Vorkaufsrecht der Gemeinde Ausübung
Vorkaufsrecht der Gemeinde - Negativzeugnis beantragen
Beschreibung
Ein Negativzeugnis bescheinigt, dass eine Gemeinde kein Vorkaufsrecht zum Kauf eines Grundstücks besitzt oder das Vorkaufsrecht nicht ausüben möchte. Mit der Vorlage des Negativzeugnisses kann die Eintragung im Grundbuch vollzogen werden.
Verfahrensablauf
Verfahrensablauf
- Die Vertragsparteien (Verkäufer oder Käufer) teilen der Gemeinde den Inhalt ihres Kaufvertrages mit.
- Die Gemeinde prüft, ob ein Vorkaufsrecht besteht und ob es ausgeübt werden soll. Das Vorkaufsrecht kann nur innerhalb von 3 Monaten ausgeübt werden.
- Besteht kein Vorkaufsrecht oder soll dieses nicht ausgeübt werden, erteilt die Gemeinde hierüber unverzüglich ein Negativzeugnis.
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erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung eines Negativzeugnisses
Sie können diesen Antrag mit den Angaben aus dem Kaufvertrag formlos stellen oder das Formularblatt ausgefüllt übersenden. - Angaben aus dem Kaufvertrag
- Tatsache des Kaufs
- Datum des Kaufs,
- genaue Bezeichnung des Grundstücks (Straße, Haus-Nr., Flur, Flurstück, Größe, Grundbuchblatt-Nr.),
- Benennung der Kaufvertragsparteien mit vollständigen Anschriften und Angabe des Gebührenpflichtigen
- Urkundenrolle
Formulare
Voraussetzungen
- Kaufvertrag für ein Grundstück innerhalb des Gemeindegebiets
- Der Inhalt des Kaufvertrages muss der Gemeinde mitgeteilt werden
durch einen der Vertragsparteien (Verkäufer oder Käufer)
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
circa 3 Wochen
Kosten
100,00 Euro
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Vorkaufsrecht