Mietfahrzeug für Selbstfahrer - Beginn und Beendigung der Nutzung mitteilen
Beschreibung
In der wiederholten Weitergabe Ihres Fahrzeuges an Dritte gegen Entgelt könnte unter Umständen eine gewerbsmäßige Vermietung gesehen werden (Mietfahrzeug für Selbstfahrer). In diesem Fall ist ein entsprechender Eintrag in die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) und eine jährliche Hauptuntersuchung erforderlich.
Ist diese Art der Verwendung des Fahrzeugs bereits zum Zeitpunkt der Zulassung vorgesehen, ist dies auf dem Zulassungsantrag zu vermerken und auch dem Versicherer mitzuteilen. Die Untersuchungstermine zur Haupt- und Abgasuntersuchung werden bei Selbstfahrermietfahrzeugen auf maximal ein Jahr gekürzt.
Ist diese Art der Verwendung des Fahrzeugs bereits zum Zeitpunkt der Zulassung vorgesehen, ist dies auf dem Zulassungsantrag zu vermerken und auch dem Versicherer mitzuteilen. Die Untersuchungstermine zur Haupt- und Abgasuntersuchung werden bei Selbstfahrermietfahrzeugen auf maximal ein Jahr gekürzt.
Ansprechpartner
Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg (Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg)
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erforderliche Unterlagen
- Anzeige über die Nutzung eines Fahrzeuges als Selbstfahrermietfahrzeug
Die Anzeige kann formlos oder per Formular erfolgen.
In der Anzeige sind Name/ Firma und Anschrift des Vermieters, sowie Anzahl, Art und amtliche Kennzeichen der zu vermietenden Fahrzeuge anzugeben. - Beendigung der Nutzung eines Fahrzeuges als Selbstfahrermietfahrzeug
Die Beendigung der Nutzung eines Fahrzeuges als Selbstfahrermietfahrzeug ist formlos anzuzeigen.
In der Anzeige sind Name/ Firma und Anschrift des Vermieters, sowie Anzahl, Art und amtliche Kennzeichen der zu vermietenden Fahrzeuge anzugeben. - Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
- bisherige Kennzeichenschilder
entfällt bei außer Betrieb gesetztem Fahrzeug - Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) gem. § 29 StVZO
HU-Prüfbericht; die Vorlage des Prüfberichts über die letzte HU ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus der ZB I / dem Fahrzeugschein ergibt. - elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Für die Anzeige über die Nutzung eines Fahrzeuges als Selbstfahrermietfahrzeug muss die eVB mit dem Vermerk "Selbstfahrermietfahrzeug" von der Versicherungsgesellschaft ausgestellt werden.
Für die Beendigung der Nutzung eines Fahrzeuges als Selbstfahrermietfahrzeug muss eine erneute eVB, ohne dem Vermerk "Selbstfahrermietfahrzeug", von der Versicherungsgesellschaft ausgestellt werden. - Gewerbeanmeldung aus der sich der beantragte Tätigkeitsbereich ergibt
- Antrag Zulassung
im Rahmen einer Zulassung - SEPA-Lastschriftmandat
- Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
- ggf. Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers - es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht - und Personaldokument des Bevollmächtigten
Formulare
Voraussetzungen
- Gewerbsmäßige Vermietung Ihres Fahrzeuges (Mietfahrzeug für Selbstfahrer)
Wiederholte Weitergabe Ihres Fahrzeuges an Dritte gegen Entgelt (Carsharing) - Unterlagen im Original
Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen.
Rechtsgrundlage(n)
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) §§ 6, 15
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 29
- Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002 (KraftStG 2002) § 3
- Kfz-Zulassungsvoraussetzungsgesetz (FzZulGebEinfG BE) § 1
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) Anlage zu § 1
- Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) § 1
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung und beträgt 12,00 EUR, wenn die Eintragung nach erfolgter Zulassung erfolgt.
Erfolgt die Beantragung im Rahmen einer Zulassung, fallen keine gesonderten Gebühren an.
Erfolgt die Beantragung im Rahmen einer Zulassung, fallen keine gesonderten Gebühren an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Carsharing