Umsatzsteuer - Kleinunternehmer
Beschreibung
Für Erklärungszeiträume bis einschließlich 2023 sind Kleinunternehmer jedoch verpflichtet, eine Umsatzsteuerjahreserklärung abzugeben. Für Erklärungszeiträume ab 2024 müssen Kleinunternehmer auch keine Umsatzsteuerjahreserklärung mehr abgeben.
Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Kleinunternehmerregelung?
Ein Kleinunternehmer darf in seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Jedoch kann er auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung durch Erklärung gegenüber dem Finanzamt verzichten und sich damit für die Regelbesteuerung entscheiden (Bindung: 5 Jahre).
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erforderliche Unterlagen
- Kein gesonderter Antrag erforderlich
Die Kleinunternehmerregelung gilt kraft Gesetzes. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Bei Unternehmensgründung sind jedoch im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Angaben zur Höhe der voraussichtlichen Umsätze zu machen.
Voraussetzungen
- Sie sind Kleinunternehmer
Ein Kleinunternehmer ist ein Unternehmer, dessen Gesamtumsatz zuzüglich der Umsatzsteuer im vergangenen Kalenderjahr nicht mehr als 22.000 Euro betrug und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro betragen wird.
Für den voraussichtlichen Umsatz des laufenden Jahres ist auf die zu Beginn des Jahres zu erwartende voraussichtliche Umsatzentwicklung abzustellen. Im Gründungsjahr kommt es allein darauf an, dass die Grenze von 22.000 Euro voraussichtlich nicht überschritten wird. Wegen der Regelungen im Detail nehmen Sie bitte Kontakt mit dem für Sie zuständigen Finanzamt auf.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Umsatzsteuer - Kleinunternehmer