Steuerfreibeträge Eintragung für Kinder über 18 Jahren
Freibeträge für Kinder ab 18 Jahren (Besonderheiten)
Beschreibung
Kinderfreibeträge verringern Ihre Einkommensteuer. Kinderfreibeträge können Sie auch für volljährige Kinder (ab 18 Jahren) geltend machen. Dafür müssen alle Voraussetzungen erfüllt sein, die auch für minderjährige Kinder gelten. Zusätzlich muss Ihr Kind wenigstens einer der unter Voraussetzungen genannten Gruppen angehören.
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erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung
(unter "Formulare") - Anlage Kinder zum Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung
(unter "Formulare") - Allgemeine Unterlagen für Kinderfreibeträge
z. B. Schul-, Ausbildungs- oder Studienbescheinigung
Formulare
Voraussetzungen
- Personen unter 21 Jahren, die beschäftigungslos und arbeitsuchend sind:
Ihr Kind ist noch nicht 21 Jahre alt. Es ist beschäftigungslos und arbeitsuchend gemeldet bei der Agentur für Arbeit. - Personen unter 25 Jahren ohne Berufs-Abschluss, die eine Ausbildung oder einen Freiwilligen-Dienst machen:
Ihr Kind ist noch nicht 25 Jahre alt. Es hat keine Berufsausbildung und kein Studium abgeschlossen. Es macht eine Berufsausbildung oder ein Studium oder einen Freiwilligen-Dienst, zum Beispiel ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), oder es befindet sich in einer Übergangszeit zwischen solchen Tätigkeiten für höchstens 4 Monate oder weil kein Ausbildungsplatz oder Studienplatz frei ist. - Personen unter 25 Jahren mit Berufs-Abschluss, die nicht erwerbstätig sind:
Ihr Kind ist noch nicht 25 Jahre alt. Es hat eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen. Es arbeitet nur im Rahmen seiner Ausbildung oder nur in einem Minijob oder höchstens 20 Stunden pro Woche. - Behinderung
Ihr Kind ist behindert und kann deshalb nicht für seinen eigenen Lebensunterhalt sorgen. Die Behinderung ist eingetreten bevor Ihr Kind 25 Jahre alt war oder vor dem Jahr 2007 und bevor Ihr Kind 27 Jahre alt war. - Allgemeine Voraussetzungen
Daneben müssen alle Voraussetzungen erfüllt sein, die auch für minderjährige Kinder gelten, siehe Kinderfreibeträge - Allgemeines.
Die Altersgrenzen von 21 und 25 Jahren können sich erhöhen, zum Beispiel wenn Ihr Kind Wehrdienst oder Zivildienst geleistet hat.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Steuerfreibeträge