Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Erbringung für schwerbehinderte Menschen

    Schwerbehinderung - Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für Arbeitnehmer/innen beantragen

    Beschreibung

    Die Durchführung der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben ist eine der Hauptaufgaben des Integrationsamtes. In Berlin heißt das Integrationsamt seit dem 01.11.2021 Inklusionsamt. Die Begleitende Hilfe soll dahin wirken, dass die schwerbehinderten Menschen:
    • in ihrer sozialen Stellung nicht absinken,
    • auf Arbeitsplätzen beschäftigt werden, auf denen sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse voll verwerten und weiterentwickeln können
    • und durch Leistungen der Rehabilitationsträger und Maßnahmen der Arbeitgeber befähigt werden, sich am Arbeitsplatz und im Wettbewerb mit nicht behinderten Menschen zu behaupten.

    Die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umfasst:

    • Technische Arbeitshilfen,
    • Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes,
    • Leistungen zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit,
    • Wohnungshilfen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer Wohnung, die den besonderen Bedürfnissen des schwerbehinderten Menschen entspricht,
    • Leistungen zur Erhaltung der Arbeitskraft,
    • Leistungen zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten,
    • Hilfen in besonderen Lebenslagen,
    • Unterstützte Beschäftigung sowie eine notwendige Arbeitsassistenz

    Ansprechpartner

    Inklusionsamt - Turmstraße (Inklusionsamt - Turmstraße)

    Aktuelles

    Inklusionsamt - Turmstraße

    Beschreibung

    Die reguläre Sprechstunde im Inklusionsamt entfällt. Beratungen und Auskünfte erfolgen telefonisch, schriftlich oder per E-Mail.

    Adresse

    Hausanschrift

    Turmstraße 21

    10559 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: inklusionsamt@lageso.berlin.de

    Fax: (030) 90229-3385

    Telefon Festnetz: (030) 115

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 12.01.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für Arbeitnehmer/innen
      (unter "Formulare")
      Begründung des Bedarfes erforderlich
    • Anerkennungsbescheid des Versorgungsamtes
      Im Besitz des Arbeitnehmers
    • Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit
      Im Besitz des Arbeitnehmers
    • Schwerbehindertenausweis
      Im Besitz des Arbeitnehmers

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Anerkennung als schwerbehinderter Mensch
      Es muss vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 zuerkannt worden sein.
    • Gleichstellung
      Bei einem Grad der Behinderung von 30 bzw. 40 muss die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen von der Agentur für Arbeit erteilt worden sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Begleitende Hilfe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 15.09.2023