Lebenspartnerschaft im Ausland - Nachbeurkundung beantragen
Beschreibung
Sie haben im Ausland eine Lebenspartnerschaft begründet? In diesem Fall können Sie die Lebenspartnerschaft nachträglich in ein deutsches Lebenspartnerschaftsregister eintragen lassen. Wenn Sie im Ausland eine gleichgeschlechtliche Ehe geschlossen haben, können Sie die Ehe im Eheregister eintragen lassen. Hierfür benötigen Sie eine andere Dienstleistung.
Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht - ordnungsgemäß ausgestellte Urkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt.
Eintragung ins Melderegister
Sofern Sie im Inland leben und nicht die Eintragung im deutschen Lebenspartnerschaftsregister beantragen wollen, müssen Sie Ihre Lebenspartnerschaft beim Bürgeramt in das Melderegister eintragen lassen.
Ansprechpartner
Standesamt Lichtenberg / Eheregister (Standesamt Lichtenberg / Eheregister)
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Standesamt Lichtenberg / Eheregister
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E-Mail: Heiratsregister.standesamt@lichtenberg.berlin.de
Fax: (030) 90296-3559
Telefon Festnetz: (030) 115
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Standesamt Marzahn-Hellersdorf (Standesamt Marzahn-Hellersdorf)
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Standesamt Marzahn-Hellersdorf
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Standesamt Pankow - Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister (Standesamt Pankow - Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister)
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Standesamt Pankow - Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister
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Standesamt Reinickendorf - Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister (Standesamt Reinickendorf - Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister)
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Standesamt Reinickendorf - Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister
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Standesamt Spandau (Standesamt Spandau)
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Standesamt Spandau
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Im Standesamt Spandau finden keine offenen Sprechstunden statt. Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Zurzeit ist eine Terminbuchung online nicht möglich. Bitte wenden Sie sich an die Behördenrufnummer 115.
Das Team des Standesamts Spandau von Berlin
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Standesamt Treptow-Köpenick (Standesamt Treptow-Köpenick)
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Standesamt Treptow-Köpenick
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Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Heiratsbuch (Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Heiratsbuch)
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Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Heiratsbuch
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Hausanschrift
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E-Mail: heiratsbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de
Fax: (030) 9029-12760
Telefon Festnetz: (030) 9029-12249
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Standesamt Pankow (Standesamt Pankow)
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Standesamt Pankow
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Standesamt Steglitz-Zehlendorf / Eheregister (Standesamt Steglitz-Zehlendorf / Eheregister)
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Standesamt Steglitz-Zehlendorf / Eheregister
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Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Nachbeurkundung, Namensrechtliche Erklärungen (3. Etage) (Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Nachbeurkundung, Namensrechtliche Erklärungen (3. Etage))
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Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Nachbeurkundung, Namensrechtliche Erklärungen (3. Etage)
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Standesamt Tempelhof-Schöneberg / Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister (Standesamt Tempelhof-Schöneberg / Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister)
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Standesamt Tempelhof-Schöneberg / Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister
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erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Nachbeurkundung der Lebenspartnerschaft im Ausland
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister für jede verpartnerte Person
Aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister bei Geburt in Deutschland oder Geburtsurkunde bei Geburt im Ausland - Personalausweise oder Reisepässe beider verpartnerter Personen
- ggf. beglaubigte Abschrift des Eheregisters oder Lebenspartnerschaftsregisters der vorangegangenen Ehe oder Lebenspartnerschaft
Zusätzlich notwendig, wenn ein Ehegatte schon einmal in Deutschland verheiratet oder verpartnert war:
- mit Auflösungsvermerk des Standesamtes, das die Vorehe beurkundet hat
- oder mit Auflösungsvermerk vom Standesamt, in dem die Lebenspartnerschaft eingetragen wurde
- ggf. Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Aufhebungsurteil oder Sterbeurkunde
Zusätzlich notwendig, wenn ein Ehegatte schon einmal im Ausland verheiratet oder verpartnert war. - ggf. Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis
Zusätzlich notwendig, wenn ein urkundlicher Nachweis zur deutschen Staatsangehörigkeit vorliegt. - Beglaubigte Übersetzung oder Überbeglaubigung
Fremdsprachige Urkunden bedürfen grundsätzlich einer beglaubigten deutschen Übersetzung und gegebenenfalls einer Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation). - Die Erforderlichkeit weiterer Unterlagen ist vom Einzelfall abhängig
Sollte die Vorlage weiterer Unterlagen oder Nachweise erforderlich sein, erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung nach Aufnahme der Bearbeitung.
Formulare
Voraussetzungen
- Die Lebenspartnerschaft wurde im Ausland begründet
Mindestens einer der verpartnerten Personen ist zum Zeitpunkt der Antragstellung deutscher Staatsangehöriger. Oder mindestens einer der verpartnerten Personen ist staatenlos, heimatloser Ausländer oder anerkannter ausländischer Flüchtling mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland. - Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind die verpartnerten Personen. Sind beide verpartnerte Personen verstorben, kann der Antrag auch von deren Eltern oder Kindern gestellt werden. - Inlandswohnsitz ist oder war vorhanden
Maßgeblich ist der Inlandswohnsitz mindestens einer der verpartnerten Personen bei Antragstellung, ersatzweise der Inlandswohnsitz der antragstellenden Person. Sofern derzeit kein Inlandswohnsitz besteht, ist der letzte deutsche Wohnsitz maßgeblich.
- Hinweis: Wenn weder für mindestens einen der verpartnerten Personen noch für die antragstellende Person jemals ein Inlandswohnsitz bestanden hat (auch nicht als Kind), ist das Standesamt I in Berlin zuständig und Sie benötigen eine andere Dienstleistung.
- Nachweise im Original oder als beglaubigte Kopie
Nachweise sind dem Antrag im Original oder als beglaubigte Ablichtung beizufügen. Einfache Kopien oder elektronisch übermittelte Unterlagen sind leider nicht ausreichend. Das Standesamt kann die Vorlage der Originale zur Prüfung verlangen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- 80,00 Euro: Eintragung im deutschen Lebenspartnerschaftsregister - wenn ausschließlich deutsches Recht zu beachten ist
- 125,00 Euro: Eintragung im deutschen Lebenspartnerschaftsregister - wenn für eine Person ausländisches Recht zu beachten ist
- 170,00 Euro: Eintragung im deutschen Lebenspartnerschaftsregister - wenn für beide Personen ausländisches Recht zu beachten ist
- 8,00 bis 80,00 Euro: bei Rücknahme oder Ablehnung des Antrages
12,00 Euro Ausstellung Lebenspartnerschaftsurkunde
6,00 Euro: jede weitere gleichzeitig ausgestellte Lebenspartnerschaftsurkunde
12,00 Euro: beglaubigter Registerausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister
6,00 Euro: jeder weitere gleichzeitig ausgestellte beglaubigte Registerausdruck
Hinweis:
Die Ausstellung internationaler (mehrsprachiger) Urkunden ist mangels Rechtsgrundlage leider nicht möglich.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Lebenspartnerschaft