Mietfahrzeug für Selbstfahrer - Beginn und Beendigung der Nutzung mitteilen

    Beschreibung

    In der wiederholten Weitergabe Ihres Fahrzeuges an Dritte gegen Entgelt könnte unter Umständen eine gewerbsmäßige Vermietung gesehen werden (Mietfahrzeug für Selbstfahrer). In diesem Fall ist ein entsprechender Eintrag in die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) und eine jährliche Hauptuntersuchung erforderlich.

    Ist diese Art der Verwendung des Fahrzeugs bereits zum Zeitpunkt der Zulassung vorgesehen, ist dies auf dem Zulassungsantrag zu vermerken und auch dem Versicherer mitzuteilen. Die Untersuchungstermine zur Haupt- und Abgasuntersuchung werden bei Selbstfahrermietfahrzeugen auf maximal ein Jahr gekürzt.

    Ansprechpartner

    Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg (Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg)

    Aktuelles

    Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg

    Beschreibung

    Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Ferdinand-Schultze-Str. 55

    13055 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: post.kfz-zulassung@labo.berlin.de

    Fax: (030) 9028-3445

    Telefon Festnetz: (030) 90269-3300

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg (Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg)

    Aktuelles

    Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg

    Beschreibung

    Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Jüterboger Str. 3

    10965 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: post.kfz-zulassung@labo.berlin.de

    Fax: (030) 9028-3446

    Telefon Festnetz: (030) 90269-3300

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 02.10.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Anzeige über die Nutzung eines Fahrzeuges als Selbstfahrermietfahrzeug
      Die Anzeige kann formlos oder per Formular erfolgen.
      In der Anzeige sind Name/ Firma und Anschrift des Vermieters, sowie Anzahl, Art und amtliche Kennzeichen der zu vermietenden Fahrzeuge anzugeben.
    • Beendigung der Nutzung eines Fahrzeuges als Selbstfahrermietfahrzeug
      Die Beendigung der Nutzung eines Fahrzeuges als Selbstfahrermietfahrzeug ist formlos anzuzeigen.
      In der Anzeige sind Name/ Firma und Anschrift des Vermieters, sowie Anzahl, Art und amtliche Kennzeichen der zu vermietenden Fahrzeuge anzugeben.
    • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
    • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
    • bisherige Kennzeichenschilder
      entfällt bei außer Betrieb gesetztem Fahrzeug
    • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) gem. § 29 StVZO
      HU-Prüfbericht; die Vorlage des Prüfberichts über die letzte HU ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus der ZB I / dem Fahrzeugschein ergibt.
    • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
      Für die Anzeige über die Nutzung eines Fahrzeuges als Selbstfahrermietfahrzeug muss die eVB mit dem Vermerk "Selbstfahrermietfahrzeug" von der Versicherungsgesellschaft ausgestellt werden.
      Für die Beendigung der Nutzung eines Fahrzeuges als Selbstfahrermietfahrzeug muss eine erneute eVB, ohne dem Vermerk "Selbstfahrermietfahrzeug", von der Versicherungsgesellschaft ausgestellt werden.
    • Gewerbeanmeldung aus der sich der beantragte Tätigkeitsbereich ergibt
    • Antrag Zulassung
      im Rahmen einer Zulassung
    • SEPA-Lastschriftmandat
    • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
    • ggf. Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers - es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht - und Personaldokument des Bevollmächtigten

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Gewerbsmäßige Vermietung Ihres Fahrzeuges (Mietfahrzeug für Selbstfahrer)
      Wiederholte Weitergabe Ihres Fahrzeuges an Dritte gegen Entgelt (Carsharing)
    • Unterlagen im Original
      Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung und beträgt 12,00 EUR, wenn die Eintragung nach erfolgter Zulassung erfolgt.

    Erfolgt die Beantragung im Rahmen einer Zulassung, fallen keine gesonderten Gebühren an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Carsharing

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 11.03.2024