Bauvorlage Erstellung

    Lageplan (Bauvorlage) anfertigen/beurkunden

    Beschreibung

    Für die Beurteilung eines Bauvorhabens oder für die Bearbeitung eines Bauantrags ist als Bauvorlage auf der Grundlage vermessungstechnischer Ermittlungen ein Lageplan bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Der Lageplan ist auf der Grundlage der Flurkarte im Maßstab 1:200 zu erstellen. Er muss von einer Vermessungsstelle beurkundet angefertigt werden. Nur bei einem geringfügigen Vorhaben genügt ein Auszug aus der Flurkarte, der von einer bauvorlageberechtigten Person um die notwendigen Angaben zu ergänzen ist.

    Im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren ist der Lageplan einer der wichtigsten Bauvorlagen. Anhand der dargestellten baurechtlich relevanten Tatbestände, der Eintragung des Projekts mit seinen Abstandsflächen und der Nutzungsberechnung ist für das Baugrundstück ein schneller Überblick über die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit möglich.

    Die notwendigen Inhalte des Lageplans sind in der Bauverfahrensverordnung aufgeführt. Zur Ergänzung der Bauvorlage Lageplan, ist von der Vermessungsstelle für die vorhandenen und geplanten baulichen Anlagen auf dem Grundstück eine prüffähige Berechnung zum Maß der baulichen Nutzung aufzustellen.

    Lagepläne können bei den in Berlin zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) in Auftrag gegeben werden.

    Ansprechpartner

    Geoinformation (Geoinformation)

    Aktuelles

    Geoinformation

    Beschreibung

    Geoinformation

    Adresse

    Hausanschrift

    Fehrbelliner Platz 1

    10707 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: Abt3.Geoinformation@SenSW.Berlin.de

    Fax: (030) 90139-4052

    Telefon Festnetz: (030) 90139-3000

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 10.06.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Nach Einzelfall unterschiedlich, bitte beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) erfragen.

    Voraussetzungen

    • Nach Einzelfall unterschiedlich, bitte beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) erfragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Bitte beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) erfragen.

    Kosten

    Es entstehen Kosten nach der Vergütungsordnung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI). Die Höhe richtet sich nach den Bedingungen des Einzelfalls.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Lageplan

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 08.12.2023