Zustimmung zur Kündigung schwerbehinderter Menschen Erteilung

    Schwerbehinderung - Zustimmung zur Kündigung schwerbehinderter Menschen beantragen

    Beschreibung

    Schwerbehinderte Menschen und diesen gleichgestellte behinderte Menschen sind vor Kündigungen besonders geschützt. Deshalb müssen Sie die Zustimmung des Inklusionsamtes einholen, bevor Sie die Kündigung aussprechen.

    Die Zustimmung ist unabhängig vom Grund der beabsichtigten Kündigung (personen-, betriebs- oder verhaltensbedingt) erforderlich. Der Sonderkündigungsschutz gilt auch unabhängig davon, wie groß Ihr Betrieb ist.

    Eine ohne vorherige Zustimmung des Inklusionsamtes ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. Sie kann auch nicht nachträglich durch das Inklusionsamt genehmigt werden.

    Sie brauchen nur dann keine Zustimmung, wenn der oder die schwerbehinderte Beschäftigte:
    • selbst kündigt oder das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung beendet wird (zum Beispiel durch einen Aufhebungsvertrag),
    • weniger als 6 Monate in Ihrem Betrieb arbeitet,
    • das 58. Lebensjahr vollendet hat und einen Anspruch auf eine Abfindung oder ähnliche Leistung hat und der Kündigung nicht widersprochen wird,
    • bei Kündigung aus Witterungsgründen, wenn seitens des Arbeitsgeber eine verbindliche Wiedereinstellungszusage gegeben wird,
    • wenn zum Zeitpunkt der Kündigung der Status als schwerbehinderter Menschen nicht von den dafür zuständigen Behörden festgestellt werden konnte.

    Ansprechpartner

    Inklusionsamt - Darwinstraße (Inklusionsamt - Darwinstraße)

    Aktuelles

    Inklusionsamt - Darwinstraße

    Beschreibung

    Die reguläre Sprechstunde im Inklusionsamt entfällt. Beratungen und Auskünfte erfolgen telefonisch, schriftlich oder per E-Mail.

    Adresse

    Hausanschrift

    Darwinstr. 15

    10589 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: inklusionsamt@lageso.berlin.de

    Fax: (030) 9028-5090

    Telefon Festnetz: (030) 115

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 30.11.2023

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Zustimmung zur Kündigung
      (unter "Formulare")
      Der Antrag kann auch formlos gestellt und vom Arbeitgeber eingereicht werden.
    • Ausführliche Begründung der Kündigungsabsicht
      Muss vom Arbeitgeber mit dem Antrag auf Zustimmung zur beabsichtigen Kündigung eingereicht werden
    • Tätigkeitsbeschreibung des Arbeitnehmers
      Muss vom Arbeitgeber mit dem Antrag auf Zustimmung zur beabsichtigen Kündigung eingereicht werden
    • Anerkennungsbescheid des Versorgungsamtes
      Wird vom Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin angefordert
    • Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit
      Wird vom Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin angefordert
    • Schwerbehindertenausweis
      Wird vom Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin angefordert

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Anerkennung als schwerbehinderter Mensch
      Es muss vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 festgestellt worden sein.
    • Gleichstellung
      Bei einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 muss die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen von der Agentur für Arbeit erteilt worden sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Zustimmung zur ordentlichen Kündigung:
    Entscheidung des Inklusionsamtes innerhalb eines Monats, wenn denn dem Inklusionsamt alle Informationen vorliegen, die es benötigt, um eine Entscheidung treffen zu können. Im Mittel beträgt die Bearbeitungsdauer bundesweit 7 Wochen.

    Zustimmung zur außerordentlichen (fristlosen) Kündigung:
    Entscheidung des Inklusionsamtes innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Entscheidung durch das Inklusionsamt, gilt die Zustimmung als erteilt.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Kündigungsschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 25.04.2022