Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin / -pfleger Erteilung
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
Beschreibung
Erteilung einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung als Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin / Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger an Personen, die die staatliche Prüfung in Berlin bestanden haben.
Ansprechpartner
Gesundheits- und Pflegeberufe Inland (Gesundheits- und Pflegeberufe Inland)
Aktuelles
Gesundheits- und Pflegeberufe Inland
Beschreibung
Gesundheits- und Pflegeberufe Inland
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erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O), das direkt vom Bundesamt für Justiz an das LAGeSo gesandt wird.
Das Führungszeugnis darf bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein. - Erklärung darüber, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches oder berufsrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist (Original)
- Ärztliche Bescheinigung, in der die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs bestätigt wird (Original)
(nicht älter als drei Monate)
Formulare
Voraussetzungen
- Erfolgreich in Berlin abgelegte staatliche Prüfung als Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin / -pfleger
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
85,00 Euro
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Berufserlaubnis