Sozialversicherung - Beglaubigung in Sozialversicherungsangelegenheiten
Beschreibung
Die Sozialversicherungsträger benötigen von Ihnen Beweisunterlagen und/oder Urkunden, um eine Leistung bewilligen zu können. Unterlagen in Sozialversicherungsangelegenheiten können Sie im Versicherungsamt kostenlos beglaubigen lassen. Eine notariell beglaubigte Kopie ist kostenpflichtig.
Ansprechpartner
Versicherungsamt (Versicherungsamt)
Aktuelles
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erforderliche Unterlagen
- Dokumente und/oder Urkunden im Original
- Aufforderungsschreiben des Sozialversicherungsträgers zur Vorlage der Schriftstücke
Voraussetzungen
- vorherige Terminvereinbarung erforderlich
schriftlich oder telefonisch
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Beglaubigung in Sozialversicherungsangelegenheiten