beratungen und Auskünfte erfolgen telefonisch, schriftlich oder per E-Mail.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für Arbeitnehmer/innen
(unter "Formulare")
Begründung des Bedarfes erforderlich - Anerkennungsbescheid des Versorgungsamtes
Im Besitz des Arbeitnehmers - Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit
Im Besitz des Arbeitnehmers - Schwerbehindertenausweis
Im Besitz des Arbeitnehmers
Formulare
- Antrag auf Gewährung eines Zuschusses
- Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten für technische Arbeitshilfen
- Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten einer behinderungsbedingt notwendigen Arbeitsassistenz
- Einschätzungsbogen zur Ermittlung von Leistungseinschränkungen/ Personeller Unterstützung/ Assistenzleistung
- Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten einer behinderungsbedingt notwendigen Arbeitsassistenz
Voraussetzungen
- Anerkennung als schwerbehinderter Mensch
Es muss vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 zuerkannt worden sein. - Gleichstellung
Bei einem Grad der Behinderung von 30 bzw. 40 muss die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen von der Agentur für Arbeit erteilt worden sein.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Weitere Informationen
- Übersicht - Anerkannte Honorar- bzw. Stundensätze für Kommunikationshilfen
- Datenschutzhinweise zum Antrag auf Begleitende Hilfe - Arbeitnehmer/in
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen
- Landesamt für Gesundheit und Soziales - Inklusionsamt
- Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für Arbeitgeber/innen beantragen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Begleitende Hilfe