Beschwerden über die gesetzliche Krankenversicherung
Beschwerden über die Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung Berlin, den AOK Bundesverband u.a. einreichen
Beschreibung
Sie haben die Möglichkeit, sich über die genannten Institutionen zu beschweren, sofern Sie sich gegen eine potentiell rechtswidrige Maßnahme dieser Institution wenden möchten. Die für das Gesundheitswesen zuständige Senatsverwaltung übt unter anderem die Rechtsaufsicht aus über die Kassenärztliche Vereinigung Berlin, die Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin, den AOK-Bundesverband GbR u.a. und wird in diesem Rahmen Ihre Beschwerde prüfen und beantworten.
Ansprechpartner
Abteilung Gesundheit (Abteilung Gesundheit)
Aktuelles
Abteilung Gesundheit
Beschreibung
Abteilung Gesundheit
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Keine
Voraussetzungen
- Keine
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
4-8 Wochen
Kosten
Keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Krankenversicherung