Bauvorhaben - Stellungnahme zu städteplanerischen und planungsrechtlichen Aspekten beantragen
Beschreibung
Bevor Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie sich vorher über die Bebaubarkeit und die Nutzungsmöglichkeit erkundigen. Erste Auskünfte über die Bebaubarkeit eines Grundstücks können Sie durch eine formlose schriftliche Anfrage bei den Planungsämtern/Stadtentwicklungsämtern erhalten.
Sie können auch eine formelle, auf einzelne planungsrechtliche oder bauordnungsrechtliche Fragen beschränkte Bauvoranfrage stellen, über die dann im Bauvorbescheid entschieden wird.
Schriftliche Auskünfte über
Sie können auch eine formelle, auf einzelne planungsrechtliche oder bauordnungsrechtliche Fragen beschränkte Bauvoranfrage stellen, über die dann im Bauvorbescheid entschieden wird.
Schriftliche Auskünfte über
- planungsrechtliche Rahmendaten,
- Flächennutzungsplan,
- Bebauungspläne,
- unbeplanter Innenbereich,
- Außenbereich,
- besonderes Städtebaurecht.
- Stellungnahmen zu Bürgschafts- und Förderungsanträgen, Standortbeurteilungen, städtebauliche Stellungnahmen.
Ansprechpartner
Stadtentwicklungsamt - Stadtplanung (Stadtentwicklungsamt - Stadtplanung)
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Stadtplanung und Denkmalschutz Reinickendorf (Stadtplanung und Denkmalschutz Reinickendorf)
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Stadtplanung Marzahn-Hellersdorf (Stadtplanung Marzahn-Hellersdorf)
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E-Mail: post.stadtplanung@lichtenberg.berlin.de
Fax: (030) 90296-6409
Telefon Festnetz: (030) 90296-4210
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erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Schriftliche Auskünfte zur Bebaubarkeit des Grundstücks
- 75,00 Euro: in unbeplanten Bereichen
- 30,00 Euro: in beplanten Bereichen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Bauvorhaben