Niederlassungserlaubnis Erteilung für ehemalige Deutsche

    Aufenthaltstitel für ehemalige Deutsche

    Beschreibung

    Erteilung und Verlängerung eines Aufenthaltstitels für ehemalige Deutsche. Eingebürgerte Personen, die ab dem 01.01.2000 auf Antrag eine ausländische Staatsangehörigkeit erworben und damit ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, benötigen einen Aufenthaltstitel.

    Einer / einem ehemaligen Deutschen wird:
    • eine Niederlassungserlaubnis erteilt, wenn bei Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit seit mindestens fünf Jahren ein gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet als Deutsche oder Deutscher bestand
    oder

    • eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn bei Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit seit mindestens einem Jahr ein gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet bestand.
    Der Antrag auf den Aufenthaltstitel ist innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis vom Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zu stellen.

    Ansprechpartner

    LEA, Friedrich-Krause-Ufer (LEA, Friedrich-Krause-Ufer)

    Aktuelles

    LEA, Friedrich-Krause-Ufer

    Beschreibung

    Neues Verfahren zur Vereinbarung von Terminen

    Das LEA ändert das Verfahren zur Vergabe von Terminen ab sofort grundlegend. Termine können nicht mehr über die bisherige Online-Terminvereinbarung (OTV) gebucht werden. Die zuerst aufgrund von Wartungsarbeiten abgeschaltete OTV wird dauerhaft außer Betrieb genommen.

    Der Grund für diese Entscheidung liegt insbesondere darin, dass vor allem im Internet agierende Anbieter die in der OTV verfügbaren Termine zunehmend abgeschöpft hatten, um diese zu verkaufen. Unseren Kundinnen und Kunden standen viele Termine nicht oder nur gegen Bezahlung zur Verfügung. Diesem missbräuchlichen Geschäftsmodell wird nun die Grundlage entzogen.

    Online-Antrag oder Kontaktformular

    Das LEA stellt konsequent den Großteil seiner Dienstleistungen auf digitale Anträge um, bei denen Termine von den Referaten nach erfolgter Antragsprüfung direkt an die Antragsteller vergeben werden. Für erste Dienstleistungen, wie zum Beispiel für Verpflichtungserklärungen und den Aufenthaltstitel Blaue Karte EU werden die Termine nach Prüfung der online eingereichten Dokumente direkt von den zuständigen Referaten an die Antragsteller vergeben.

    Wenn für die benötigte Dienstleistung noch kein Online-Antrag zur Verfügung steht, können Termine bei den zuständigen Referaten mittels Kontaktformular vereinbart werden. Beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Terminvereinbarung auf unserer Website.

    Es liegt ein Notfall vor und Sie benötigen dringend einen Termin?

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Krause-Ufer 24

    13353 Berlin

    Kontakt

    Web: https://www.berlin.de/einwanderung/ueber-uns/kontakt/

    Fax: -

    Telefon Festnetz: (030) 90269-4000

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 10.09.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (ausgefüllt)
      Antrag ist nur bei erstmaliger Beantragung auszufüllen.
    • Gültiger ausländischer Pass
    • Deutscher Personalausweis, deutscher Reisepass
      Wenn die deutschen Personaldokumente verloren gegangen sind, ist darüber eine Verlustanzeige vorzulegen. Diese wird bei jedem Berliner Bürgeramt ausgestellt.
    • 1 aktuelles biometrisches Foto
      35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund, gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
    • Bescheinigung über die Meldezeiten in Berlin ab dem 01.01.1995
      • Die erweiterte Meldebescheinigung (gebührenpflichtig) erhalten Sie bei jedem Berliner Bürgeramt oder dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten. Legen Sie dafür möglichst einen Ausdruck dieser Dienstleistungsbeschreibung vor.
      • Bei einem oder mehreren zwischenzeitlichen Wohnsitz(en) in einem anderen Bundesland sind weitere Unterlagen erforderlich, die den dortigen Aufenthalt belegen. Dies können etwa Arbeitsverträge, Mietverträge oder Zeugnisse sein.
      Die Bescheinigung ist nur bei erstmaliger Beantragung erforderlich.
    • Nachweis über den Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit
      Im Original und in Kopie: z. B. Erwerbsurkunde, Auszug aus dem Personenstandsregister oder Bescheinigung des Generalkonsulats oder der Botschaft, bei türkischen Staatsangehörigen auch den „Nüfus Kayit Örnegi“ (mit Übersetzung).
      Der Nachweis ist nur bei der erstmaligen Beantragung des Aufenthaltstitels erforderlich.
    • Nachweis über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
      Einbürgerungsurkunde (im Original und in Kopie)
    • Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
      Das Führungszeugnis kann bei jedem Berliner Bürgeramt beantragt werden (gebührenpflichtig). Ein Führungszeugnis für private Zwecke ist ausreichend.
      Das Führungszeugnis ist nur bei der erstmaligen Beantragung des Aufenthaltstitels erforderlich.
    • Nachweise zum gesicherten Lebensunterhalt
      Alle Unterlagen sind im Original und in Kopie vorzulegen:
      • Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag, aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers, Gehaltsnachweise der letzten 6 Monate
      • Selbständige: vom Steuerbeater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerbevollmächtigten ausgefüllter Prüfungsbericht zusammen mit den darin genannten Unterlagen (z.B. Handelsregisterauszug), letzter Steuerbescheid
      • Freiberufler: Steuerbescheide, Kontoauszüge, Abrechnungen u.ä. Belege über einen regelmäßigen Mittelzufluss
      • Ruheständler: Rentenbescheide
    • Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche
      Im Original und in Kopie
    • Wohnkosten
      Nachweise über die monatlichen Mietkosten oder Kosten der bewohnten Immobilie (jeweils im Original und in Kopie)
    • Krankenversicherung
      Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Für mehr Informationen dazu bitte das Merkblatt lesen.
    • Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin
      • Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung)
      oder
      • Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
      Mehr zum Thema im Abschnitt „Weiterführende Informationen“

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit (ab dem 01.01.2000) und gleichzeitiger Besitz eines deutschen Personalausweises und/oder Reisepasses
    • Hauptwohnsitz in Berlin
    • Persönliche Vorsprache mit Termin

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Etwa 5-6 Wochen
    Wir empfehlen deshalb eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft.

    Kosten

    Für die erstmalige Erteilung des Aufenthaltstitels
    • 100,00 Euro: Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Erwachsene
    • 113,00 Euro: Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Erwachsene
    • 50,00 Euro: Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Minderjährige
    • 56,50 Euro: Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Minderjährige
    Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
    • 93,00 Euro: Erwachsene
    • 46,50 Euro: Minderjährige
    Für türkische Staatsangehörige:
    • 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
    • 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Aufenthaltstitel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 23.02.2024