Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Kardiotechnikerin / -techniker Erteilung

    Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung als Kardiotechniker/in

    Beschreibung

    Erteilung einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung als Kardiotechnikerin / Kardiotechniker an Personen, die die staatliche Prüfung in Berlin bestanden haben.

    Ansprechpartner

    Gesundheits- und Pflegeberufe Inland (Gesundheits- und Pflegeberufe Inland)

    Aktuelles

    Gesundheits- und Pflegeberufe Inland

    Beschreibung

    Gesundheits- und Pflegeberufe Inland

    Adresse

    Hausanschrift

    Turmstr. 21/Haus A

    10559 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: Info-Berufe@lageso.berlin.de

    Fax: (030) 90229-2094

    Telefon Festnetz: (030) 90229-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 08.11.2023

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
      Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O), das direkt vom Bundesamt für Justiz an das LAGeSo gesandt wird.
      Das Führungszeugnis darf bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein.
    • Erklärung darüber, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches oder berufsrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist (Original)
    • Ärztliche Bescheinigung, in der die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs bestätigt wird (Original)
      (nicht älter als drei Monate)

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Erfolgreich in Berlin abgelegte staatliche Prüfung als Kardiotechnikerin / Kardiotechniker

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    85,00 Euro

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Berufserlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 15.05.2023