Ausübung der Heilkunde Erlaubnis

    Ausübung der Heilkunde - Erlaubnis

    Beschreibung

    Wer die Heilkunde ausüben will, ohne als Arzt approbiert oder Inhaber einer Erlaubnis im Sinne der Bundesärzteordnung zu sein, bedarf der Erlaubnis nach den Regelungen des Heilpraktikergesetz.

    Ansprechpartner

    Gesundheitsamt - Heilpraktikerbereich (Gesundheitsamt - Heilpraktikerbereich)

    Aktuelles

    Gesundheitsamt - Heilpraktikerbereich

    Beschreibung

    Gesundheitsamt - Heilpraktikerbereich

    Adresse

    Hausanschrift

    Alfred-Kowalke-Str. 24

    10315 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: Heilpraktiker@lichtenberg.berlin.de

    Fax: (030) 90296-7515

    Telefon Festnetz: (030) 90296-7508

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 29.06.2023

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
      Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde wird auf Antrag erteilt. Es kann das im Internet als Download zur Verfügung gestellte Formblatt verwendet werden oder ein formloser Antrag gestellt werden. Dem Antrag sind beizufügen:
      • ein kurzgefasster Lebenslauf,
      • eine beglaubigte Kopie des Schulabgangszeugnisses,
      • ein aktueller Auszug aus dem Melderegister.
    • Attest / Führungszeugnis
      Das Gesundheitsamt fordert zu einem späteren Zeitpunkt von der Antragstellerin / dem Antragsteller
      • ein aktuelles ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung,
      • ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde.

    Voraussetzungen

    • Vollendung des 25. Lebensjahres
    • Nachweis mindestens einer abgeschlossenen Volks- bzw. Hauptschulbildung
    • Zuverlässigkeit
      Insbesondere keine schweren strafrechtlichen oder sittlichen Verfehlungen.
    • gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Heilpraktikerberufes
    • Nachweis der Kenntnisse und Fähigkeiten
      In Form einer Überprüfung durch das Gesundheitsamt zur Sicherstellung, dass die Ausübung der Heilkunde durch den/die Antragsteller*in keine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder für die aufsuchenden Patienten/innen darstellen wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    400,00 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Heilkunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 20.03.2020